acer2k
Autogasforum-Neuling Beiträge: 41 Registriert: 4. 4. 2005 Status: Offline
|
am 7. 8. 2005 um 08:21 |
Man ich komme heute aus meinen Urlaub zurück und was sehe ich im Briefkasten. Ein Brief vom Insolvenzverwalter von der Autogaszentrale Bottrop. Ich soll nachweisen dass ich bezahlt habe. Ist kein Problem, das kann ich.
Jedoch ist der Umbau noch nicht abgeschlossen. Also nicht alle Leistungen erbracht. Es fehlt nämlich noch die Eintragungen zum TÜV und das Abgasgutachten. Es ist ein OHG Anlage. Jetzt steh ich natürlich ziemlich doof da. Kann mir jemand sagen, was ich da nun machen kann? Die Gasanlage funktioniert ohne Probleme nur der TÜV Segen fehlt.
|
|
ghostrider_2
Autogasforum-Neuling Beiträge: 13 Registriert: 26. 7. 2005 Status: Offline
|
am 12. 8. 2005 um 12:06 |
Hallo Leidensgenosse...
ICh hab auch ne Anlage von der AGz aus Bottrop eingebaut bekommen, nur das meine nicht läuft... Beim letzten Besuch haben die alles nur "verschlimm-bessert"...
Könntest du mir mal die Adresse oder Telefonnummer des Insolvenzverwalters geben!?!?
Am besten an sternb@gmx.de
Wäre sehr freundlich...
MFG |
|
tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
|
am 12. 8. 2005 um 12:34 |
@acer2k
Guckst Du hier:
http://www.autogas-einbau-umbau.de/modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&tid=4176#pid23002
Viele Grüße
tester99 ____________________
|
|
tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
|
am 12. 8. 2005 um 13:45 |
@ghostrider_2
Guckst Du hier:
quote: Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 177/05
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Frank Feldkamp, geboren am 08.04.1966, ehemals selbständiger Fahrzeugmechaniker, Heerstr. 101, 45478 Mülheim an der Ruhr ist am 05.07.2005, um 10.00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dagmar Karutz, Gemarkenstr. 95, 45147 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Be dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 177/05
Amtsgericht Duisburg, 05.07.2005
Und bitte nicht alle AGZ-Threads wieder nach vorne in die Übersicht holen - DANKE!
Viele Grüße
tester99 ____________________
|
|
ghostrider_2
Autogasforum-Neuling Beiträge: 13 Registriert: 26. 7. 2005 Status: Offline
|
am 12. 8. 2005 um 13:59 |
Sry, war nicht meine Absicht die ganzen alten Threads wieder nach vorne zu holen, mich hat es nur gewundert, wieviele auch geschädigt sind, und als Student is es verdammt ärgerlich, wenn man sich so ne Anlage hat einbauen lassen um dem Spritpreishorror zu entkommen, und das Auto von Anfang an nicht vernünftig fährt. Mir macht es nämlich keinen Spaß mit einem Auto durch die Gegend zu fahren, das ne Gefährdung für mich und andere darstellt. Und ich hab gehofft, das ich hier irgendwelche Ansätze der Hilfe finden kann.
Nochmals sorry, das ich die alten (und wahrscheinlich langsam nervigen und für alle nichtbeteiligten zum Glück ins Hinterland des Forums gelangten) Threads wieder nach vorne geholt hab... |
|
tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
|
am 12. 8. 2005 um 14:11 |
Hi,
die Antworten wurden doch schon gegeben:
1.) Schäden an den Teilen beim Hersteller der Anlage anmelden
2.) Rückforderungen wg. schlechtem Einbau gegenüber Insolvenzverwalterin gelten machen.
1.) sollte kein Problem sein, 2.) schon. Da wird man sich wohl in einer langen Schlange einreihen müssen und am Ende nichts bekommen.
Also bleibt nur eins: Entweder man findet einen netten Importeur oder Hersteller der Anlage, der kostenfrei auch noch die Einstellung übernimmt, oder man muss selber zu einem anderen Umrüster und dafür zahlen.
Dieses Geld kann man dann auch wieder zurückfordern - ohne Aussicht auf Erfolg!
Auch wenn es keine schönen Nachrichten sind, so ist es halt!
Fehlen noch Dokumente zur TÜV-Abnahme, dann solten diese über die Insolvenzverwalterin zu beschaffen sein, mit Geld sieht es aber schlecht aus.
Viele Grüße
tester99 ____________________
|
|
DieterJanssen
Autogasforum-Neuling Beiträge: 14 Registriert: 4. 5. 2005 Status: Offline
|
am 14. 8. 2005 um 20:01 |
Hallo, wir hatten mehrfach vor der AGZ im Forum gewarnt, warum informiert Ihr Euch denn nicht vorher????????
Wir haben versucht Euch alle über das Forum zu warnen, da auch wir AGZ-Geschädigte sind. Wir hatten mehr Glück, da unsere TÜV-Eintragung noch im letzten Jahr war.
Wir haben mit unserem Chevy Van das Riesenglück gehabt, den Importeur unserer Anlage in Holland ausfindig zu machen. Die haben uns die OHG-Anlage, nachdem die AGZ das nicht geschafft haben, super eingestellt. Wir sind echt zufrieden. Mußten allerdings bis nach Emden fahren. Also wem wir helfen können, bitte melden unter: janssen-dieter@t-online.de
Grüße
Annette und Dieter |
|