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Autor: Betreff: Tankstutzen

Autogasforum-Fachmann




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  am 21. 5. 2005 um 21:44
Hallo,
immer wieder lese ich, daß der blöde Stutzen nicht mehr in die Stoßstange darf! Als ich vor 3Tagen bei Dekra Bautzen war, meinte der Prüfer das das zwars eine ewige Diskus wäre, aber es steht NIRGENS, daß das nicht erlaubt wäre.
Also bitte was ist nu mit dem b.... Stutzen.
Brauch die Info für die Checkliste.

Danke Männers!!!!!

Gruß VIPP-GASer

 

____________________

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 22. 5. 2005 um 08:04
Hallo,
nach meinem Wissensstand ist es so, wie der DEKRA-Mann sagte. In D wird ja stets und ständig um Dinge diskutiert, die es i.d.R. nicht wert sind. Der Stutzen würde (und ist!) bei mir NUR in die Stoßstange verbaut. Solange es definitiv nicht gesetzlich oder in Richtlinien verankert ist, das der Stutzen dort nicht verbaut werden darf (was ich persönlich Schwachsinn fände), kann er doch dort ohne Probleme eingebaut werden. Was sollte auch dagegen sprechen? Falls wirklich die Stoßstande, aus welchen Gründen auch immer, abreißt, verflüchtigt sich das bißchen Gas aus der Gasleitung zum Tank doch in Windeseile. Bei Benzin sähe die Geschichte doch wirklich ganz anders aus, aber darüber denken augenscheinlich nicht allzu viele Autobesitzer + TÜV nach.

Freundliche Grüße
Andreas300SE

 
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Autogasforum-Senior



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  am 22. 5. 2005 um 09:03
Es sieht wirklich nicht so aus, als gäbe es eine eindeutige, allgemein verbindliche Richtlinie mit expliziten Angaben zum Einbau in der Stoßstange.

Die Vorbehalte gegen den Einbau in der Stoßstange dürften aber kaum etwas mit der Gefahr des kompletten Abreißens derselben zu tun haben.

Es geht wohl eher um kleinere, häufig zunächst unbemerkte Beschädigungen durch Park- und Rangier-"Rempler", die gerne genau dann zum endgültigen Versagen eines so vorgeschädigten Bauteils führen, wenn der größtmögliche Schaden erzielt wird (z.B. häufig geknickter Schlauch reißt genau dann beim Tanken auf, wenn daneben gerade jemand eine Zigarette anzündet).

Für die Risikominimierung ist nicht nur wichtig, wie häufig eine bestimmte Situation eintritt, sondern wie hoch der Schaden ist (materiell und immateriell - man denke nur an eine entsprechende Schlagzeile in gewissen Boulevard-Blättern) und wie man sich selbst gegen Vorwürfe schützt, man hätte die Gefahr erkennen müssen und habe nicht richtig gehandelt.

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 22. 5. 2005 um 09:27
quote:
Es sieht wirklich nicht so aus, als gäbe es eine eindeutige, allgemein verbindliche Richtlinie mit expliziten Angaben zum Einbau in der Stoßstange.

Die Vorbehalte gegen den Einbau in der Stoßstange dürften aber kaum etwas mit der Gefahr des kompletten Abreißens derselben zu tun haben.

Es geht wohl eher um kleinere, häufig zunächst unbemerkte Beschädigungen durch Park- und Rangier-"Rempler", die gerne genau dann zum endgültigen Versagen eines so vorgeschädigten Bauteils führen, wenn der größtmögliche Schaden erzielt wird (z.B. häufig geknickter Schlauch reißt genau dann beim Tanken auf, wenn daneben gerade jemand eine Zigarette anzündet).

Für die Risikominimierung ist nicht nur wichtig, wie häufig eine bestimmte Situation eintritt, sondern wie hoch der Schaden ist (materiell und immateriell - man denke nur an eine entsprechende Schlagzeile in gewissen Boulevard-Blättern) und wie man sich selbst gegen Vorwürfe schützt, man hätte die Gefahr erkennen müssen und habe nicht richtig gehandelt.

Richtig!!!!
Ich rate nur jedem, sich den Anschluß nicht in der Stoßstange zu verbauen, nicht nur aus dem Grund weil mein TÜV das ablehnt. Es ist ganz einfach unverantwortlich! Ich habe noch nie einen Stutzen im Stoßfänger verbaut und werde es auch nie tun!

 

____________________

 
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Autogasforum-Senior



Beiträge: 395
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  am 22. 5. 2005 um 09:46
quote:
Richtig!!!!
Ich rate nur jedem, sich den Anschluß nicht in der Stoßstange zu verbauen, nicht nur aus dem Grund weil mein TÜV das ablehnt. Es ist ganz einfach unverantwortlich! Ich habe noch nie einen Stutzen im Stoßfänger verbaut und werde es auch nie tun!



Dann solltest du deinen TÜV-Menschen aber auch mal fragen, warum er das ablehnt, wenn es doch keine Richtlinie dazu gibt. Er handelt nicht rechtmäßig, wenn er aufgrund eines im Stoßfänger verbauten Stutzens dem Wagen die Zulassung verweigert! Wieviele Umbauten hat er denn schon so abgewiesen und dem Halter des Wagens damit unter Umständen Mehrkosten von mehreren hundert Euro verursacht? Hallo ihr Zurückgewiesenen, meldet euch und stellt Schadensersatzforderungen an eure TÜV-Stelle!

@ gascharly: Mir fällt gerade noch ein Gedankenspiel ein, mit dem man ein Gegenargument aufstellen könnte, das genauso gehaltlos ist wie das obige. Angenommen, der Stutzen ist hinter der Tankklappe verbaut. Eines nachts wird diese aufgebrochen, weil jemand Benzin abzapfen will. Er knackt den Verschluß und beschädigt dabei auch den Tankstutzen fürs Gas. Am nächsten Tag will der Besitzer dann Tanken und zündet sich beim Betanken eine Zigarette an...
Grüße
Philipp[Bearbeitet am: 22/5/2005 von Hennibal]

 
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Autogasforum-Senior



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  am 22. 5. 2005 um 09:54
quote:
Es geht wohl eher um kleinere, häufig zunächst unbemerkte Beschädigungen durch Park- und Rangier-"Rempler", die gerne genau dann zum endgültigen Versagen eines so vorgeschädigten Bauteils führen, wenn der größtmögliche Schaden erzielt wird (z.B. häufig geknickter Schlauch reißt genau dann beim Tanken auf, wenn daneben gerade jemand eine Zigarette anzündet)


Murphy's Law eigenet sich denkbar schlecht für eine Argumentation in dieser Richtung. Wie oft muß ein Schlauch durch Berührungen beim Parken denn geknickt werden, um ihn dann schlußendlich ohne Außeneinfluß reißen zu lassen? Wer ist so dämlich und tankt mit Zigarette?
Daß bei 'richtigen' Unfällen an diesen Leitungen ein Schaden entsteht, ist mir klar, aber dann fährt man auch in die Werkstatt und läßt sein Auto reparieren. Muß man dann nicht sowieso eine komplette Prüfung des Tanks vornehmen lassen?
Wer fährt mit so einem Auto noch tanken?

 
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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2901
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  am 22. 5. 2005 um 11:26
quote:
quote:
Richtig!!!!
Ich rate nur jedem, sich den Anschluß nicht in der Stoßstange zu verbauen, nicht nur aus dem Grund weil mein TÜV das ablehnt. Es ist ganz einfach unverantwortlich! Ich habe noch nie einen Stutzen im Stoßfänger verbaut und werde es auch nie tun!



Dann solltest du deinen TÜV-Menschen aber auch mal fragen, warum er das ablehnt, wenn es doch keine Richtlinie dazu gibt. Er handelt nicht rechtmäßig, wenn er aufgrund eines im Stoßfänger verbauten Stutzens dem Wagen die Zulassung verweigert! Wieviele Umbauten hat er denn schon so abgewiesen und dem Halter des Wagens damit unter Umständen Mehrkosten von mehreren hundert Euro verursacht? Hallo ihr Zurückgewiesenen, meldet euch und stellt Schadensersatzforderungen an eure TÜV-Stelle!

@ gascharly: Mir fällt gerade noch ein Gedankenspiel ein, mit dem man ein Gegenargument aufstellen könnte, das genauso gehaltlos ist wie das obige. Angenommen, der Stutzen ist hinter der Tankklappe verbaut. Eines nachts wird diese aufgebrochen, weil jemand Benzin abzapfen will. Er knackt den Verschluß und beschädigt dabei auch den Tankstutzen fürs Gas. Am nächsten Tag will der Besitzer dann Tanken und zündet sich beim Betanken eine Zigarette an...
Grüße
Philipp[Bearbeitet am: 22/5/2005 von Hennibal]

Keinen Stutzen im Stoßfänger! Ich rate jedem davon ab aus absoluter Überzeugung. Deine Argumente sind aber völlig überspannt und haltlos.
Der TÜV handelt da vollkommen richtig. Das ist zu gefährlich! Ein Stoßfänger heißt Stoßfänger weil da am meissten mit Beschädigungen zu rechnen ist, da sollte kein Stutzen verbaut sein.

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 22. 5. 2005 um 12:00
Hallo Gascharly,
also um mal ganz ruhig klarzustellen: Zigarette beim Tanken..... Kein Tankwart - Benzin oder Gas - würde das mit sich machen lassen.

Der Hintergrund meiner Frage ist aber auch: Was ist wenn Du den Stutzen wieder rausbauen mußt? Was machst Du mit dem Loch? Ein Blindstopfen in der Stoßstange ist wohl eher zumuthbar. Was ist mit der Durchrostungsgarantie des Herstellers?

Gruß VIPP-GASer

(P.S. Ich habe noch keine Antwort wegen meiner IDEE?)

 

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Autogasforum-Senior



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  am 22. 5. 2005 um 14:47
quote:

Murphy's Law eigenet sich denkbar schlecht


Deshalb habe ich mich auch nicht darauf berufen, sondern den Absatz über Risikominimierung getippt - nicht aus Langeweile, sondern weil es etwas Grundsätzlich anderes ist.

Entscheident ist, dass die an die Sicherheit aller Komponenten einer Gasanlage gestellten Anforderungen, ob sie nun jedem einzelnen von uns unbedingt immer sinnvoll erscheinen oder nicht, mit dem Sinn und Zweck einer Stoßstange nicht besonders harmonieren.

So abenteuerlich kann die konkrete Verkettung unglücklicher Umstände im Einzelfall garnicht sein, dass nicht die Stoßstangenmontage als vorhersehbare und leicht zu vermeidende wesentliche Ursache identifiziert würde.

BTW: Wenn Selbstbediener an Tankstellen ständig mit brennenden Zigaretten herumzulaufen versuchten, würden unsere Tankstellen deutlich anders aussehen - für öffentlichkeitswirksame spontane Aussehensveränderungen einer Tankstelle ist es viel effizienter, wenn nur gelegentlich tatsächlich jemand so dämlich ist. Bis die Person an der Kasse merkt, was los ist, ist es schon zu spät, bzw. sie merkt es wohl erst daran, dass es schon zu spät ist.

quote:
Daß bei 'richtigen' Unfällen an diesen Leitungen ein Schaden entsteht, ist mir klar, aber dann fährt
man auch in die Werkstatt und läßt sein Auto reparieren.

Eben. Daher mein Hinweis.

 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 22. 5. 2005 um 15:01
Hallo Gerhard,

mann kann nicht vorsichtig genug sein - sicher. Aber die Abwägung ist trotzdem nicht leicht. Deswegen sollte der Kunde die Entscheidung treffen - solange es rechtlich möglich ist.

aber mal weitergedacht: Was passierten wenn das Kupferrohr wirklich bricht? Es dürfte nicht zu überhören sein - das zischen.
Da läßt der Tanker den Totmannknopf los und schluß ist mit Tanken. eine weitere Gefahr sehe ich nicht tut mir leid. Da ist der im Forum geschilderte Fall wahrscheinlich häufiger und viel gefährlicher: Gasschlauch abgerutscht - Gasgeruch im Auto (wird durch die Innenlüftung in Autoinnere gedrückt).
Abgesehen davon: wenn Du ein Kupferrohr knickst, dann bleibt das zu oder fast zu. du merkst schon an der Tankzeit das etwas nicht stimmt und da ist das Röhrchen noch lange dicht!!! Ganz sicher. Die sind nämlich auch Druckgeprüft!!!

Also Summasummarum: Ich bin der Meinung Tankstutzen in Stoßstange ist ok.

Gruß VIPP-GASer

 

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Autogasforum-Senior



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  am 22. 5. 2005 um 15:29
@VIPP-GASer
quote:
Zigarette beim Tanken

Hast Du wirklich noch nie etwas von eben dadurch abgefackelten Tankstellen gehört? Ich glaube nicht, dass dazu regelmäßig die Erlaubnis eines hierfür berechtigten Tankwarts eingeholt wurde.
Passiert zwar glücklicherweise selten, ist dafür umso spektakulärer und einprägsamer.

Ich denke Trittin reicht uns.
Solange es mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sollte man keine Bedenken bezüglich unseres Sicherheitsbewusstseins aufkommen lassen.
quote:
Was ist wenn Du den Stutzen wieder rausbauen mußt?

Wann spielt das eine Rolle? Mir fällt nur der Ausbau der gesamten Anlage ein. Dann ist aber das Loch für den Stutzen, bzw. bei meiner "Unter-Tankdeckel-Versteckt-Montage" die beiden kleinen Löchlein für dessen Halter, wohl ein eher kleines Problem.
Erstens baut man eine Anlage nicht deswegen aus, weil man so extrem zufrieden damit ist, zweitens hinterläßt der Ausbau auch an anderen Stellen Spuren.
Ein Neuwagen, der nach dem Kriterium "mit Spezialbeleuchtung noch erahnbare Lackqualitätsbeeinträchtigung = wirtschaftlicher Totalschaden" beurteilt werden könnte, ist das Fahrzeug dann mit Sicherheit unabhängig vom Einbauort des Tankstutzens nicht mehr.
quote:
Was ist
mit der Durchrostungsgarantie des Herstellers?

Sorgfaltspflicht des Umrüsters? Belangloses Marketinggeschwätz?
Denkst Du ständig an den Wiederverkauf eines zurückgerüsteten PKW? Ich denke, nach den Diskussionsbeiträgen zu derartigen Fragen in den diversen Foren kann man das vergessen. Entweder, man fährt das Fahrzeug selbst bis zum bitteren Ende, oder man findet einen Käufer, der es mit Gasanlage nimmt. Auch der Ausbau zum Wiedereinbau in den nächsten eigenen Wagen entfällt wohl mangels Rentabilität.
Mein angeblich vollverzinktes TöffTöff hatte bereits nach zwei Jahren deutlich erkennbare Rostflecken im Fahrwerksbereich - ohne Rücksicht auf den genauen Ort musste das eine Folge von Steinschlag sein. Inzwischen ist das Ding fast vier Jahre alt - wie will ich da noch belegen, dass der Rost nicht durch Steinschlag verursacht wurde?

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 22. 5. 2005 um 15:53
@Gascharly:
Tja, wenn Du diesen meinen Kundenwunsch ablehnen würdest, ist wohl logisch, das Du zumindest mich als Kunden los sein würdest. Vielleicht lasse ich mir noch ein (mehr als häßliches) Loch in die Karosserie bohren, nur weil da einer irgendeine Gefährdung sieht, die theoretisch nicht mal in 10 Jahren auftreten könnte........

Sicher kannst Du Deine Meinung auch dergestalt vertreten, dann kann ich Dir ebenso völlige Überzogenheit dahingehend vorwerfen. Jedenfalls halte ich Deine Meinung nicht für akzeptabel und was Dein TÜV-Mann dazu meint, ist m.E. gleichfalls ziemlich aus der Luft gegriffen. Jedoch sind ja zum Glück nicht alle auf dieser Schiene........

Im übrigen gibt es da nichts Unverantwortliches, da alle Stoßstangen an gewissen Stellen verstärkt sind. Man kann ja auch den Stutzen (gut, nicht gerade den Hollandstutzen) an einer möglichen Anhängerkupplung anbringen. Kupferrohr ist ja wohl recht fexibel, was soll da denn gleich brechen, wenn das Teil in der Seite eingebaut wurde, hm? Also, das sind doch wirklich keine Argumente und was zudem so einige TÜV-Leute meinen, m.E. sowieso nicht........

Fakt ist, bei mir käme der Stutzen NUR in die Stoßstange und wenn da einer meint, das ginge nicht, obwohl es nach meinem Ermessen und gültigen Richtlinien doch machbar wäre, bekommt er eben den Auftrag nicht. So einfach ist das.

Nicht immer gleich alles so absolut sehen, auch mal innovativ sein!

Freundlichen Gruß
Andreas

 
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Autogasforum-Experte



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  am 22. 5. 2005 um 15:58
Trotzdem ist und bleibt es Verboten und da werden wohl einige grosse Augen bekommen wenn Demnächst die Gap kommt.

Gruss
D.S.

 

____________________

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 22. 5. 2005 um 16:35
hi ihrs,

mal angenommen, es ist noch erlaubt, den tankstutzen in die stoßstange setzen zu lassen (seitlich), und mal angenommen, nach 6 monaten ist es nun verboten, muss ich dann meinen stutzen noch umsetzen lassen oder zählt dann das datum der eintragung, da es ja zu dem zeitpunkt noch legal war...

mach mir da grad gedanken, weil ich demnächst auch mein auto umrüsten lassen möchte.

gruß
Andy

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 64
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  am 22. 5. 2005 um 17:08
danke dir.

gruß
Andy

 
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Autogasforum-Fachmann



Beiträge: 676
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  am 22. 5. 2005 um 18:41
STOP STOP STOP: Das sollte nicht zum bösen Streit ausarten!!!!!

Bitte habt Euch lieb, es war nur eine Frage nach den Argumenten!!!

quote:
Trotzdem ist und bleibt es Verboten und da werden wohl einige grosse Augen bekommen wenn Demnächst die Gap kommt.




Xantiagas:
Und eben das ist die Frage. Du schreibst: ...ist und bleibt es Verboten.
Und diese Aussage ist laut DEKRA falsch. Sollte sie richtig sein, dann muß es irgendwo stehen. Bitte posten Wo?
Sonst wäre es eine Verunsicherung möglicher Umrüstwilliger!

GerhardT:
Bisher hab ich noch nichts von ex. Tankstellen gehört - ausser wegen Unfällen - zuviel TV geschaut? (Komm war enn Witz)

Wegen Ausbau: Ganz Kurz: Ich unzufrieden - Umrüster nicht kümmern - Mangelanzeige - Umrüster nicht kümmern - Kaufvertrag gekündigt - Umrüster nicht kümmern - 28.07. Gerichtstermin (Siehe Sig.)

Der hat keine Ahnung was für Kosten auf den zukommen: Stutzenloch: abdeckkappe oder neues Stoßstangenteil (ist 3teilig), Loch für 3-Wege-Ventil: Schweißen,spachteln, lackieren, unterbodenschutz; Kabelbaum: Hast Du ne Ahnung wie r ein flexibler Draht durch Lötzinn wird, re Drähte aber brechen schnell, Bin echt gespannt was bei Gericht rauskommt! Das billigste wäre für ihn er kauft mir das Auto ab (wenn ich dem zustimme, aber der hat mich derartig auf die Palme gebracht...)

Meine Frage nach der Durchrostungsgarantie bezog sich auf Auto´s die 2-3 Jahre alt sind - nicht wie meiner 10. Klar?
ES IST NE FRAGEEEEEEEEEEE!
Es ging nur darum ob es wo steht das verboten!!!!!

Danke
VIPP-GASer

 

____________________

 
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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 52
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  am 22. 5. 2005 um 19:15
>STOP STOP STOP: Das sollte nicht zum bösen Streit ausarten!<

Da hast Du wohl recht! Aber wenn ich sowas lese:

>Trotzdem ist und bleibt es Verboten und da werden wohl einige grosse Augen bekommen wenn Demnächst die Gap kommt.<

IST DAS EINFACH QUATSCH und darf als solches nicht unkommentiert bleiben.

>Es ging nur darum ob es wo steht das verboten!!!!!<

XANTIAGAS kann es nicht posten, weil es eben nicht klar und eindeutig verboten ist. Alles andere ist nach derzeitiger Gesetzeslage schlichtweg Unsinn. OB nun ein TÜVer meint, das wäre nicht statthaft, dann soll er das mal anhand seiner Richtlinien beweisen, sonst ist es das eben doch und wird so verbaut, wenn der Kunde das will. Die GAP hat damit gar nichts zu tun, zumal die Aussage mit einem Bestandsschutz sowieso Vorrang hätte. Sollte der Umrüster sich dahingehend weigern, wäre er eben zumindest mich als Kunden los. Gibt doch genug Dienstleister als das ich mir vielleicht noch was aufdiktieren lasse, was ich so nicht möchte.

Manche machen sich aber auch den Kopf heiss........ Manchmal auch ich, so wie jetzt, drum nun genug!

Schönen Sonntag noch
Andreas



 
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Autogasforum-Experte



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  am 22. 5. 2005 um 22:06
Das Thema wurde hier schon öfter Diskutiert und ich konnte es ja selbst nicht glauben.
Ich hatte damals dann hier beim Tüv wegen der Thematik vorgesprochen.
Die sagten mir Damals das das der Stutzen fest am Fahrzeug montiert sein muss und auch nicht an Teilen Befestigt sein darf die bei einen Crasch so ohne weiteres Abgerissen werden könnten.Wenn man es genau sehen würde,dann stellt der Einbau eines Stutzens in die Stossstange eine Bauliche Veränderung der Stossstange dar die ja dann wie jede Bauliche veränderung auch Eingetragen werden muss.Da es sich bei einer Stossstange ja um einen "Stossfänger" handelt,kann es nicht Stand der Technik sein das an "Stossfänger"Fülleinrichtungen für Kraftstoff verbaut werden und das auch noch im Stossbereich.So ungefär die Aussage von damals.
Posten kann ich es nicht weil die GAP immer noch nicht angewendet wird und es noch keine Offizielle version gibt.Auf jeden Fall ist geplant das in der neuen GAP für Fahrzeuge der Einbau des Stutzens nicht mehr in Stossstangen erlaubt sein wird.Es gibt wohl auch die Reglung das Sonderumbauten an Stossfängern Eintragungspflichtig sind aber an Seitenteilen wohl nicht da Grössere Bohrungen an der Stossstange die Festigkeit in der Knautschzone ändern.
Es ist nicht alles Erlaubt was nicht klar und deutlich Verboten ist und Sicherheit geht nicht nach Kundenwille.Ich verbau auch keinen Handyhalter mehr in Fahrzeuge mit Doppelairbag wenn er nicht ausdrücklich erlaubt ist in dem Fahrzeug.Da kann der Kunde wollen was er will,wenn er die Antenne im Auge stecken hat beim Unfall,dann habe ich den Ärger.
Wenn ich Bestandschutz lese muss ich nur Lachen,ich muss da mal auf die Neue Heizöllagerverordnung ausweichen.Da kamen auch neue Tüv verordnungen und da gibt es auch keinen Bestandschutz.
Das soviel Autos mit Stutzen in der Stossstange liegt wohl daran das die Organisationen die diese teuren Lehrgänge gemacht haben um Gasanlagen abnehmen zu dürfen auch nur die Kohle des Kunden haben möchten so wie bei der HU.
Aber mir kann das ja völlig wurst sein weil mein Stutzen ist legal eingebaut.

Gruss
D.S.

 

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Autogasforum-Fachmann



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Status: Offline

  am 23. 5. 2005 um 04:56
Hallo Xantiagas,
ich merke schon wir kommen nicht weiter. Ich will ja garnicht deine lauteren Absichten in Abrede stellen.
Aber bitte, Du schreibst schon wieder:...mein Stutzen ist legal eingebaut.
Der Umkehrschluß ist: In der Stoßstange ist nicht legal. Und diese Schlußfolgerung ist halt VERUNSICHERNT! Verstehst du? Es verunsichert Umrüstwillige.
Ach da fällt mir noch ein Gegenargument zum Karosserie-Einbau ein: Im Falle des ken Auffahrunfalls: Stutzen in Stoßstange: Es strömt nur der Gasinhalt der Tankzuleitung aus - aber ins Freie (der Tankinhalt ist ja durchs 3-Wegeventil geschützt - oder irre ich, ich weiß es ehrlich nicht,gehe aber davon aus;
Stutzen im Karosserieblech: Der Gasinhalt der Tankleitung strömt in s Fahrzeuginnere (jaja ich weiß die Heckscheibe ist längst kapuut) Das Autogas ist schwerer als Luft und könnte estwas längere Zeit im Fahrzeug verbleiben.

Nur mal so als abschließende Idee. Man muß die Diskus ja nicht ewig führen - aber es war hilfreich.
Übrigens, Du bist doch Umrüster, oder ? Da komme ich mal demnächst wegen was anderes auf Dich zu. Dann verstehst Du auch warum ich so hartnäckig nachgefragt habe!!!



Grüße
VIPP-GASer

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 23. 5. 2005 um 05:19
Hallo zusammen,

um hier eine Klärung zu bringen:

Die einzig gültige Richtlinie für die Abnahme von Gasanlagen durch einen anerkannten Sachverständigen ist das VDTÜV-Merkblatt 750 in seiner gültigen Fassung.

In dieser ist Vermerkt, dass der Tankstutzen fest eingebaut, nicht im Innenraum des Fahrzeuges und nicht mehr als zwei Zentimeter über den Fahrzeugumriss herausstehen darf.

Ob hier eine Stossstange oder ein Kotflügel zum Zuge kommt ist nicht explizit ausgeführt.

Gruss

Dag

 

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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2563
Registriert: 12. 5. 2004
Status: Offline

  am 23. 5. 2005 um 07:57
Hi Leute!!
Jetzt gebe ich meinen Senf zu dieser "Endlosdikussion" aber auch mal dazu:
Lt. TAK (Techn. Akademie des Handwerks, Ansprechpartner Hr. Gieger) ist es lt. StvZO noch nie zuläassig gewesen, den Stutzen in den " Stossfänger " zu montieren, da bauliche Veränderungen an diesem der Genehmigung und Eintragung bedürfen!!! Es ist bisher nur nie kontrolliert worden, da es keine GAP gab!! Wenn aber die GAP kommt, ist die vergleichbar mit der normalen TÜV-Abnahme. D.h., dass Mängel, die festgestellt werden, mit einer Frist von 4 Wochen beseitigt werden müssen. Natürlich ist das in gewisser Weise Ermessenssache und somit auch von der Tagesform des Prüfers abhängig!!
Zugegeben, den Beweis dafür ist die TAK mir, trotz drängeln, bisher schuldig geblieben!! Zunächst sollte man aber davon ausgehen, dass es stimmt.

CU,

Uwe[Bearbeitet am: 23/5/2005 von UweHe]

 

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  am 23. 5. 2005 um 09:31
Es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird!!
Das war halt die z. Zt. offizielle Version.
Wir werden sehen.

CU,

Uwe

 

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  am 23. 5. 2005 um 09:34
Hallöle,
ich bin wieder. Eigentlich sollte mein letzter Beitrag der letzte sein. Aber nu bin ich wieder mal ne Stunde Auto gefahren (HÖR AUF DAMIT!!! jaja ich weiß, ihr habt ja recht ) und nu habsch doch noch was.

Danke UweHe,
ne gute Auskunft, werde mal nachschauen.
Dem Autogasteam möchte ich aber auch recht geben, wegen Bestandsschutz und so. Also ich denk auch, daß es den geben wird. Zumindest lange Übergangsfristen wegen der Verhältnismäßigkeit; Das Blinklicht muß in D gelb sein und eine getrennte "Einrichtung". Trotzdem werden z.B. Amis zugelassen, bei denen Brems-, Blink- und Rücklicht irgend wie ne Einheit bilden und rot sind - wegen der Verhältnismäßigkeit.
Trabbi ist ein gutes Stichwort.

Stell Dir vor, du läßt am 29.06. Abnehmen und am 1.07. ist die Abnahme ungültig. Niemals!!

Wegen der TAK. Also auch wenn die vielleicht nicht alle Prüfer haben /kennen - glaub ich nicht - oder die Prüfer bisher immer einen "Guten" Tag hatten - glaub ich auch nicht, sollte es doch irgend jemanden mal auffallen und der legt dann z.B. das Auto still - liege ich falsch - !
Nie und nimmer ließe sich das der Kunde gefallen. Nie und Nimmer! Und rauskommen würde sowas auch, und wir hätten längst keine Diskus mehr darüber.

Uwe, wenn man Deinen Beitrag genau liest, stellt sich mir die Frage nach der AHK. Die geht doch auch durch Stossfänger. Und das Loch schwächt den Stossfänger erheblich. Ja, die wird in die Papiere eingetragen, die LPG-Anlage aber auch.

Und wenn es nicht zulässig wäre: Warum hatte ich dann keine Prob wegen dem Auffahrunfall. Du weißt doch die Versicherungen versuchen zu sparen wo es nur geht - und sowas wäre ein gefundenes Fressen.

Äh Danke Dag. Auch ne gute Aussage!
Wenn man nämlich überlegt, daß das Blech - je nach Betrswinkel - zum Innenraum gehört, bliebe gar keine Einbaustelle übrig
Genug geschwätzt:
Kundenempfehlung: frag Deinen Prüfer vorher und Du bist auf der sicheren Seite

Gruß VIPP-GASer

PS. Können wir uns darauf als Schlußwort einigen? Dann wäre dieses Thema bist zur gesetzlichen Richtlinie durch. OK?

 

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  am 23. 5. 2005 um 12:35
hallo vipp-gaser
kann man deine (leidens)geschichte etwas ausführlicher irgendwo nachlesen?
welche probleme, welches vorgehen, ...
gruß aomega

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 23. 5. 2005 um 13:53
Hi AOmega, welche genau meinst Du denn?

P.S. Manchmal is ein Smile angebracht, damit man weiß wie´s man verstehen soll.


Gruß VIPP-GASer

 

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