GasAgent
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 6 Registriert: 23. 3. 2006 Status: Offline
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am 24. 3. 2006 um 21:45 |
Hallo All,
mal eine Frage an die, die es hoffentlich wirklich wissen:
Im neuen §41a steht ja sinngemäß: er gilt für alle Fahrzeuge, die ERSTMALS in den Verkehr kommen, also erstmals zugelassen werden.
Für PKW, die schon zugelassen sind gelten die Bestimmungen, die vor in-Kraft-treten des 41a galten.
Wie verhält es sich dann aber mit Einbauten von Autogasanlagen, die nach dem 1.4. (also nach in-Kraft-treten des 41a) in Polen durchgeführt werden. Z.B. eine PrinsVSI mit der R-67 (Tank auch R-67).
Bekommt man das dann noch in Deutschland abgenommen und eingetragen?
Gibt es dann noch die Abgasgutachten?
Unterliegt das dann auch den neuen Überprüfungsvorschriften (mit der HU?)
Gruß
GasAgent |
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