pepe44
Autogasforum-Neuling Beiträge: 43 Registriert: 28. 1. 2005 Status: Offline
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am 8. 5. 2005 um 18:41 |
Hallo Gaser,
hab mal eine Frage:
Meine Anlage ist eingetragen. Es ist alles unter \"Bemerkungen\" zu finden mit Mehrgewicht und E-Nr. der verbauten Teile.
Aber sonst nichts, kein Hinweis unter 5: Antriebsart Ott0/GKat.
Gibt es keine neue Schlüsselnr?
Ist mir eigendlich total egal, aber wie erkennt die Zulassungstelle sonst den Bi-Valenten Betrieb?
Sagt mal kurz was bei euch drin steht...
Gruß
PePe[Bearbeitet am: 8/5/2005 von pepe44] |
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Paramedico
Autogasforum-Junior Beiträge: 121 Registriert: 2. 12. 2004 Status: Offline
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am 8. 5. 2005 um 18:54 |
Bei mir ist es genau andersherum (ja homosexuell bin ich auch )
Keine E-Nummern oder quatsch bei Bemerkungen
Nr 5) OT/GK/FLG 29
Bemerkungen:Ziff.9 200*(Nutz/Aufliegelast KG) M.Flüssiggasanlage LandiRenzo U. Tank Stako 447/7106 Hergestellt: 11/2004
Die Art der Eintragung ist jedoch Ermessenssache, allerdings halte ich die richtige Schlüsselnummer schon für wichtig. [Bearbeitet am: 8/5/2005 von Paramedico] ____________________
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NiteCrow
Autogasforum-Junior Beiträge: 204 Registriert: 13. 3. 2005 Status: Offline
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am 8. 5. 2005 um 19:05 |
Hallo
Es muss entweder unter Ziffer 5 oder unter 33 (Langtext, meinst du damit Bemerkung?) eingetragen sein.
Für die Statistik hast du wenn unter 5 nichts geändert wurde ein Mono-Fahrzeug.
Ansonsten forder das Abgasgutachten bzw. das Einzelabgasgutachten bei deinem Umrüster an. Dort steht wie es einzutragen ist. Leider auch nicht immer richtig ____________________
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pepe44
Autogasforum-Neuling Beiträge: 43 Registriert: 28. 1. 2005 Status: Offline
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am 8. 5. 2005 um 19:12 |
Danke für die Infos.
Eingetragen ist alles unter 33.
Wie gesagt, ist eigendlich schnuppe, wenn keiner was dagegen hat...
Gruß
PePe |
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 8. 5. 2005 um 20:25 |
Hi,
bei der Eintragung muss die Anlage unter 5 mit:OT/GK/FLG 29 auftauchen und unter Ziff.33 die restlichen Bauteile die verbaut sind sowie das geänderte Fahrzeuggewicht.
Alles andere ist Käse und entspricht nicht wirklich dem wie es sein soll.Früher oder später könnte es auch verworfen werden beim Tüv oder so weil Schl.Nr nicht der Definition des Fahrzeugs entspricht.
Gruss
D.S. ____________________
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UweHe
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am 9. 5. 2005 um 06:36 |
OT/GK/FLG muss drin stehen. Sonst kann es irgendwann mal ärger bei ´ner TÜV-Abnahme geben.
In Deinem Abgasgutachten steht es aber richtig drin (Hab´ gerade nachgesehen... )
Entweder hat es dann der TÜV falsch eingetragen (Ist dann im Brief zu erkennen) oder der Fehler ist bei der Zulassungsstelle passiert.
CU,
Uwe ____________________
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pepe44
Autogasforum-Neuling Beiträge: 43 Registriert: 28. 1. 2005 Status: Offline
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am 9. 5. 2005 um 07:52 |
Hallo Uwe,
danke für die Info. Dann hat der TüV falsch eingetragen, im Brief steht nix anderes als im Schein.
Müssen wir mal drüber reden wenn ich mal in Ddf bin.
Ist doch nicht soooo eilig, reicht zum nächsten TüV, oder??
Gruß
Harald G. |
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