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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas
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Autor: Betreff: Mit dem Tüv,das ist echt ein Rätsel in Deutschland

Autogasforum-Experte




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  am 4. 5. 2005 um 19:33
Also,

folgendes wurde mir erzählt:Ich muss mit der Einbaubescheinigung des Einbauers zum Tüv und mir da den Ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen.Diese Papiere werden dann über den Importeur zum Tüv Saarland geschickt samt Abgasgutachten und dann bekomme ich einen Schrieb für die Zulassungsstelle zum Eintragen.
Meiner Meinung nach völliger Schwachsinn da der Tüv Hessen hier Mustergutachten hat bezüglich der Abgaseinstufung usw.
Sozusagen könnte man doch gleich bei der Tüv Stelle Eintragen lassen die das Gutachten da hat,oder?
Dann versteh ich das mit der Einbaubescheinigung sowieso nicht,weil ja eh der dafür grade stehn muss der es Abgenommen hat also ist es doch völlig egal wer es Einbaut wenn es in Ordnung ist,oder?
Der Stempel der Gas Werkstatt hat doch sowieso nix zu sagen weil es eh nochmal kontrolliert wird.
Ich würde gerne mal den sprechen der für dieses durcheinander in Deutschland zuständig ist.

Verwirrter Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 4. 5. 2005 um 21:48
Ich habe ähnliche Erfahrungen. Du kannst zu jeder TÜV Stelle fahren und wirst immer verschiedene Meinungen hören. Bei Umrüstern ist das ähnlich. Irgendwie haben die alle ihre "eigenen" Informationen zu dem Thema.
 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 298
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  am 5. 5. 2005 um 06:01
Wenn ich dieses Dilemma richtig verstehe, gibt es da nichts zu verstehen. Es läuft einzig darauf hinaus, dass sich möglichst viele Stellen ein Stück vom Umrüstkuchen abschneiden dürfen.

Es lebe Deutschland! Unbürokratisch, innovativ, zuversichtlich.

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 5. 5. 2005 um 08:15
hallo,
ein umrüster hat mir gesagt wenn ich bei ihm einbauen lasse muss er vom tüv saarland ein gutachten holen (96€) mit dem gehts dann mit den daten vom umruster (e-nr der teile) zur tüv-stelle.
ich habe dann beim tüv saarland angerufen und bin bei einem herrn gelandet der sich wohl auskennt. dieser hat mir dann gesagt, wenn ich umrüsten lasse brauche ich von ihm nur ein abgasgutachten zum auto anfordern und die e-nr eintragen und zum tüv fahren.
in einem nebensatz hat er dann erwähnt, das ich darauf aufpassen soll, dass der umrüster (polnisch) 8.8 schrauben verwendet und die leitungen fest am fahrzeug montiert (keine kabelstrapse)
preis 96€
@ hawkwind du solltest mal im scheibenwischer auftreten da erzählen die auch immer sowas

 

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Autogasforum-Experte



Beiträge: 1189
Registriert: 18. 7. 2004
Status: Offline

  am 5. 5. 2005 um 10:02
Ja,nur wofür ist dann der Wisch des Umrüsters wenn die e Nummern eh beim Tüv kontrolliert werden müssen?
Wieso hat hier der Tüv Saarland so ein Monopol?Ich dachte das Abgasgutachten wäre bestandteil der Anlage wenn sie vom Importeur geliefert wird für das jeweilige Fahrzeug.

Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 676
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  am 6. 5. 2005 um 09:50
Tja Xantiagas,
wenn man dem vertraut was ein gewisser Hr. F. aus Triptis sagt (Und das sollte man auf gar keinen Fall) ist das Abgasgutachten nicht Bestandteil der Anlage. Der Umrüster solle es mind. 5 Jahre aufheben - übrigens auch das Tankgutachten. Dumm nur wenn es der Umrüster nach 6 Jahren wegwirft oder nach 2 Jahren wegen schlechten Leistungen Pleite ist. Da schaust in de Röhre. Freu mich schon auf die Abnahme in 10 Jahren, wenn sie dann noch drin ist. wie schon öfters erwähnt: der Kaufvertrag ist gekündigt und eine Rückabwicklung vor Gericht anhängig. Ich verlaß mich auf mich selber. Kann der Umrüster reden was er will, von wegen länger aufheben und immernoch am Markt.
Ich bin der Meinung - auch viele hier im Forum - gehen nach der Masche: Anlage läuft (z.Z.) und gut. Die Probleme kommen immer erst später und Verträge macht man in guten Zeiten, für schlechte Zeiten.
Ich war echt überrascht, als mir der o.g. Herr auf der AMI sagte, ich wäre angeblich der Erste der die Unterlagen vollständig haben möchte.
Sind denn wir LPGler wirklich so naiv? Ich denke nicht, sonst würden wir nicht LPG fahren
Gruß VIPP-GASer

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 204
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  am 6. 5. 2005 um 12:51
Also der Tüv hier in Deutschland ist so inkompetent wie mittlerweile fast jeder andere Dienstleister auch.

Folgendermaßen läuft es meist ab. Der Umbauer fordert im Saarlan (bei mir wars aber Köln?!) ein Einzelabgasgutachten an für den Wagen mit der Anlage die er einbaut. Dieses erhält er dann und baut die Anlage ein bzw. ist diese schon eingebaut.

Dann holt er sich nen Tüv oder fährt zu einem mit dem Auto und der Tüv schaut es sich an. Dieser Tüv hat aber auch meist keine Ahnung. Eigentlich steht in dem Einzelabgasgutachten schon drin wie es in den Brief einzutragen ist. Aber da der Tüv ja viel schlauer ist, fummelt er sich meistens selber was zurecht und trägt die Anlage nicht gemäß Abgasgutachten in den Brief ein, sondern trägt mal eben wie bei meinem Bruder FLGas/GKAT ein. Also macht er ein MONOVALENTES Fahrzeug draus. Bei mir trägt er einfach Ziffer 5 unter 33 ein. Davor bei meiner Erdgasanlage trägt er ein, dass das OBD bei einer VENTURI funktioniert ein.

Im Endeffekt hast du eine falsch eingetragene Anlage. Was aber total egal ist. Die Polizisten haben keine Ahnung. Der Tüv hat keine Ahnung...
Es haben nur wenige Leute davon Ahnung.

Es ist also am ratsamsten, man befasst sich mit der Materie, fordert von seinem Umrüster das Einzelabgasgutachten (Kopie z.B.) und schaut nach ob der Brief genauso aussieht.

Bei mir war aber z.B. schon dieses Einzelabgasgutachten Mist und erst nachdem ich gesagt habe, dass das falsch ist, warte ich schon seit DREI Wochen auf meine neues Gutachten.

Der Tüv hier in Deutschland ist nix mehr wert ...

 

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Autogasforum-Anfänger



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  am 6. 5. 2005 um 18:47
Also bei mir lief es folgendermaßen ab. Der Umrüster schickte meinen Fzg.-Schein zum TÜV Saarland. Warum ausgerechnet zu dem, da hab ich auch keine Ahnung. Vielleicht ist da die offizielle Prüfstelle für Gasanlagen und dort sind die Gutachten angelegt, oder dort sind alle Gasumrüster gemeldet. Aber wie gesagt den genauen Grund kenn ich auch nicht. Darauf hin bekam der Umrüster den schrieb vom Saarlandtüv wo die Abgasschlüsselnummer und die Sachnummern der eingebauten Komponeten drinstehen. Mit dem Schrieb bin ich dann zum TÜV der nun die Verbauten Teilesachnummern im Fahrzeug mit denen im TÜV Saarlandbescheid vergleicht (ähnlich wie bei allen eintragungen z.B. Felgen. da vergleicht er ja auch die KBA Nummern im Gutachten mit der der auf der Felge steht usw.) und kontroliert noch Oberflächlich ob die Anlage sauber verbaut wurde. Wie vorher schon beschrieben zwecks "Affenschaukelleitung" am Unterboden usw. Danach wird das zeugs Dann anhand des Sarlandtüvgutachtens in den Fahrzeugbrief eingetragen und fertig. Also alles kein Problem. Ist zwar ein wenig umständlich aber das ist in god Old Germany ja so sitte. Aber wie schon gesagt das ist ja bei allen eintragungen so, also versteh ich den Aufreger nun nicht. Denn wenn Ihr eure Alus eintragen läßt, geht Ihr auch erst mit einem Gutachten das von irgendeinem Tüv ausgestellt worden ist, zu euren Tüv und laßt das ganze dann eintragen. Also alles beim alten. Das Gutachten vom Saarlandtüv mit den Abgasgutachten usw. hat dann der TÜV einbehalten (hab ne Kopie machen lassen) und die Archivieren das. Ebenso wie eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Machen die bei allen Fahrzeugbreifänderungen und wenns die Alus sind. Meiner Meinung nach ist es dort auch besser aufgehoben. Das einzige was ich nun zu Hause Sorgfälltig aufheben muss ist die Karte mit den Daten für den Gastank.
Gruß
Bates

 

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Autogasforum-Experte



Beiträge: 1189
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  am 6. 5. 2005 um 18:58
Tjo,

bei uns Tragen die aber direkt ein beim Tüv für 75 Euro und da muss nix hin oder her geschickt werden.

Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 30
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  am 6. 5. 2005 um 21:28
Also, entweder bin ich zu blöd oder ich hatte einfach Glück: Ich habe in Zweibrücken umrüsten lassen, das ist gerade noch Pfalz, Grenze zu Saarland, nach einigen Tage das Auto geholt. Mein Umrüster meinte, derzeit wäre nur ein Mann von TÜV Saarbrücken für die Abnahme geschult, der wäre in Urlaub, er mache einen Termin mit ihm und sage mir dann Bescheid. Nach ca. 1 Woche Anruf, kommen Sie am ... um 16 Uhr, hingefahren, Auto auf Hebebühne, der TÜV-Mann schaute sich das ganze ca. 5 Min. an, auch unter die Motorhaube, nahm den KFZ-Brief an sich und versprach, ihn mir nach Eintrag zuzuschicken, 2 Tage später war er da. Ich mußte mit dem Brief dann noch auf die Zulassungsstelle und bekam von dort einen neuen Kfz-Schein. Das wars.
Gerd

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 139
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  am 7. 5. 2005 um 08:06
Hi,
normalerweise ist das so: Dein Umrüster bestellt die Anlage mit dem Abgasgutachten, baut ein und läßt eintragen. Du bekommst dein Auto mit Eintragung im Brief, einen neuen KFZ-Schein mit der eingetragenen Anlage, fährst nach Einweisung und Probefahrt vom Hof (natürlich nachdem du bezahlt hast :-)) )
und siehst deinen Umrüster höchst selten wieder.
Gruß
Werner

 
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Autogasforum-Senior



Beiträge: 306
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  am 7. 5. 2005 um 09:04
quote:

normalerweise ist das so: ...
Werner

Ob das normalerweise so ist, weiss ich nicht.
Idealerweise wäre es jedenfalls so.

Dann wäre auch egal, wo sich das Homologisierungs-Abgasgutachten tatsächlich befindet, wie die Zuständigkeit zwischen technischer Prüforganisation im jeweiligen Bundesland bzw. Zulassungsbezirk aufgeteilt ist und wieviel der Prüfer bei der Abnahme wo macht.

Es hat aber nicht jeder einen (mit dem entsprechenden Fahrzeugtyp erfahrenen, vertrauenerweckenden) Umrüster "vor Ort". Spätestens dann muss häufig ein Teil der Arbeit durch den Kunden erledigt werden und er bekommt die regionalen, Umrüster-, Prüfer- und Marken-abhängigen Unterschiede in höchst aparten Kombinationen zu Gesicht.[Bearbeitet am: 7/5/2005 von GerhardT]

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 139
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  am 8. 5. 2005 um 04:56
Hallo
Habe meine Anlage einbauen lassen(in Polen)
bin mit den Polnischen Papieren zum Tüv
gefahren,dort konnte ein Kollege polnisch, nach ca.15 Minuten stand alles im
Fahrzeugbrief,bin damit zum Strassenverkehrsamt gefahren und habe einen neuen Fahrzeugschein bekommen
Anlage Prinz VSI seitdem ca14000km gefahren
Alles ok.

 
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Autogasforum-Junior



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  am 8. 5. 2005 um 10:47
Hallo,
bei mir war´s wie bei Werner,einfach,ohne
Probleme..

 

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Autogasforum-Junior



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  am 8. 5. 2005 um 11:43
Hallo das mit den "ohne Probleme" kann auch passieren, wenn man sich nicht auskennt und einfach alles so hinnimmt. Ich hätte meine Anlage auch einfach so eintragen lassen können... keine Probleme. Aber sie ist falsch eingetragen und spätestens beim nächsten Tüv hätte der bestimmt geraunt, wenn er überlegt hätte ob er auf OBD testen muss oder auf GKat. Da ja mein Auto Euro4 hat und OBD vorschrift ist.

Mein Bruder hat auch "ohne Probleme", auch wenns länger gedauert hat seinen Schein bekommen. Für ihn alles normal. Aber als ich reingeschaut habe hab ich da ein monovalentes Fahrzeug gesehen. Das ist definitiv falsch!

Meine Meinung. Je weniger man sich auskennt umso weniger Probleme hat man in der Gegenwart, könnte aber in der Zukunft welche bekommen.

 

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Autogasforum-Experte



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  am 8. 5. 2005 um 11:58
Hi,

es gibt keine Vorschrift das ein Euro 4 Fahrzeug auch OBD Gestestet werden muss.
Es gibt auch Euro 4 ohne OBD.

Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 8. 5. 2005 um 18:05
Also laut meinem Tüv hier in Gö ist OBD ab Euro3 Pflicht gewesen... Der meinte alle Neuwagen die die Euro3-Norm erfüllen sollten, mussten auch mit OBD ausgestattet sein.

Bei einer Umrüstung auf Gas ist es aber bei Autos bis Baujahr 2003 erlaubt das OBD zu übergehen.

 

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  am 8. 5. 2005 um 18:24
OBD ist ab Erstzulassung 01.01.2001 Pflicht. Im Fzg.-schein steht dann auch Otto/OBD.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Experte



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  am 8. 5. 2005 um 19:06
Richtig,

und die OBD Au hat auch nichts mit der Gas Umrüstung zu tun,da gibts auch kein übergehn.
Alle Fahrzeuge die seit 1.1.2001 OBD haben ,müssen auch OBD geprüft werden.
Es sei denn es greift eine Übergangsreglung weil die Fahrzeuge Technisch nicht dazu fähig sind weil z.b.der :Öltemperaturfühler nicht angeschlossen ist wie bei Citroen oder die Schnittstelle nicht komuniziert.
Aber da es Fahrzeuge vor 2001 gab die bereits D4 hatten,wüsste ich von einer Pflicht das diese Fahrzeuge auch OBD haben müssen nichts.

Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 8. 5. 2005 um 19:15
Naja, wie gesagt. Der Tüv weiß auch immer nicht alles was er denkt dass ers weiß

Aber da ich mich deswegen mit meinem Anwalt letztens beschäftigen musste, ist es nicht mehr rechtlich möglich in Fahrzeuge die ab dem 1.1.2003 zugelassen wurde (oder wars 2004) eine Anlage einzubauen, die das OBD übergeht. Hab leider den Link nicht mehr. Aber man darf es ncht mehr.

 

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  am 8. 5. 2005 um 19:21
Ahsoooo,

Du meinst z.b.:ne geregelte Venturi im OBD Fahrzeug.Ich dachte eigentlich das es nie erlaubt war,auch nicht bis zu einen Datum.

Gruss
D.S.

 

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  am 16. 5. 2005 um 07:31
Hallo zusammen,

in Deutschland sind die zuständigkeiten zur Begut von Autogasanlagen Ländersache. dh. je nach Bundesland ist entweder der TÜV oder die Dekra abnahmeberechtigt.
In NRW zb. ist der RWTÜV dafür zuständig. Meine Anlage, Landirenzo Omegas/GI, wurde vom RWTÜV nicht abgenommen, weil in der Arbeitsanweisung vom RWTÜV das Abgasgutachten in deutscher Sprache vorgeschrieben ist.

Ich denke, daß die Bundesländer hier gegen geltendes EU-Recht verstossen.

Es kann doch nicht sein, das eine Anlage in einem Bundesland abgenommen wird und in einem anderen Bundesland mit den selben Unterlagen nicht.

Gruss

rv4future


 
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