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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas
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Autor: Betreff: Besteht die Möglichkeit, das PKW´s nach Umbau in Polen keine TÜV-Eintragung bekommen

Autogasforum-Anfänger




Beiträge: 2
Registriert: 18. 8. 2004
Status: Offline

  am 19. 8. 2004 um 15:41
Hallo zusammen,
ich möchte mir einen Gebrauchten Minivan zulegen. Ford Galaxy oder Chrysler Voyager (4 oder 6 Zylinder) ab Baujahr 1997. Bestehen Bedenken, das ich das Auto nach Umbau in Polen hier nicht durch den TÜV bekomme?
Ich wollte mir einen Gebrauchten Voyager mit Gasanlage aus Holland kaufen. Der Tüv verlangte allerdings Unmögliches. Der Händler, der die Gasanlage in NL eingebaut hat, muß nach deutschem Recht zertifiziert sein, eine solche Anlage einbauen zu dürfen, komplette Unterlagen der Gasanlage (so etwas kennen die Hölländer nicht; einmal eingetragen- und das war´s!)....etc.

Wäre lieb, wenn mir einer von Euch weiterhelfen könnte. Der Tüv hat mich hier doch sehr verunsichert. Euere Beiträge machen mir aber wieder ein wenig mehr Hoffnung.

Gruß
Peter

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 139
Registriert: 17. 8. 2004
Status: Offline

  am 19. 8. 2004 um 16:00
Hallo Peter,
in Polen kriegst du zwar einen Umbau für weniger Geld, aber die Erfahrung zeigt ganz klar zwei Dinge: erstens, was ist, wenn du mal was an der Anlage hast? Dann mußt du wieder nach Polen zu deinem Umrüster.Zweitens:bei einem Umbau in D. bekommst du das Abgasgutachten und die Einbaubestätigung, damit du die Anlage eintragen lassen kannst.Ohne Abgasgutachten trägt dir niemand eine Anlage ein, die Betriebserlaubnis erlischt und damit auch der Versicherungsschutz.Also meine Wahl wäre ganz sicher nicht Polen. Was nützt mir ein preiswertes Angebot bei den ganzen Nachteilen?Das kriterium sollte sein: guter Umrüster in deiner Nähe, Anlage, die er dir empfiehlt, denn damit kennt er sich aus, Service in der Nähe, Eintragung und TÜV kein Problem oder?
Geht aber auch anders: Polen, billig, keine Eintragung falls kein Gutachten, bei Probs wieder Polen.....wo ist da billiger?
Ist ja so, als wenn einer 100km zum nächsten Aldi fährt, weil die Kartoffeln da nur die hälfte kosten:-)) Weißt schon, was ich meine.
Gruß
Werner

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 23
Registriert: 9. 8. 2004
Status: Offline

  am 19. 8. 2004 um 16:23
@ werner
jetzt stell das mal nicht ganz soo negativ dar. Im Forum gibts jawohl genug Leute die eine Anlage aus Polen haben und auch TüV bekommen haben, in Deutschland. Eine bekannte Dekra-Stelle ist z.B. in Bautzen wo man Anlagen aus Polen eingetragen bekommt.
Mit dem Service, naja. Ich hätte z.B. einen Umrüster in der Nähe, da kostet mich das Ganze aber knapp 1000 Euro mehr als in Polen.
Also für 1000 Euro fahre ich auch zwei oder drei mal nach Polen und es bleibt noch genug übrig, denn Flüssiggas ist js billig :-)
Und bei der richtigen Dekra-Stelle sollte das Problem mit dem TÜV auch kein Problem mehr sein

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 263
Registriert: 2. 7. 2004
Status: Offline

  am 19. 8. 2004 um 16:35
am besten nen tüv aufsuchen, der auf provisionsbasis arbeitet, dann noch ein kleines "geschenk" und er wird deine anlage gewissenhaft durchchecken und eintragen

ps: vielleicht nicht solche tüve aufsuchen,d ie dank monopolstellung sowieso genug kohle verdienen und kei bock auf neues und evtl. ärger damit haben

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 28
Registriert: 2. 8. 2004
Status: Offline

  am 19. 8. 2004 um 16:39
Tüv bekommt man immer.

Am besten bei mehreren nachfragen, oder am Besten gleich zu Dekra.

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 43
Registriert: 20. 2. 2003
Status: Offline

  am 28. 8. 2004 um 16:17
Was geht denn hier ab ?

"am besten nen tüv aufsuchen, der auf provisionsbasis arbeitet, dann noch ein kleines "geschenk" und ... "

wisst Ihr eigentlich was Ihr hier tut ?

Das isteine Aufforderung zu einer Bestechung.
Soetwas stellt gleichzeitig eine Verleitung zum Bruch der Gesetze dar. Sicherlich gehören dort 2 dazu, der, der sich bestechen lässt und der, der es tut.

In jedem Fall ist das nicht rechtens, eine Eintragung unwirksam, die so erlangt wurde , das bedeutet: Fahren ohne Betriebserlaubnis , und ohne Versicherungsschutz.

Auch wenn nach solch einer Eintragung die Betriebserlaubnis neu erteilt wurde ist sie dennoch nicht rechtswirksam, schließlich liegt hier eine Täuschung vor. Das hat ernste Konsequenzen.

Bzgl. DEKRA Bautzen, da würde ich mich in Zukunft nicht mehr drauf verlassen, auch dort darf eine Gasanlage nur nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt werden und kann dann eingetragen werden. Ohne Abgasgutachten und ohne einen in Deutschland zertifizierten Einbaubetrieb der letztendlich für den ordnungsgemäßen Einbau gerade steht, geht es nicht. Lest Euch mal den Gesetzestext durch.

VdTÜV-Merkblatt unter 3.1 : Die Montage der Flüssiggas-(LPG-)Anlagen darf nur von dazu berechtigen Personen ausgeführt werden .
Berechtigte Personen im Sinne ders Merkplattes ist, wer die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen hat....



So wie mir bekannt geworden ist werden alle Gaseintragungen die von Bautzen gemacht wurden geprüft, ob dort nach den gesetztlichen Vorschriften gehandelt worden ist. Einen Ermessensspielraum gab und gibt es nämlich nicht in dem der Prüfen handeln durfte.

Fehlen die Abgasgutachten, so werden die Fahrzeuge auf schadstoffarm 00 zurückgestuft oder gleich still gelegt, sollten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs bereits gesetzliche Mindestanforderungen an die Schadstoffarmut bestanden haben.

Der Gesetzestext dazu :

Bei Fahrzeugen , denen vor Inkrafttreten der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EWG ( Ertzulassung vor dem 01.01.1993) eine Betriebserlaubnis erteilt wurde und die auf der Grundlage nationaler Abgasvorschriften als schadstoffarm bzw. bedingt schadstoffarm eingestuft wurden, kann der Nachweis zum Emissionsverhalten entfallen, wenn eine Rückstufung ( Schlüsselnummer "00") erfolgt. Andernfalls muss der Nachweis für die Einstufung als schadstoffarmes bzw. bedingt schadstoffarmes Kraftfahrzeug erbracht werden .

Noch was unklar ?

Tach auch
UFrank





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Beitrag: Was geht denn hier ab ?

"am besten nen tüv aufsuchen, der auf provisionsbasis arbeitet, dann noch ein kleines "geschenk" und ... "

wisst Ihr eigentlich was Ihr hier tut ?

Das isteine Aufforderung zu einer Bestechung.
Soetwas stellt gleichzeitig eine Verleitung zum Bruch der Gesetze dar. Sicherlich gehören dort 2 dazu, der, der sich bestechen lässt und der, der es tut.

In jedem Fall ist das nicht rechtens, eine Eintragung unwirksam, die so erlangt wurde , das bedeutet: Fahren ohne Betriebserlaubnis , und ohne Versicherungsschutz.

Auch wenn nach solch einer Eintragung die Betriebserlaubnis neu erteilt wurde ist sie dennoch nicht rechtswirksam, schließlich liegt hier eine Täuschung vor. Das hat ernste Konsequenzen.

Bzgl. DEKRA Bautzen, da würde ich mich in Zukunft nicht mehr drauf verlassen, auch dort darf eine Gasanlage nur nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt werden und kann dann eingetragen werden. Ohne Abgasgutachten und ohne einen in Deutschland zertifizierten Einbaubetrieb der letztendlich für den ordnungsgemäßen Einbau gerade steht, geht es nicht. Lest Euch mal den Gesetzestext durch.

VdTÜV-Merkblatt unter 3.1 : Die Montage der Flüssiggas-(LPG-)Anlagen darf nur von dazu berechtigen Personen ausgeführt werden .
Berechtigte Personen im Sinne ders Merkplattes ist, wer die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen hat....



So wie mir bekannt geworden ist werden alle Gaseintragungen die von Bautzen gemacht wurden geprüft, ob dort nach den gesetztlichen Vorschriften gehandelt worden ist. Einen Ermessensspielraum gab und gibt es nämlich nicht in dem der Prüfer handeln durfte.

Fehlen die Abgasgutachten, so werden die Fahrzeuge auf schadstoffarm 00 zurückgestuft oder gleich still gelegt, sollten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs bereits gesetzliche Mindestanforderungen an die Schadstoffarmut bestanden haben.

Der Gesetzestext dazu :

Bei Fahrzeugen , denen vor Inkrafttreten der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EWG ( Ertzulassung vor dem 01.01.1993) eine Betriebserlaubnis erteilt wurde und die auf der Grundlage nationaler Abgasvorschriften als schadstoffarm bzw. bedingt schadstoffarm eingestuft wurden, kann der Nachweis zum Emissionsverhalten entfallen, wenn eine Rückstufung ( Schlüsselnummer "00") erfolgt. Andernfalls muss der Nachweis für die Einstufung als schadstoffarmes bzw. bedingt schadstoffarmes Kraftfahrzeug erbracht werden .

Noch was unklar ?

Tach auch
UFrank







 
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Autogasforum-Junior



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Status: Offline

  am 28. 8. 2004 um 23:13
@ uFrank

Wenn es dem so ist dann müste Jäger in Berlin die gleichen pros bekommen

cu V40 of PRINS

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 159
Registriert: 28. 5. 2004
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  am 29. 8. 2004 um 12:09
Nun alle die in PL umbauen wollen pesönlich halte ich es für märchen das soll wieder die menschen verunsichern es sind wieder umrüster den €-ros durch die lappengehen und darum werden immer u. wieder solche meldunen in die welt gesetzt
 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 244
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Status: Offline

  am 29. 8. 2004 um 14:12
Das mit Bautzen ist wirklich wahr. Habe es am eigenen Leib zu spüren bekommen. War gerade zum Umrüsten in Polen, als ich einen Anruf von der DEKRA bekommen habe und mein Termin bis auf weiteres abgesagt wurde. Glaube aber auch, dass es immer einen Weg geben wird, diese Umbauten eintragen zu lassen. Spätestens ab dem 01.01.2005, weil dann alle Umrüster in der EU nach der EU Norm 115 Abgasgutachten Vorlegen müssen. Dann kann man zu seiner TÜV Station vor Ort gehen und die Anlage eintragen lassen. Das einzige, was man dann vielleicht braucht, ist eine Übersetzung, was aber nicht das Problem sein sollte.
 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 47
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Status: Offline

  am 29. 8. 2004 um 20:59
@uFrank

also jetzt würde es mich ja schon interessieren, woher Du diese Information hast:

"So wie mir bekannt geworden ist werden alle Gaseintragungen die von Bautzen gemacht wurden geprüft, ob dort nach den gesetztlichen Vorschriften gehandelt worden ist. Einen Ermessensspielraum gab und gibt es nämlich nicht in dem der Prüfer handeln durfte.

Fehlen die Abgasgutachten, so werden die Fahrzeuge auf schadstoffarm 00 zurückgestuft oder gleich still gelegt, sollten zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs bereits gesetzliche Mindestanforderungen an die Schadstoffarmut bestanden haben."

Das kann ja wohl nicht Dein ernst sein? Ist das Wunschdenken oder Tatsache? Ich als "unwissender Autofahrer" frage ich schliesslich extra vorher die Fachleute bei den Prüfstellen nach den für die Abnahme benötigten Papieren und bringe diese mit...und damit ist die Sache für mich gegessen. Dann kann auch nachher niemand kommen, und mir die Abnahme wieder "wegnehmen", nur weil der Sachverständige sich in den Gesetzen geirrt hat.

 
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Autogasforum-Junior



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  am 30. 8. 2004 um 07:31
Mach dir mal keine Sorgen. uFrank macht gerne Panik wenn es um solche Themen geht. (s. andere Threads)
Es ist auch verständlich.
Er ist deutscher Umrüster und solchen Leuten ist so etwas natürlich ein Dorn im Auge.

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 139
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  am 30. 8. 2004 um 10:00
@ siberiansun
Hi,
das, was U Frank geschrieben hat, ist nun mal so! Hat mit Panikmache garnichts zu tun.Wir können uns nicht über gesetzliche Bestimmungen hinwegsetzen, auch, wenn diese uns allen das Leben schwer machen.Und was deine Anmerkung zu deutschen Umrüstern betreffen:die MÜSSEN sich dran halten, während andere einfach umrüsten, und dann sieh mal zu, wie du an die Papiere kommst. Nicht umsonst werden so viele Abgasgutachten gesucht, brauchst nur hier die Dinge zu verfolgen.Im Ausland war das bisher auch nicht erforderlich, siehe NL. Nun müssen die aber auch, und dann kommen die Probleme(Leider). Als ich mein fahrzeug habe umrüsten lassen, habe ich mich sehr genau damit befasst, und dann nicht im Ausland umgerüstet.Dafür ist aber auch alles paletti!!
Aber wer im Ausland umrüsten lassen will, kanns doch tun, nix dagegen zu sagen.Nur die probs sollten auf den Tisch, damit jeder weiß, auf was er sich einläßt.So isses nun mal.
Gruß und viel Spaß mit Gas
Werner

 
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