diggifee
Autogasforum-Neuling Beiträge: 13 Registriert: 27. 12. 2005 Status: Offline
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am 31. 12. 2005 um 17:49 |
Hallo,
kennt sich einer mit Vertragsrecht aus? Wie sieht es aus, wenn ich was einbauen lasse und nach den 5mal funktioniert es immer noch nicht richtig. Habe ich dann ein recht auf mein Geld?
diggifee |
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Gasjeeper
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 554 Registriert: 11. 2. 2005 Status: Offline
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am 31. 12. 2005 um 21:32 |
Ganz klar ja, aber um das durchzusetzen solltest Du einen Anwalt zu Hilfe nehmen, da man als Laie sehr schnell Fehler machen kann. |
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secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
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am 1. 1. 2006 um 12:55 |
Ja,
nach drei Fehlversuchen zur Mängelbeseitigung/Nachbesserung, sieht das Gesetz ein Recht auf Wandlung vor.
Gruß ____________________
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Snuppy69
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am 2. 1. 2006 um 22:32 |
wenn es 3 mal um das selbe Problem geht ja!
Aber immer alles zu deiner sicherheit schriftlich mit der Werkstatt machen ____________________
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DerAudiautogasfahrer
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 8 Registriert: 2. 1. 2006 Status: Offline
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am 3. 1. 2006 um 11:07 |
Du hast auch die Möglichkeit eine andere Werkstatt auf Kosten des Umrüsters zu beauftragen,aber wie schon hier gesagt wurde alles schriftlich und mit einer angemessenen Frist (du solltest einen erfüllbaren Zeitrahmen setzen) in der du um Nachbesserung verlangst
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[Bearbeitet am: 3/1/2006 von DerAudiautogasfahrer] ____________________
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