Gas20
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 3 Registriert: 19. 5. 2006 Status: Offline
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am 20. 5. 2006 um 15:17 |
ECE- REGELUNG
Die ECE R-67/1 und die ECE R-110 sollten ursprünglich Grundlage für die Begut von Gasanlagen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens Für komplette Fahrzeuge sein.
Beide ECE-Regelungen haben jeweils zwei Teile, Im Teil 1 sind die technischen Grundlagen für die Genehmigung der einzelnen Bauteile von Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen definiert im Teil 2 ist in beiden ECE-Regelungen festgelegt welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Gesamtsystem genehmig werden kann. Bei neuen Serienfahrzeugen sind also zwar alle einzelnen Bauteil auf Grundlage des jeweiligen Teil1 der ECE R67/1 oder der ECE R110genehmigt, die Typgenehmigung für das Kraftfahrzeug wie allerdings erst dann erteilt, wenn die ordnungsgemäße Funktion des Gesamtsystems nachgewiesen und begutachtet worden ist.
Zur Nachrüstung bzw. zur Genehmigung von Nachrüstsystemen sind weder in der ECE R67/1 noch in der ECE R110 Vorschriften enthalten.
Das Verfahren zur Genehmigung von Gasnachrüstsystemen wurde erst in der ECE R-115 festgelegt, die im November 2003 veröffentlicht worden ist. Die ECE R-115 gilt sowohl für Nachrüstsysteme, die für Flüssiggas, als auch für solche die für Erdgas ausgelegt sind. Die ECE R-115 legt fest, welche Anforderungen das Nachrüstsystem in seiner Gesamtheit erfüllen muss, welche Ungerlagen jedem einzelnen Nachrüstsystem beizulegen sind und welche Rahmenbedingungen bei der Nachrüstung beachtet werden müssen. In Bezug auf die einzelnen Bauteile wird in der ECE R-115 jeweils auf die Teile 1 der ECE R-67/1 bzw.
ECE R-110 verwiesen. Erst wenn alle Bauteile innerhalb des Nachrüstsystems auf ihre ordnungsgemäße und sichere Funktion und insbesondere das Abgasverhalten des Fahrzeugs begutachtet wurden, wird das ECE-Genehmigungsschild für die Anlage erteilt. Diese Schild muss jeder einzelnen Anlage bei der Auslieferung beigefügt sein und nach dem Einbau des Systems gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden.
Für Werkstätten heiß das, dass nur solche Anlagen tatsächlich eine Genehmigung nach
ECE R-115 haben, denen dieses Schild beigefügt ist.
Die Aussage, die offenbar in jüngster Vergangenheit von einigen Anlagenanbietern gemacht wurde, dass nämlich dann, wenn alle einzelnen Bauteile mit einem ECE- Genehmigungs-
zeichen versehen sind automatisch auch die Gesamtanlage nach ECE R-115 genehmigt is,
ist schlichtweg falsch.
Quelle: kfz-betrieb vom Vogel Verlag
PS: Ich habe auch ein Bild von einem Genehmigungsschild ( wenn Interesse besteht kann ich das einem Moderator schicken der es vielleicht hier rein setzt).
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