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der_Bucklige
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 5 Registriert: 28. 4. 2006 Status: Offline
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am 29. 6. 2006 um 19:22 |
Hallo,
habe trotz Recherche in den letzten Beiträgen zu o.g. Thema noch keine erschöpfende Aussage zu meinem Anliegen bekommen. (Habe auch die Anlage 8 der StVZO gelesen, jedoch enthält der Abschnitt 3.1.1.2 nicht das, wonach ich suche)
Also, meine Gasanlage wurde im August 2005 eingebaut und Anfang September 2005 nach Vorführung und Abnahme bei der Dekra in meine Fahrzeugpapiere eingetragen.
Auf dem Dekra-Papier steht als Überschrift: "Erläuterungsbogen zum Gutachten gemäß § 21 StVZO - Technische Änderung"
Das Gutachten gemäß § 21 StVZO stellt in meinem Falle das Abgasgutachten zu meinem Fahrzeug dar.
Frage: Ist das was die Dekra mir da im September 2005 bescheinigt/abgenommen hat solch eine "Untersuchung der Gasanlage für Antriebssysteme" bzw. "Gasanlagenprüfung" bzw. "Gassystemeinbauprüfung" gewesen???
Muß ich nunmehr bei bevorstehender HU+AU im Juli auch noch eine Prüfung meiner Gasanlage löhnen oder kann ich dem Prüfer paroli bieten?
Wann wäre ansonsten der Termin meiner nächsten Gasanlagenüberprüfung, in einem Jahr oder in 2 Jahren mit der nächsten HU/AU?
Besten Dank für eine Aufklärung.
nette Grüße
der Bucklige ____________________
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