ernst49
Autogasforum-Junior Beiträge: 147 Registriert: 15. 7. 2006 Status: Offline
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am 11. 8. 2006 um 12:45 |
Hallo Freunde des feinen Gases,
und bei Icom auch der feinen Dosierung,
Lt. Gesetzestext ist das Vorliegen einer Bedienungsanleitung in Landessprache, also in unserem Fall in deutscher Sprache, auch eine Vorraussetzung, die endgültige TÜV-Abnahme zu bekommen.
Hat irgend jemand von Euch "ICOM-umgerüsteten" sowas von seinem Umrüster bekommen, oder zumindest bei der TÜV-Abnahme gesehen? ____________________
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