Hans
Autogasforum-Senior Beiträge: 378 Registriert: 10. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 13:07 |
Hallo, wie ist die gesetzliche Lage bezüglich der Bewertung eines Wagens mit einer eingebauten Flüssiggasanlage? Ich habe das Problem dass nach einem leichten Auffahrunfall, durch meinen Gegner verursacht, der Zeitwert des Wagens im Versicherungsgutachten lediglich den DAT Händlereinkaufspreis widerspiegelt. Da die Anlage aber als Bestandteil des Fahrzeugs im Fahrzeugbrief eingetragen ist halte ich das für nicht fair und rechtens. Die Tatsache des \\\" niedrigen \\\" Zeitwertes schmälert nähmlich erheblich den durch die gegnerische Versicherung zu überweisende Summe, welche ursprünglich als Schaden begutachtet wurde. Mit wieviel Euro/Prozent des Zeitwertes kann ich rechtlich wirksam die offensichtliche Wertsreigerung geltend machen? Gibt es da Vorgaben und Richtlinien? Es wird von Umrüsterseite ja von exorbitanten Wertsteigerungen orakelt, wie kann ich das rechtlich geltend machen? Wird unterschieden zwischen dem Wert des Fahrzeugs und dem Wiederbeschaffungswert? Die gegnerische Versicherung zahlt nach tschechischem Recht *kotz* Ich bin für jeden Tip dankbar.[Bearbeitet am: 28/4/2005 von Hans] |
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Hans
Autogasforum-Senior Beiträge: 378 Registriert: 10. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 13:27 |
Und wenn schon weniger Geld überwiesen wird für die Heckschadenkorrektur, wer bezahlt die nötige Druckprüfung(falls überhaupt bezahlbar da der ganze Tüv Thüringen keinen Adapter hat um so eine "Prüfbombe" anzuschliessen!!!!!!!!!!!!!!!!!!)/Tankwechsel nach so einem Unfall? Der Bestandteil des Fahrzeugs, die Gasanlage ist ja theoretisch beschädigt bzw. es muss eine Prüfung/Wechsel des Tanks durchgeführt werden um eine Beschädigung auszuschliessen. Es könnte ja laut Gutachten ein Druck auf den Tank ausgewirkt worden sein, um Mikrorisse auszuschliessen muss eine Druckprüfung oder ein Tanktausch durchgeführt werden. So ähnlich lautet der Wortlaut des Gassachverständigen des TÜV Thüringen. Es ist eine Haftungsfrage, es müssen Maßnahmen ergriffen werden *kotz* Nein, nicht nur 50* beim Umrüster gewesen weil er keine Ahnung hat uns nix gebacken kriegt, monatelang im Forum gelesen um das Wissen und die Kontakte zu sammeln um die richtigen Korrekturmaßnahmen einzuleiten, der Streit um einen angemessenen Tank samt Wechsel, einer Gasanlage die bis jetzt noch nichtma Artus bei dem Wagen richig im Griff hat ... und dann fährt einem auch noch jemand drauf und man stösst auf Gesetzeslücken und einen ahnunslosen ZentralTÜV der noch nie einen Muldentank druckgeprüft hat *knurr* Irgendwas mache ich falsch. Vielleicht sollte ich bissl Lotto spielen, die Wahrscheinlichkeit die selben Probleme zu haben wie meinereiner ist die selbe wie für einen fetten Gewinn.[Bearbeitet am: 28/4/2005 von Hans] |
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UweHe
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am 28. 4. 2005 um 13:53 |
Hi, rein rechtlich gesehen, entscheidet der Sachverständige über Restwert, Wiederbeschaffungswert usw.
Du hast die Möglichkeit, wenn Du dem SV nicht vertraust, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Kommt der 2. SV zum gleichen Urteil, ist die Sache durch. Kommt er zu ´nem anderen Urteil, gibt es ein sogen. "Sachverständigenverfahren", wo die Gutachter sich untereinander "fetzen", wer ´nu Recht hat.
Aber hier gil, wer die Musik bestellt, zahlt sie auch!! Evtl. bekommst Du die Kosten erstattet. Sicher ist das aber nicht.
Achtung: Bevor Du solch´ einen Schritt wählst, Anwalt befragen!!!
CU,
Uwe ____________________
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C200K
Autogasforum-Junior Beiträge: 243 Registriert: 7. 1. 2005 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 16:54 |
Hallo,
wenn ich richtig verstanden habe, handelte es sich um einen leichten Heckschaden, der repariert worden ist.
Also bezahlt doch die gegnerische Versicherung den Schaden voll, es sei denn der Wagen gewinnt durch die Reparatur an Wert ( Neu für Alt) gegenüber dem Wert (kommt auf den allgemeinen Zustand und Alter an) vor dem Unfall, dann wird natürlich auch der entstandene Mehrwert abgezogen.
Das alles hat aber nichts mit dem Mehrwert durch die Gasanlage zu tun. Der Mehrwert durch die Gasanlage würde nur bei einem Totalschaden eine Rolle spielen, z.B. Einkaufswert Fahrzeug plus Restwert Gasanlage plus evt. noch Einbaukosten, für einen zu beschaffenden gleichwertigen Ersatz.
Ansonsten einen unabhängigen staatlich vereidigten Sachverständigen DEINER Wahl (Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen), denn in den meisten Fällen schicken die Versicherungen einen hauseigenen Sachverständigen und evt. einen Rechtsanwalt.
Grüße
C200K
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Hans
Autogasforum-Senior Beiträge: 378 Registriert: 10. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 17:26 |
Nunja, der geschätzte Restwert ist mit 2300 Euro angesetzt, der Wiederbeschaffungswert 4500 Euro, der Schaden 2800 Euro. Die wollen mir die Differenz ausbezahlen. Oder mir 4500 geben und vom Verwerter abholen lassen, das ist aber indiskutabel .. habe mein Auto viel zu lieb. Das Auto ist vom Pflegezustand ein Liebhaberobjekt. Ich bin aber der Meinung das mein Wagen erheblich mehr wert ist Der Wagen ist ein:
Mazda Xedos 6
EZ 5/95
zu 2: 7118 zu 3: 443
JMCZA12B201108371
Leder, Klima, elektrisches Schiebedach usw.
gut gepflegt ..... und eine kaum 1 Jahr alte Gasanlage für 2500 Euro .... Also ich denke da ist noch Spielraum *grummel* Im Moment scheint es ein wirtschaftlicher Totalschaden, vielleicht ist ja noch was zu machen .... |
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C200K
Autogasforum-Junior Beiträge: 243 Registriert: 7. 1. 2005 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 17:47 |
Hallo Hans,
wenn der Schaden sich auf 2.800€ beläuft und der Wiederbeschaffungswert ist 4.500€, dann handelt es sich doch nicht um einen Totalschaden!?
Wie Du oben geschrieben hast ist der Wiederbeschaffungswert 4500€ ohne Gasanlage, dann muss die Versicherung auch meines Erachtens entweder die Umbaukosten aus dem alten Fahrzeug raus und in den neuen Wagen rein bezahlen oder Dir den Neupreis minus Abschreibung ausbezahlen.
Nimm Dir einen Rechtsanwalt und wie gesagt wenn noch nichts unternommen worden ist zwecks Reparatur dann noch einen SV.
Gruß C200K ____________________
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Hans
Autogasforum-Senior Beiträge: 378 Registriert: 10. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 17:50 |
Ja klar stimmt,hast recht .. war ein Aussetzer meinerseits. Danke für die Info. Mich wurmt halt an der Sache das die Versicherung "nur" ca. 1900 zahlen will. [Bearbeitet am: 28/4/2005 von Hans] |
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VIPP-GASer
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 676 Registriert: 4. 4. 2005 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 19:21 |
Hallo Hans,
Dein Schreiben sind ja ziemlich durcheinander
Also hier meine Erfahrung, Unfall vor 4 Wochen:
Auto war vor dem Unfall lt. DAT 3800 Euro wert, der Dekra-SV (scheiße nocheinmal) hat die LPG-Anlage mit 1400 bewertet, ergab einen Wiederbeschafungswert von 5274 Euro.
Die Rep.-Kosten beliefen sich auf über 6000. Wir hätten das Auto reparieren können, weil gilt: DIE REPARATURKOSTEN DÜRFEN BIS ZUM 1,3 fachen DES WIEDERBESCHAFFUNGSWERTES STEIGEN.
Die Gegnerische Vers. mußte den anwalt zahlen, den wir uns selbst rausgesucht hatten. Er hat echt geholfen. Wieso dein Schaden nicht nach Deutschen Recht abgewickelt wird hast du nicht geschrieben - Unfall im Ausland? Dann siehts schwierig aus, die haben andere Gesetze.
Übrigens hat der geschätzte Restwert nur mit der Dir auszuzahlenden Summe bei einem Totalschaden zu tun. wiederbeschaffung 4500, Rep. 2800: also laß reparieren. 1900 auszahlen: Vielleicht haste was falsch verstanden.
Tschau VIPP-GASer |
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 19:29 |
Hi,
Wieso nur 1900?Selbst wenn Du das Fahrzeug nicht mehr machst,müssen sie Dir den Betrag des Gutachtens abzüglich der Steuer auszahlen.Das wären 2352 laut meiner Rechnung.Oder Du lässt ihn machen und sie müssen eben 2800€ blechen +Leihwagen etc.Das Die Anlage beim Wiederbeschaffungswert nicht berücksichtigt wird,ist völlig normal weil es ja kein Totalschaden ist.Aber das evtl.aus und Einbauen des Tanks für Schweiss und Richtarbeiten gehört auch dazu.
Die Druckprüfung ist Ermessensache des Gutachters und er muss den Kopf dafür hinhalten.Wenn er eine Druckprüfung in das Gutachten mit rein genommen hat,dann muss sie auch realisiert werden,was es auch Kostet oder wenn billiger ein neuer Tank.Hat er keine mit drin und Du fühlst Dich nicht mehr sicher damit,dann musst Du das erstmal selbst übernehmen und sollte der Tank was haben,wirst Du die Kosten sicher vor Gericht erstreiten können.Sollte er O.K. sein dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Wie auch immer,ich würde Dir auch zu nen guten Anwalt raten schon alleine wegen den 1900 ???
Gruss
D.S. ____________________
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Hans
Autogasforum-Senior Beiträge: 378 Registriert: 10. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 20:22 |
Ich bin etwas wirr mit dem Versicherungszeugs da, ich bin schon um einiges entwirrter Danke für die Antworten bis jetzt |
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