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Autor: Betreff: Abgasgutachten derzeitige Wartezeit ?

Autogasforum-Anfänger




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  am 11. 11. 2005 um 12:23
Hallo,

wie lange wartet man derzeit auf ein Abgasgutachten nach Einbau der Gasanlage ?

Es handelt sich hierbei um eine Prins VSI Anlage, die hier in Deutschland eingebaut wurde !

Darf man das Fahrzeug vorübergehend auch ohne Abgasgutachten und Tüv Abnahme betreiben ?

Falls ja, gibts Haftungsbeschränkungen bzw. wer haftet ?

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten !

Klaus

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 69
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  am 11. 11. 2005 um 16:45
hallo,

schon die suche benutzt??

da findest du viele aussagen zu deinen fragen...

kurz: keine wartezeit, da du es vom umrüster bekommst, fährst illegal und haftest somit selbst bzw versicherungsfall


gute fahrt...

 

____________________

 
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Autogasforum-Experte



Beiträge: 1718
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  am 11. 11. 2005 um 17:26
quote:
hallo,
kurz: keine wartezeit, da du es vom umrüster bekommst, fährst illegal und haftest somit selbst bzw versicherungsfall
gute fahrt...

Hi peugeot406,
komische Antwort! Erklär doch mal, was Du wirklich damit meinst? Vielleicht ein Beispiel! Würde mich interessieren.


Gruß secu351

 

____________________

 
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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 7
Registriert: 7. 11. 2005
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  am 11. 11. 2005 um 18:34
Hallo,

das Fahrzeug wurde Anfang Oktober umgerüstet, der Umrüster behauptet dass er das Abgasgutachten erst nach Einbau der Anlage beantragen bzw. bestellen konnte, da er die Abgaswerte des umgerüsteten Fahrzeug bei Beantragung mit angeben musste !

Ist da etwas dran ?

Falls ja, kommt es ja automatisch zu einer Wartezeit, und die dauert wie lange ?

Gruss

Klaus

 
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Autogasforum-Senior



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  am 11. 11. 2005 um 20:54
Es scheint 2 verschiedene Vorgehensweisen zu geben:
1. bei der Abnahme durch den TÜV/Dekra Gutachter liegt diesem für die eingebaute Gasanlage ein zum Fahrzeug passendes Abgasgutachten vor. Dann kann er in seinem Gutachten alle für die Eintragung notwendigen Angaben machen und diese können unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden.
2. der Besitzer des passenden Abgasgutachtens gibt dieses nicht heraus sondern erstellt das Gutachten für die Eintragung anhand seines Abgasgutachtens, der Einbaubescheinigung und des Abnahmeprotokolls. Dann dauert's ein paar Wochen und je nach Entfernung zum Umrüster ist es evtl. praktischer für den Kunden, sich um die Eintragung selbst zu kümmern (und während der Wartezeit hat er im schlimmsten Fall das zweifelhafte Vergnügen, einem nicht ausreichend nachgeschulten Polizisten zu erklären, dass STVZO §19(2) in den letzten Jahren substanziell verändert wurde).

Keine akzeptable Vorgehensweise ist es, den Kunden ohne Eintragung, Gutachten oder Abnahmeprotokoll vom Hof zu lassen.

Gerhard.

 
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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 554
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  am 11. 11. 2005 um 23:11
quote:
(und während der Wartezeit hat er im schlimmsten Fall das zweifelhafte Vergnügen, einem nicht ausreichend nachgeschulten Polizisten zu erklären, dass STVZO §19(2) in den letzten Jahren substanziell verändert wurde).

Keine akzeptable Vorgehensweise ist es, den Kunden ohne Eintragung, Gutachten oder Abnahmeprotokoll vom Hof zu lassen.



Da kannst Du den Grünen über §19 soviel erzählen wie Du willst - das interessiert nicht. Du bist ohne Betriebserlaubnis unterwegs! Und wenn der Polizist ausreichend geschult ist, lässt er Dich an Ort und Stelle aussteigen und laufen.

siehe
http://www.g-lengemann.de/board/thread.php?threadid=445 [Bearbeitet am: 11/11/2005 von Gasjeeper]

 
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  am 12. 11. 2005 um 03:48
Hi Gasjeeper,
kannst Du vielleicht mal hier ein konkretes Besipiel nennen?? Ich meine, wo und wem das schon passsiert ist??

Gruß secu351

 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 12. 11. 2005 um 09:35
Im Bezug auf die Gasanlage NEIN, aber da wird sich wohl kaum einer im Forum melden, dem das passiert. Bei Fahrwerksumbau z.B. ist mir schon ein Fall bekannt. Es werden hier auch kaum Verkehrskontrollen bei uns gemacht. Ich bin in 6 Jahren nicht einmal kontrolliert worden, aber bin schon 3 x durch Verkehrskontrollen gefahren, aber immer durchgewunken worden - ich denke Geländewagen haben die keine Lust drauf, da meist seitenweise Eintragungen und bei denen ist im Normalfall alles eingetragen. Da ist es einfacher die Golf-GTI-Fraktion zu filzen.

Da wo man dann aber wohl gefilzt wird - und das ist dann leider großes Pech - ist wenn man in einem Unfall verwickelt wird. Da wurde bei mir peinlichst genau alles kontrolliert. Es war aber alles eingetragen. Wenn dann eine nicht eingetragene Gasanlage drin ist.. ? Das kann arg unangenehm werden.

Die Bekanntheit von Autogas ist in diesem Jahr sehr angestiegen. Viele wussten bis vor kurzen nicht viel darüber. Das ist jetzt anders. Somit wird die Möglichkeit immer größer, das von den Grünen eine Gasanlage entdeckt wird. Ich habe in letzter Zeit schon öfters jetzt gsehen, dass auf dem Tank- und Rastparkplatz PKWs von oben bis unten gefilzt wurden. Da mussten sogar die Räder abmontiert werden, Kofferraum auf und unter die Sitze und Rücksitzbank wurde genau geschaut. Das waren Verkehrskontrollen ! Das machen die dort öfters. Ich möchte da nicht mit einer nicht eingetragenen Gasanlage in die Kontrolle geraten. (Bei mir ist aber alles eingetragen.)

 
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  am 12. 11. 2005 um 09:37

 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 12. 11. 2005 um 11:21
Hallo secu,
zu einem ist es so , wie Gasjeeper schreibt. Die Betriebserlaubnis ist nach Einbau der Gasanlage erloschen. Wenn er noch nicht mal ein Einbauzertifikat mit sich führt, siehts ganz schlecht aus. Denn die Polis können ihn dann wirklich an Ort und stelle zum Fußgänger machen, nebst Punkten in Flensburg. Es heißt: Die Abnahme (...) und Eintragung hat unverzüglich zu erfolgen.
Allerding befürchte ich für Sharan viel schlimmere Probleme: Die Anlagenhersteller haben die Abgasgutachten an Beispiel-Auto´s erstellt und das Gutachten kommt mit der Bestellung der Anlage, allerdings bekommt daß nicht der Kunde!
Das Problem wird sein, Prins hat für dieses Auto kein Gutachten und somit die Anlage für diesen Typ + Motor nicht freigegeben. Nun stellt der Umrüster fest, so ein Gutachten kostet ein paar Tausende € und weiß nicht weiter.
Ich fahre selber Prins und habe auch mit Prins-Umrüstern Kontakt. Uns ist nicht bekannt, daß die Abgaswerte erst durchgegeben werden müssen (an wen eigentlich), denn das kann man erst machen, wenn die Anlage drin ist.
Noch ein Problem:
Sharan fährt ja ohne ABE. Und damit auch ohne VERSICHERUNGSSCHUTZ! Bei autogas4you hatten wir zwars mal den mario345, der sagte, sein Versicherungs-VERTRETER hätte etwas anderes behauptet, aber es wird wohl bisher immer gut gegangen sein, sodaß Du niemanden finden wirst, dem der Supergau wirklich passierte!


Gruß
VIPP-GASer

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 11. 2005 um 11:47
die Gutachten dauern durch die hohe nachfrage jetzt fast 4 Wochen!
Nur bestelle ich die bei der Anlage gleich mit und rüste dann erst um!

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 12. 11. 2005 um 11:52
Genau so meine ich das Snuppy. Ein seriöser Umrüster hat alles da, wenn das Fahrzeug zur Umrüstung gebracht wird. Dadurch verlängert sich allerdings u.U. die Wartezeit auf den Umrüsttermin - aber da sollte man den Umrüster deswegen nicht drängeln.
 
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Autogasforum-Neuling



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  am 12. 11. 2005 um 12:04
Ich habe das Gutachten hier vorliegen:
VW (0600) Sharan 7M EU-Genehmigungsnr. e1*...*0023*.. (s. Kfz Brief), BJ 2000 -, Motortyp ATM/AWC/AYL, 1984/1781/2792ccm, 85/110/150kw. Die Schadstoffklasse bleibt erhalten

Das Gutachten ist per 13.05.2005.

Es ist allerdings erforderlich dass das Original Gutachten vorgelegt wird mit Prägestempel von Prins, zusätzlich Einbaubestätigung mit Homologation ("E..Nummern"),ggf. mal bei Prins nachhaken.

Man kann sich einen Termin beim TÜV/Dekra geben lassen und sich diesen bestätigen lassen. Im allgemeinen geht das dann bei Kontrollen durch. In der Regel ist es ja so, dass man nicht sofort einen Termin bekommt. Man befindet sich sozusagen im Eintragungsprozess. Streng genommen ist allerdings die Betriebserlaubnis erloschen.

 
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Autogasforum-Experte



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  am 12. 11. 2005 um 13:20
Hi Gasjeeper,
vielen Dank für Deine Antwort, aber bei dem von Dir angenommen Unfall, müsste die nichteingetragene Gasanlage in einem ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Mal zur Info: Ich habe am Mittwoch dieser Woche eine Landirenzo Omegas in unseren Polo einbauen lassen. Vorher, d. h. bereits in der vergangenen Woche habe ich mir bereits Deckungszusage für die Mitversicherung der Gasanlage bei meinem Versicherer geholt. Also auch für diesen Fall hatte ich vorgesorgt.

Und: Bei den Kotrollen auf den Park- und Rastplätzen sind die "Grünen" nicht auf der Suche nach Gasanlagen, sondern hier liegt ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vor und deshalb wird "gefilzt".

@Vippgaser,
grüß Dich auch mal wieder!!
Wie gesagt, ich habe am Mittwoch in Polen umrüsten lassen und keiner wird es glauben:
Heute bereits erhielt ich die erforderliche Einbaubescheinigung und das erforderliche "Gutachten gemäß §21 StVZO"
mit der Post. - I n D e u t s c h !!! - Somit bin ich ja dann auch eurer Meinung nach fast drei Tage auf deutschen Straßen ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Schlimm???? Na ja, bis Dienstag müssen sich noch alle gedulden, dann ist der TÜV-Termin. Und wenn alles gut geht, sind dann auch alle wieder zufrieden!

Herzliche Grüße
secu351

 

____________________

 
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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 554
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  am 12. 11. 2005 um 14:46
Hallo secu351,

das sind wirklich Tuning-Verkehrskontrollen - keine nach Straftaten. Das ist der Rastplatz A6 Hockenheim. Ich bekomme das immer genau mit weil ich dort zum Tanken hin muss. Die stehen da, picken sich einen speziell raus und der ist dann fällig. Wenn die nix bessers hier zu tun haben machen die das hier so. Das dürfen die ja auch - keine Frage und sinnvoll ist es auch in dem einen od. anderen Fall. Ich hab da auch schon mal mitbekommen wie da sehr heiß über Spurverbreiterungen und einen Luftfilter diskutiert wurde an einem Golf GTI.

Wenn die Versicherung Deckungszusage gibt ist das schon mal für den Schadensfall gut, aber wenn die infolge eines Unfalls kontrollieren und auch die Gasanlage zwar nicht ursächlich damit zusammenhängt, dann können die Grünen trotzdem eine Anzeige erstatten wegen Fahren ohne BE. Soviel dazu aus rechtlicher Sicht. Allerdings hat man wohl in der Realität von einer Anzeige bisher abgesehen, aber die Zeiten können sich ändern - man muss nur an den richtigen Polizisten geraten.

Die schriftliche Bestätigung der Versicherung ist gut für den Schadensfall, die Versicherung muss dann zahlen und kann sich nicht herausreden. Das Fahren ohne BE bleibt trotzdem kein Kavaliersdelikt. Das ist - auch wenn das Fahren ohne BE - im Moment zum Volkssport geworden ist - genau so strafbar wie das Fahren ohne Versicherungsschutz. Bisher wurde nur nicht akribisch kontrolliert. Wie gesagt: bei Kontrollen / Unfall kann es sehr unangenehm werden.

Schön das Deine Umrüstung so gut geklappt hat. Ich wünsche Dir, dass mit dem TÜV auch alles gut gehen wird. [Bearbeitet am: 12/11/2005 von Gasjeeper]

 
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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 676
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  am 12. 11. 2005 um 19:14
Hi Secu
ja mein PC hat den Weg hierher wieder gefunden, aber ich bleibe trotzdem vorwiegend bei autogas4you!
Für Deine Umrüstung
Klingt

Hoffentlich ist es auch Super!

Alles Gute!

VIPP-GASer
Eh, als ich bei eko-car in Pl vom Hof fuhr hatte ich alle Unterlagen auf dem Beifahrersitz!![Bearbeitet am: 12/11/2005 von VIPP-GASer]

 

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Autogasforum-Junior



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  am 12. 11. 2005 um 20:04
Hallo, normalerweise erfolgt die Einbauabnahme direkt nach dem Einbau somit ist der ordnungsgemäße Einbau Dokumentiert.Viele Umrüster bestellen die Abgasgutachten die Fahrzeugspezifisch sind tatsächlich erst wenn das Fahrzeug zum Umrüsten in der Werkstatt steht, damit dieses, sollte der Kunde sollte er es sich anders überlegen oder das Auto schrotten, nicht vergebens geordert wurde( kostet Geld ). Einfache Lösung ist wenn mann eine Anzahlung macht, und verlangt, das der Einbau erst erfolgt wenn alle für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlichen Dokumente zur Verfügnug stehen.

Gruß Heiko

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 19
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Status: Offline

  am 13. 11. 2005 um 21:47
quote:
Hi Gasjeeper,
vielen Dank für Deine Antwort, aber bei dem von Dir angenommen Unfall, müsste die nichteingetragene Gasanlage in einem ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Mal zur Info: Ich habe am Mittwoch dieser Woche eine Landirenzo Omegas in unseren Polo einbauen lassen. Vorher, d. h. bereits in der vergangenen Woche habe ich mir bereits Deckungszusage für die Mitversicherung der Gasanlage bei meinem Versicherer geholt. Also auch für diesen Fall hatte ich vorgesorgt.

Und: Bei den Kotrollen auf den Park- und Rastplätzen sind die "Grünen" nicht auf der Suche nach Gasanlagen, sondern hier liegt ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vor und deshalb wird "gefilzt".

@Vippgaser,
grüß Dich auch mal wieder!!
Wie gesagt, ich habe am Mittwoch in Polen umrüsten lassen und keiner wird es glauben:
Heute bereits erhielt ich die erforderliche Einbaubescheinigung und das erforderliche "Gutachten gemäß §21 StVZO"
mit der Post. - I n D e u t s c h !!! - Somit bin ich ja dann auch eurer Meinung nach fast drei Tage auf deutschen Straßen ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen. Schlimm???? Na ja, bis Dienstag müssen sich noch alle gedulden, dann ist der TÜV-Termin. Und wenn alles gut geht, sind dann auch alle wieder zufrieden!

Herzliche Grüße
secu351


Hallo secu351,
darf man fragen, wo das so schnell ging mit dem Gutachten?
Gruß
Jan1

 
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Autogasforum-Senior



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  am 1. 1. 2006 um 09:10
@secu351
Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du bzw. hat Dein Sohn jetzt einen Polo mit in Polen eingebauter Gasanlage und nach 2005-10-01 erstellten Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

Darf ich ganz scheinheilig nachfragen, was da in Feld 17 steht?

Mit neugierigem Gruß,
Gerhard.

 
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  am 1. 1. 2006 um 10:26
Hallo GerhardT,
zunächst wünsche ich Dir ein frohes, erfolgreiches, aber vor allem gesundes
"Neues Jahr".

Also mir liegt im Moment nur die Zulassungsbescheinigung Tei II (Fagrzeugbrief) vor. Mein Sohn ist in Hannover und hat den Schein im Auto.

Gerne möchte ich Dir natürlcih helfen.

Ziemlich unten im Brief ist eine Zeile mit einer 17 in Klammern also (17). Daneben steht "Merkmal zur Betriebserlaubnis" und dahinter steht ein "A" eingetragen.

Zwei Zeilen darüber steht P.3 Benzin / Flüssiggas.
Wenn mein Sohn heute noch wieder zurück kommt, schaue ich gerne nach, was da im Feld 17 auf dem Schein steht. Ich kann Dir auch gerne ein Kopie per E-mail zukommen lassen, wenn Du möchtest. Berichte mal, ob Dir das reicht.

Freundliche Grüße

 

____________________

 
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Beiträge: 1718
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  am 1. 1. 2006 um 10:41
Hallo Jan1,

entschuldige bitte, aber gerade erst lese ich Deine Frage vom 13.11.2005.

Möchtest Du genaue Informationen mit Namen und Anschriften, Tel.-Nr, oder reicht Fa, vom Umbau und TÜV-Station?

Für genauere Informationen teil mir doch bitte Deine E-mailadresse mit.

Freundliche Grüße

 

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Autogasforum-Junior



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  am 1. 1. 2006 um 11:46
Hallo GerhardT,

bevor du eine Antwort von secu bekommst, kann ich dir deine Frage beantworten!
Ich habe Opel Vectra in Polen umgebaut und unter Ziffer 17 steht bei mir ein grosses "A".
Bei dem Polo den ich in Deutschland umgebaut hab, steht ebenfalls ein grosses "A".
Hat deine Frage bestimmte Hintergründe gehabt?
Wenn ja, dann bitte ich dich sie zu erläutern.


@secu:
Danke für dein Angebot. Du bist schwer inordnung. Aber ich habe Prins und 3 Filter
(kostenlos - Werbegeschenk von Firma)
als Ersatz!

Gruß gasjosef

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 38
Registriert: 8. 5. 2005
Status: Offline

  am 1. 1. 2006 um 12:25
Hallo,

ich wünsche allen ein frohes neues Jahr!

Nun,
wer erstellt eigentlich ein Abgasgutachten? Ich frage deshalb, weil ich vor 4 Wochen ein Landi LSI eingebaut bekommen habe. Leider fehlt mir bis heute noch die erforderliche Eintragung, die übrigens noch Leistung des Umrüsters ist.

Mein Vater der ebenfalls ein Landi LSI eingebaut bekommen hat, wartet schon seit Anfang August.

Ist es möglich, das Landi noch kein Abgasgutachten für meinen Autotyp hat? Und es erst noch erstellt werden muß! Was bei dem aktuellen boom etwas dauert!

Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde soetwas zu beschleunigen?

Gruß
Timer
[Bearbeitet am: 1/1/2006 von Timer]

 

____________________

 
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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 676
Registriert: 4. 4. 2005
Status: Offline

  am 1. 1. 2006 um 12:43
Hallöle,
allen ein gesundes neues Jahr und immer einem vollen Gastank !
Leider beginnt aber dieses Jahr für Timer , auf seine Frage
quote:
Mein Vater der ebenfalls ein Landi LSI eingebaut bekommen hat, wartet schon seit Anfang August. Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde soetwas zu beschleunigen?


Mit der Antwort:
Nur mit einem Anwalt!

Gruß
VIPP-GASer

 

____________________

 
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Autogasforum-Senior



Beiträge: 306
Registriert: 28. 9. 2004
Status: Offline

  am 1. 1. 2006 um 15:42
Auch ich wünsche allen das Beste für's neue Jahr.

@secu351
Du musst Dir keine weitere Mühe machen, Die Angaben im Feld 17 haben laut http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Leitfaden.pdf in beiden ZB-Teilen gleich zu sein.
Ich wollte mich nur versichern, dass mein Kommentar zur StVZO (Konitzer-Wehrmeister) aussreichend mit der momentanten praktischen Handhabung harmoniert. D.h. es steht da zwar kein K(onform) für "Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind konform" mehr, aber eben auch kein E(inzelgutachten) für "Fahrzeug aufrgund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen" sondern, wie erwartet, A(enderungsabnahme) für "Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform".
Ein Z(ugroasta?) für "Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig" käme wohl nur bei trickreichen Auslandszulassungen in Frage, wie sie in irgendeinem der Autogasforen vor ewigen Zeiten mal für einen "Polen-Umbau" diskutiert wurden.

@gasjosef
Danke auch für die Bestätigung - entspricht meine Erläuterung Deiner Erwartung?

@Timer
Du fängst das Jahr aber gut an! Das was ich von secu wissen wollte sind formalistische Feinheiten mit marginaler praktischer Bedeutung. Zumindest bei Deinem Vater schlägt die "Fahren ohne Betriebserlaubnis"-Keule aber mit aller Macht zu! Auch wenn ich nicht erwartet habe, jemals VIPP-GASer recht geben zu müssen, hier ist es unvermeidlich.

Mit allseitig freundlichem Gruß,
Gerhard.

 
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