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Autor: Betreff: Keine Tüvplakete ohne eintarg in den Fahrzeugschein??

Autogasforum-Junior




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  am 6. 1. 2006 um 12:30
Mein Kumpel hat sein Passat zum TÜV hingebracht und hat keine Haupuntersuchung bekommen. Weil angeblich es nicht geht wenn das nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Es muss erst im Fahrzeugschein eingetragen werden. Er hat natürlich ein Abnahme bescheinigung für die Prins Anlage, die besagt ohne Mängel. Könnt Ihr etwas dazu sagen?

 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 6. 1. 2006 um 12:49
Also ich kann den TÜV verstehen.
 
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Autogasforum-Neuling



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  am 6. 1. 2006 um 12:49
nach abnahme in fahrzeugschein eintragen lassen...

gruß

 

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Autogasforum-Junior



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  am 6. 1. 2006 um 13:04
Wie könnt Ihr den Tüv verstehen? ob es auf einem sonderblatt oder im Fahrzeugschein steht, was macht da den Unterschied??
Der abnehmer war Dipl.-Ing. der wird schon gesehn habe das es alles seine richtigkeit hat.
Die deutsche Bürokratie ist doch echt das letzte.

 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 6. 1. 2006 um 13:09
Weil man die Betriebserlaubnis erst wieder erlangt mit Eintragung in die Zulassungspapiere. Er hat sein Auto ohne Betriebserlaubnis beim TÜV vorgeführt.
 
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Autogasforum-Experte



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  am 6. 1. 2006 um 13:11
Der soll zu einem anderen TÜV fahren! Meine Nachbarin war vor kurzem zu Besuch in Holland und hat sich dort einen gebrauchten Opel mit einer Gasanlage gekauft. Zwei Monate nach der Ummeldung musste sie mit dem Fahrzeug zur Haupuntersuchung! Und - oh Wunder - die haben ihr das Fahrzeug ohne weiteres und ohne Mängel abgenommen. Die hätten ihr nur gesagt, sie sollte die Anlage mal gelegentlich eintragen lassen!! Da sie aber überhaupt keine Papiere von der Anlage hat, wird das wohl nie geschehen und die fährt damit bis zum St. Nimmerleinstag! Als ich ihr sagte, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei, antwortete sie nur: Das ist mir doch egal, die haben das doch abgenommen! Recht hat sie!!! Es gibt also Dinge, die man sonst nicht für möglich hält! Ja, was soll der Frau denn noch passieren? Die fährt in 2 Jahren wieder damit zum TÜV!!

Gruß secu351

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 6. 1. 2006 um 13:29
@ secu

Der TÜV-Prüfer gehört aber rein theoretisch "mit eingesperrt", wenn ihr was passiert.[Bearbeitet am: 6/1/2006 von Gasjeeper]

 
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Autogasforum-Junior



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  am 6. 1. 2006 um 13:51
warum eingesperrt?? Wenn er keine mängel feststellen konnte? Schließlich arbeitet er dort und sollte ahnung von haben!
Gruß

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 6. 1. 2006 um 14:18
quote:
Wie könnt Ihr den Tüv verstehen? ob es auf einem sonderblatt oder im Fahrzeugschein steht, was macht da den Unterschied??
Der abnehmer war Dipl.-Ing. der wird schon gesehn habe das es alles seine richtigkeit hat.
Die deutsche Bürokratie ist doch echt das letzte.
gruß


Was Dein Kumpel hat, ist das, was mein Dekra-Prüfer "11-Euro-Zettel" genannt hat: eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau der Gas-Anlage, den Du vorzeigen kannst, solange die Anlage nicht eingetragen ist (hab ich damals an die Versicherung geschickt).

Das richtige Abnahme- Gutachten hab ich erhalten, als das Abgasgutachten angekommen war.

Wie schon richtig gesagt wurde, ist bis zur Eintragung die Betriebserlaubnis erloschen und bei der Hauptuntersuchung wird zu Recht die Plakette verweigert.

viele Grüße,

goldpfeil

 
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Autogasforum-Junior



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  am 6. 1. 2006 um 14:25
Du das war er hat ist ein "Gutschten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO" und das reciht dem Prüfer nicht, er meint es muss erst in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Was sagt Ihr?
 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 6. 1. 2006 um 14:35
Das der TÜV-Mensch recht hat, dieses Gutachten ist die Grundlage für die Eintragung, ersetzt diese aber nicht.

Gutachten zur Zulassungsbehörde, Anlage eintragen lassen, TÜV machen.

So und nicht anders sieht es das Gesetz vor, so sollte es auch sein. Einzelfälle laufen manchmal anders, aber sind nicht die Regel. Und wer möchte denn schon eine TÜV-Station nach der anderen abklappern?

Viele Grüße
tester99

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 6. 1. 2006 um 14:41
@ tester99

Jawohl, genau so ist es.


.. und das einsperren war ja in "" gesetzt, denn das kann bei Bekanntwerden dem Prüfer seinen Job kosten, da das Auto nicht den Bestimmungen der STVZO entsprach und er trotzdem die TÜV-Plakette erteilte. Ist nun mal so.

 
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Autogasforum-Experte



Beiträge: 1718
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  am 6. 1. 2006 um 15:15
Wo wir nun schon mal beim Thema sind: Ist alles richtig, was ihr sagt. Es ist noch gar nicht so lange her, da fuhr ich zum Gastanken und mein Tanker war wirklich schlecht dran! D.h. er hatte eine schlimme Grippe und wollte nicht aus seiner Bude raus. Meistens tanke ich da selbst, ohne dass er dabei ist. Er gibt mir den Schlüssel und dann mache ich das selber. So auch an diesem Tag! Während ich tankte, kam der nächste Kunde mit fünf 11kg-Flaschen. Er hat so lange gebettelt, bis ich ihm die Flaschen voll machte. Dann ein Pole und noch fünf andere. Ich habe die alle betankt, obwohl ich gar keine Zeit hatte. Egal!!!
Weil ich ja neugierig bin, habe ich alle auf ihre Anlagen angesprochen: Was für eine? Wo gemacht? Was gekostet? TÜV usw.
Von 5 Gasfahrern wussten 2 nicht, welche Anlage sie eingebaut hatten und auch von einer Eintragung in den Papieren hatten die noch nie etwas gehört. Die lesen eben nicht alle in solchen Foren wie wir und fahren auch ganz unbekümmert und ohne Sorgen durch die Gegend. Leute so ist die Wirklichkeit!!

Gruß secu351

 

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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 554
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  am 6. 1. 2006 um 15:34
So ist leider die Wirklichkeit. Deshalb sollten wir die Ahnungslosen da draußen aufklären.
 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 9. 1. 2006 um 08:35
Hallo Depappa,
ausserdem ist noch folgendes Anzumerken: TÜV/Dekra und Versicherungsschutz sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Im Falle des Unfalles "könnte" secu seine Nachbarin aber richtig Ärger bekommen. Denn wenn die Versicherung erfährt, daß das Auto eigentlich keine Betriebserlaubnis hat, siehts Düster aus. Auch gibt es den sonderlichen Umstand: "ohne Rechtsgrund".
Dies bedeutet sinngemäß: Hat der Prüfer zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gewußt, daß er hätte nicht prüfen dürfen, hat er ohne Rechtsgrund gehandelt. Die Prüfung wird rückwirkend ungültig.
Ich darf an das sinnlose Beispiel erinnern: Mit dem Auto und neuer Plakette vom Hof des Prüfers gefahren und beim runterfahren vom Bordstein Schweller durchgebrochen (ist aber schon sehr viele Jahre her). Der Prüfer war nicht haftbar, wegen Augenblicksversagen!

Unabhängig davon interessiert es die Versicherung in der Regel nicht, ob der TÜV sein Segen gab. Wenn die wittern Geld sparen zu können, lassen Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen, selbst wenn die wissen, daß sie verlieren. Die haben einen langen Atem.


Gruß
VIPP-GASer

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 9. 1. 2006 um 16:12
Was gibts da überhaupt zu diskutieren? Das muss eingetragen werden und basta.
 
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