Rickyo
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 4. 4. 2005 Status: Offline
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am 16. 4. 2005 um 13:40 |
Hallo,
folgende Sachlage:
Habe Importfahrzeug aus It erstanden, das über eine BRC-Autogasanlage verfügt.
Gekauft habe ich den Wagen nur mit der Zusage des BRC-Werkstattinhabers Neumann aus Neckarsulm er habe alle Papiere und würde alles machen und eintragen lassen für 400 Euro.
Es stellte sich heraus daß nur der Verdampfer eine ECE Prüfnummer hat.....
Der BRC-Spezialist aus Steinfurt sagte, da alles außer Verdampfer neu muß, es kostet ca. 1600 Euro (Venturi, Euro 1).
Bis ich nun alles geklärt habe würde ich natürlich gerne das günstige Autogas tanken. Es wurde mir gesagt, daß die Betriebserlaubnis für das Auto sowieso erloschen sei, da der Wagen eine uneingetragene Gasanlage habe. Bleibt nur die Frage, ob es nun einen Unterschied macht, ob ich diese benutze oder nicht...
Über jegliche Tipps und Kommentare bin ich sehr dankbar.
Rick
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gascharly
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am 16. 4. 2005 um 13:54 |
quote: Hallo,
folgende Sachlage:
Habe Importfahrzeug aus It erstanden, das über eine BRC-Autogasanlage verfügt.
Gekauft habe ich den Wagen nur mit der Zusage des BRC-Werkstattinhabers Neumann aus Neckarsulm er habe alle Papiere und würde alles machen und eintragen lassen für 400 Euro.
Es stellte sich heraus daß nur der Verdampfer eine ECE Prüfnummer hat.....
Der BRC-Spezialist aus Steinfurt sagte, da alles außer Verdampfer neu muß, es kostet ca. 1600 Euro (Venturi, Euro 1).
Bis ich nun alles geklärt habe würde ich natürlich gerne das günstige Autogas tanken. Es wurde mir gesagt, daß die Betriebserlaubnis für das Auto sowieso erloschen sei, da der Wagen eine uneingetragene Gasanlage habe. Bleibt nur die Frage, ob es nun einen Unterschied macht, ob ich diese benutze oder nicht...
Über jegliche Tipps und Kommentare bin ich sehr dankbar.
Rick
Rein rechlich nicht, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter! ____________________
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 16. 4. 2005 um 14:05 |
Hi,
ich steh momentan auch mit nix da weil mein Kollege mal eben für ein halbes Jahr nach Austr ist und zufällig vergessen hat mir die Einbaubescheinigung zu geben.
Ich würde sagen das die Gasanlage so deaktiviert sein muss das man sie nicht ohne weiteres einschalten kann ,dann ist es auch kein fahren ohne ABE.
Gruss
D.S. ____________________
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uFrank
Autogasforum-Neuling Beiträge: 43 Registriert: 20. 2. 2003 Status: Offline
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am 16. 4. 2005 um 18:54 |
Sofern die Gasanlage noch nicht im Fahrzeug abnahmefähig ist, hat das Fahrzeug auch nach der Einfuhr noch keine Abnahme bekommen. Es sei denn , der Prüfer hat die Anlage einfach übersehen, was wohl schwer möglich ist.
Das Fahrzeug hat vermutlich somit noch keine Zulassung zum Straßenverkehr bekommen, es stellt sich die Frage nicht.
Sollte das Fahrzeug dennoch zum Straßenverkehr zugelassen worden sein, so hat es dennoch keine wirksame Betriebserlaubnis.
Sinnvoll wäre es bis zur erneiuten Prüfung der Gasanlage und Eintragung in die Fahrzeugpapiere die Gasanlage einfach still zu legen , durch Ausbau des Tank und des Verdampfers. Dabei beachten das Arbeiten an Gasnalgen in Fahrzeugen nur durch zertifizierte Betriebe durchgeführt werden dürfen.
Wir das Fahrzeug jedoch mit Gas gefahren, so geschieht das ohne Betriebserlaubnis. Fällt es auf, oder ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt so wird das sehr teuer und ist mit Punkten in Flensburg verbunden, ebenfalls kann die Versicherung die Leistungen versagen, die gibt es nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis.
Also Anlage schnellstens auf einen abnahmefähigen Stand bringen und eintragen lassen, dann zum STVA und die Betriebserlaubnis beantragen.
Tach auch
UFrank |
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Rickyo
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 4. 4. 2005 Status: Offline
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am 16. 4. 2005 um 19:35 |
,
Danke, UFrank für die detailierte Antwort.
Zugelassen ist der Wagen, da der Verkäufer zur Tüv-Prüfung den Tank herausgenommen hat. Er hat diesen dann wieder eingebaut und ich habe das Auto angemeldet.
Man ist ja verpflichtet eingebaute Teile unverzüglich eintragen zu lassen. Das tue ich. Ist es dann erlaubt diese Teile (im vorliegenden Falle die Gasanlage) zu nutzen?
Oder sollte man das Fahrzeug gar nicht fahren? |
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jgspringer
Autogasforum-Neuling Beiträge: 12 Registriert: 29. 3. 2005 Status: Offline
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am 18. 4. 2005 um 17:19 |
Hallo Rickyo,
das was Autogas-team schreibt ist absolut korrekt. Nicht dass nur die BE für Dein Kfz erlischt, sondern auch der Versicherungsschutz für den Wagen erlischt. Somit begehst Du auch einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz-heißt: Verkehrsvergehensanzeigen und jede Menge nachträglichen Ärger. Wenn Du an findige Beamte gelangst, pflücken die Dein Auto auseinander und legen es an Ort und Stelle still! Wie die anderen schon gesagt haben: Tank ausbauen (Minimum!), dann ist die Anlage nicht funktionsfähig, dann kannst Du das Auto fahren. Weiß allerdings nicht genau, ob vielleicht noch mehr ausgebaut werden muss (jmd. sprach vom Verdampfer). Falls es Auswirkungen auf den weiteren Betrieb des Autos hat, dann auch die Teile ausbauen.
MfG jgspringer |
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Rickyo
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 4. 4. 2005 Status: Offline
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am 18. 4. 2005 um 18:52 |
Danke. Damit kann ich was anfangen. Ich baue den Tank aus, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Ganz ehrlich, es gibt einige Gesetze bei uns, die danach schreien gebrochen zu werden.
Was aber sowas angeht, so wunderts mich immer, wenn man von einem Gasautoverkäufer hört, der seine Anlage seit Jahren noch nicht hat eintragen lassen.
Liebe Grüße
Rickyo |
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Paramedico
Autogasforum-Junior Beiträge: 121 Registriert: 2. 12. 2004 Status: Offline
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am 20. 4. 2005 um 21:53 |
Ich fahre seit ein paar Monaten mit einem nicht eingetragenen zweiten Tank umher, ohne schlechtes Gewissen...
Kommt jetzt bitte nicht mit erloschener Betriebserlaubnis usw.
Meine Anlage ist Abgenommen. inkl Radmuldentank
der zylindertank ist erst nachträglich eingebaut worden, leider habe ich es nicht zur Abnahme geschafft ´, stört mich aber auch nicht weiter, denn die Anlage sowie der zweite tank ist korrekt eingebaut. und unterliegt den Vorgaben.
Wo kein RIchter, da keine Barbara Salesch... ____________________
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Audi-gibt-OMEGAS
Autogasforum-Junior Beiträge: 230 Registriert: 5. 1. 2005 Status: Offline
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am 21. 4. 2005 um 14:06 |
@Paramedico,
Das ist aber auch nicht die feine englische. Du hast zwar alles eintragen lassen (bis auf den 2. Zyl.) Aber das blöde ist, wenn z.B. du (auch unverschuldet) in einen Unfall verwickelt wirst, wird im Zweifelsfall die Tatsache, ein Fahrzeug mit (dann doch wieder) erloschener Betriebserlaubnis zu führen, erheblichen Gegenwind verursachen. Auch wenn deine Haftpflicht (Kasko ja!!!)nicht so leicht aus der Leistungspflicht rauskommt (Gegenbeweis), hast du doch erheblichen Ärger mit der plötzlich veränderten Rechtslage, weil du nachweislich grob fahrlässig gehandelt hast. Bei Personenschäden und Selbstverschulden (auch teilweise) kann dich sowas richtig böse angehen, da ja deine "Fahrlässigkeit" im Straßenverkehr ja praktisch erwiesen ist.
Ich kann mir zwar keinen Praxisfall vorstellen, an dem der zweite Tank irgendwelchen Mist verursachen kann, aber der "§-enreiter" hat dich dann immer dran. Na, und was besseres kann dem gut bezahlten Anwalt eines besoffenen mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn schleuderdem Unfallgegner gar nicht passieren.
Im Motortalk habe ich sogar von einem Fahrzeugbrand durch eine falsch verlegte UB verursacht wurde (natürlich nicht eingetragen) - wenns kommt - dann kommts.
Ergo : lass et eintragen und jut.
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Paramedico
Autogasforum-Junior Beiträge: 121 Registriert: 2. 12. 2004 Status: Offline
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am 24. 4. 2005 um 12:37 |
1. Wer will in einer Kontrolle erkennen, dasder 2. sichtbare Tank nicht der ist, der eingetragen ist, ???#
Den bullen möchte ich sehen, der sich damit auskennt.
Ihr habt rechtlich gesprochen ra recht, aber es ist herausgeworfenes Geld.
Welche Betirebserlaubnis ???
Greift der Tank etwa in den Verkehr ein und Gefährdet andere`???
es ist keine Auspuffanlage ohne ABE es ist ein Geprüftes Teil.
Aber würscht...
ich werd irgendwann auch die 40 € noch übrig haben... ____________________
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Nuknuk
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 5 Registriert: 28. 4. 2005 Status: Offline
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am 28. 4. 2005 um 19:10 |
Hallo Paramedico!
Bei einem zwei Tank einbau müssen einige extra Bauteile verbaut werden die in den Straßenverkehr einfluss nehmen können, daher sollten die Tanks nicht nur durch einen Fachbetrieb eingebaut worden sein sondern auch eingetragen sein!!!
Diese Bauteile die ich angesprochen habe sind z.B.: ein seperates Überdruckventiel in der Sammelleitung (nach den Tanks zu den Verdampfer)!
Die Rechtslage in D ist ausgesprochen bescheiden. Wer sagt mir denn z.B.: das dieses zusätzliche Überdruckventil (welches übrigens keine EC Kenzeichnung oder 67R-01 Nummer haben muss) nicht durch die abgabe des LPG´s vereist und nicht mehr schliest?
Lass dir den Tank eintragen um jeden ärger zu vermeiden, irgendwann ist ja auch mal die HU fällig!
Mfg |
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