Snuppy69
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am 22. 2. 2006 um 19:11 |
*Liebe Autogasfreunde,fficeffice" />*
*liebe Erdgasfreunde,*
der Entwurf des Finanzministeriums für das neue Energiesteuergesetz liegt nun vollständig offen und auch ein Termin zur Verabschiedung der Beschlußvorlage im Kabinett wird in der Presse genannt, der 8. März 2006. Danach geht der Entwurf in den Bundestag zur Beratung. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird zum August 2006 angestrebt. Gerne möchten wir die für uns entscheidenden Aspekte in verständlicher und kompakter Form zusammenstellen und unsere nächsten Schritte vorstellen.
*Themen heute:*
* *
* Das neue Energiesteuergesetz
* Die nächsten Schritte
* Laufende Aktivitäten und Statistik
*Das neue Energiesteuergesetz:*
Bis Ende 2015 ist als Begünstigungszeitraum für Flüssig- und Erdgas gleichermaßen vorgesehen. Eine Angabe, die uns bereits im Dezember bekannt war, die wir aufgrund des Vorläufigkeitsstatus des Arbeitsentwurfes aber nicht offen publiziert haben. Außerdem lagen uns parallel anderslautende Aussagen vor, die wir gerne vor einer öffentlichen Bekanntmachung detailliert geprüft hätten.
Nach dem der Entwurf des neuen Energiesteuergesetzes des Finanzministeriums nun seit einigen Tagen in der Presse aus unterschiedlichsten Perspektiven beleuchtet und zugleich bewertet wurde, möchten wir heute zunächst Transparenz schaffen und aufklären. Wir verzichten darauf, die teilweise irreführenden und verunsichernden Meldungen zu kommentieren und zitieren die relevanten Abschnitte hinsichtlich LPG und CNG aus dem
„Entwurf eines Gesetzes zur *Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen* und zur Änderung des Stromsteuergesetzes“ (Stand 30.01.1006):
/ /
/§ 2 - *Steuertarif*/
/ /
/(1) Die Steuer beträgt/
/ /
/7. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 31,80 EUR,/
/8. für 1 000 kg Flüssiggase/
/a) unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 409,00 EUR,/
/ /
/(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer bis zum 31. Dezember 2015/
/1. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe 13,90 EUR,/
/2. für 1 000 kg Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen 180,32 EUR.///
Es geben nun folgende Berechungen klaren Aufschluß zur Besteuerung pro Liter bzw. Kilogramm:
1.) Flüssiggas:
1 Liter Flüssiggas entsprechen etwa 0,524 kg (bei 8°C). 1000 kg haben somit ein Volumen von etwa 1908 Liter. 409 Euro Steuern auf 1908 Liter Gas ergeben umgerechnet eine Besteuerung von ca. *21,4 Cent ab 2016. Bis zum 31.12.2015 liegt der Steuersatz pro Liter bei ca. 9,5 Cent*. Wir sprechen also von einer Preiserhöhung aufgrund der Energiebesteuerung in Höhe von etwa 12 Cent zzgl. MwSt., die zum 1.1.2016 statt zum 1.1.2010 wirksam wird.
Beispielrechnung des möglichen zukünftigen LPG-Preises ausgehend vom derzeitigen LPG-Durchschnittspreis:
Preis pro Liter 63 Cent (inkl. MwSt.)
+ 12 Cent Steuererhöhung
+ 2 Cent MwSt. (noch 16%)
=> *0,77 Euro pro Liter*
2.) Erdgas:
Erdgas wird in zwei Qualitäten angeboten: H-Gas hat einen Brennwert von >11 kWh/m3, L-Gas einen Brennwert von ca. 9,5 kWh/m3. Eine mWh H-Gas entspricht somit etwa 91 kg, eine mWh 105 kg Erdgas. Es errechnet sich *H-CNG damit ein Steuersatz von 35 Cent pro kg, für L-CNG von 30 Cent pro kg – gültig ab 31.12.2015*. Der derzeit bis 2020 festgeschriebene Steuertarif findet nicht mehr bis 2020 Anwendung sondern läuft zum 31.12.2015 aus: *Für H-Gas errechnen wir derzeit 15 Cent pro Kilogramm, für L-Gas 13 Cent*.
Im Gesetz wird jedoch nicht zwischen den Gasqualitäten unterschieden, so dass unsere Berechnung der Steuer pro Kilogramm hier nur als Anhaltspunkt dienen kann. Der exakte normierte Energiewert des Erdgases ist uns nicht bekannt, für die Ermittlung der ungefähr zu erwartenden Preissteigerung von 20-25 Cent zzgl. MwSt. ist er aber nicht relevant.
Beispielrechnung des möglichen zukünftigen CNG-Preises ausgehend vom derzeitigen CNG-Durchschnittspreis:
Preis pro kg 78 Cent (inkl. MwSt.)
+ 20-25 Cent Steuererhöhung
+ 4 Cent MwSt. (noch 16%)
=> *1,05-1,07 Euro pro kg*
*Die nächsten Schritte:*
Mit der Verabschiedung im Kabinett erfolgt zunächst ein Teilschritt hin zur endgültigen Gesetzesverabschiedung. *Der Ressortabstimmung im Ministerium folgt noch eine intensive parlamentarische Beratung*, auf die wir als Auto- und Erdgasfahrer unsererseits Einfluß nehmen können. Endgültig abgestimmt über die Endfassung des Gesetzes wird erst im Bundestag.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Koexistenz von Erd- und Autogas bis 2020 geschützt werden sollte, da nicht absehbar ist, dass 2016 eine andere Alternative im Sinne eines individuellen Massentransportmittels z.B. auf Wasserstoffbasis, in hinreichender Masse bereit steht. Vielmehr werden die derzeitigen Verbrennungsmotoren durch eine Gasoptimierung sich von der Erdölabhängigkeit lösen.
Daher rufen wir nochmals ausdrücklich jeden dazu auf, den Kontakt zu den jeweiligen regionalen Abgeordneten zu suchen und diese von unserem Gleichstellungsanliegen 2020 zu überzeugen.
Wir haben uns als Gasfahrer beider Gasarten für eine innovative Technik schon heute entschieden. Wir begrüßen eine Verlängerung der Planungssicherheit für Autogas um 6 Jahre ausdrücklich. Wir sind jedoch gleichermaßen überzeugt das Auto- und Erdgas eine längere Zukunft zuzumessen ist, als es der Gesetzesentwurf derzeit vorsieht.
Jeder individuell begründete Einzelkontakt kann eine entscheidende Stimme für LPG und CNG sein. Liebe Gasfahrer, wir freuen uns über Eure Unterstützung. Bitte gebt uns informativ Nachricht, wen Ihr ansprecht und welche Reaktionen Ihr erhaltet, damit wir unser Vorgehen effektiv koordinieren können.
*Laufende Aktivitäten und Statistik:*
Im Januar und Februar haben wir unsere Kontakte ins politische Berlin erheblich intensiviert.
Beispielsweise wurden die *finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen* noch zu einem Zeitpunkt angeschrieben, als der vorläufige Kabinettstermin noch nicht feststand. Dieser Ansatz diente natürlich dazu, nähere Informationen von Ansprechpartnern zu erhalten, die sich speziell auch mit den Steuerthemen beschäftigen. *Nur so ist es uns möglich, den intransparenten Entscheidungsprozess hinsichtlich des Gesetzesentwurfes zeitnah mitzuverfolgen*.
Weiterhin haben wir *Einzelkontakte aus 2005 in alle Parteien* fortgeführt. Untermauert von 5000 Unterschriften stellten wir des weiteren unser Anliegen nochmals den großen *Landesgruppen innerhalb der SPD-Fraktion* vor, in denen sich personelle Veränderungen gegenüber dem 15. Bundestag ergeben haben. Gezielter Schwerpunkt waren unsererseits die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. Innerhalb der *CDU-Fraktion* haben wir die *Vorsitzenden aller 16 Landesgruppen* angeschrieben.
Dank der qualifizierten und *detaillierten Recherchen unserer Partner*, die uns nicht nur durch Materialauslage unterstützten, erhielten wir wertvolle Informationen, die wir in unseren vorgenannten Aktivitäten effektiv verwerten konnten. Wir erhielten Zugang zu einer Quelle, der wir den 84-seitigen Gesetzesentwurf, Stand 30.01.2006, entnehmen konnten.
Wir erlangten auf diesem Wege ebenfalls Kenntnis von Bemühungen des *Verbandes der Industrie- und Handelskammern*, eine *gemeinsame Stellungnahme zum Energiesteuergesetz* abzugeben. Dafür bat man bis zum 15. Februar um Eingaben der Unternehmen an ihre jeweilige IHK. Wir haben als Interessensvertreter der Gasfahrer, Tankstellenbetreiber und Umrüstbetriebe am 14. Februar 2006 eine umfassende *Stellungnahme bei der Handelskammer Hamburg* eingereicht, die das Unterstützungsgesuch federführend auf ihren Internetseiten (www.hk24.de [http://www.hk24.de/]) veröffentlicht hatte.
Wir sind überzeugt, unsere umweltpolitischen, aber auch sozialpolitisch und wirtschaftspolitisch begründeten Argumente* *(z.B. Schaffung neuer, Erhalt sicherer Arbeitsplätze im innovativen Mittelstand, sichere Steuereinnahmen für Staat und Gemeinden von Umrüstbetrieben, Konsummöglichkeiten durch geringere Treibstoffkostenbelastungen im Portemonaie jeden einzelnen Gasfahrers) sind ein wertvoller Beitrag, der über einen Partner wie die IHK effektiv noch vor dem 8. März bis ins Ministerium getragen werden kann, während wir besonders unsere Abgeordneten im Bundestag direkt erreichen.
*Wer eigene Gedanken oder Argumente im Gespräch oder Schriftverkehr mit Abgeordneten nutzen möchte, darf sich gerne auf unsere Ansätze stützen und diese zur Ausgestaltung seiner individuellen Darlegung nutzen.* Beachten Sie diesbezüglich gerne auch den Artikel „Nächste Schritte“ am Beginn dieses Newsletters.
Auf mehrfachen Wunsch nennen wir zur Erinnerung nochmals einige *Internetadressen, die die Kontaktdaten in Parteien und Bundestag übersichtlich bündeln*:
* www.bundestag.de [http://www.bundestag.de/] - u.a.: Rubriken Ausschüsse und Abgeordnete,
* http://www.bundestag.de/parlament/fraktion/index.html [http://www.bundestag.de/parlament/fraktion/index.html] - Fraktionen im Bundestag
* http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html [http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html] - Abgeordnete nach Wahlkreis
* http://www.bundestag.de/mdb/listeFraktionen/index.html [http://www.bundestag.de/mdb/listeFraktionen/index.html] - Abgeordnete nach Fraktionen
* http://www.bundestag.de/mdb/alphabet/index.html [http://www.bundestag.de/mdb/alphabet/index.html] - Alphabetische Liste aller Mitglieder des 16. Bundestages
* http://www.bundestag.de/ausschuesse/index.html [http://www.bundestag.de/ausschuesse/index.html] - Ausschüsse im 16. Bundestag
* www.spd-fraktion.de [http://www.spd-fraktion.de/] - SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit Listen der Vertreter nach Landes- und Arbeitsgruppen,
* www.cducsu.de [http://www.cducsu.de/] - Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag mit Listen der Ansprechpartner nach Themen-, Landes- und Arbeitsgruppen,
* www.fdp-fraktion.de [http://www.fdp-fraktion.de/] - die Liberalen im Bundestag,
* www.gruene-bundestag.de [http://www.gruene-bundestag.de/] - Bündnis 90/Die Grünen,
* www.linksfraktion.de [http://www.linksfraktion.de/] - Die Linke im Bundestag.
Abschließend ein *Blick auf die Statistik*: Über *41000 Zugriffe* auf unsere Website und *5200 Unterschriften* seit Juni 2005 belegen eindrucksvoll die breite Unterstützung für unserer Initiative „von der Basis“. Das bestärkt selbstverständlich uns in unserem Engagement sowohl für die Flüssiggasfahrer als auch jetzt für diejenigen, die sich fürs Erdgas entschieden haben.
Wir setzen weiterhin auf die Solidarität zwischen Auto- und Erdgasfreunden und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit bis zum gemeinsamen Ziel – der Gleichstellung aller Gasfahrer bis 2020.
Tobias Krumnow
Initiative zur Gleichstellung von LPG und CNG
aktion-autogas(at)arcor.de
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