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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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Theodor
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 6 Registriert: 6. 8. 2010 Status: Offline
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am 6. 8. 2010 um 14:40 |
Im Februar 2008 wurde mir hier in deutschland eine KME Eifel Anlage von einem empfohlenen Umrüstpartner der Firma IWEXIM eingebaut. TÜV und GSP sollten mit dabei sein. Im Mai 2008 (3 Monate später)war ich zur Inspektion beim TÜV und erhielt ohne Einwände meine Plakette zugeteilt. Jetzt zwei Jahre später verweigert der TÜV die Plakette weil die Gasanlage nicht eingetragen ist. So weit so gut - hätte er aber vor zwei Jahren auch merken müssen. Ich also zur Zulassungsstelle mit den Papieren des Umrüsters auf denen der TÜV die Gasprüfung und den Einbau bestätigt hat. Der Zulassungstelle genügen diese Papiere jetzt nicht - man konnte mir aber auch nicht konkret erklären welche Papiere man letztendlich haben wollte. Der Umrüster ist mittlerweile Konkurs. Meine Werkstatt bei der ich den TÜV machen lasse hat dort angefragt und die Auskunft erhalten man hätte die Sache nicht weiter verfolgt da das Abgasgutachten nicht nachgereicht worden wäre. Ich also beim Hersteller IWEXIM wegen des AGG nachgefragt, Papiere zugemailt - Antwort: Für Ihr Fahrzeug können wir leider kein AGG erstellen. Anruf beim TÜV-Prüfer der den Einbau bestätigt hat ergibt, daß vorab ohne AGG großzügig bestätigt wird. Seit mehr als 2 Jahren fahre ich nun ohne Betriebserlaubnis. Ich weiß das zwar erst seit 2 Wochen, was mir im Ernstfall aber nix genutzt hätte. Woher kriege ich jetzt ein AGG, wie siehts rechtlich aus? Kann ich den TÜV oder den Hersteller belangen? Macht es Sinn den Umrüster wegen Betruges anzuzeigen? Die Anlage machte Anfangs riesige Probleme die jedoch durch den unfachgerechten Einbau des Umrüstbetriebes verschuldet waren. Großzügigerweise hat IWEXIM nach dessen Konkurs die Anlage optimal eingebaut und eingestellt. Seither läuft die Anlage anstandslos. Kann sie eigentlich nur wärmstens empfehlen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Mitsubishi Galant V6 2,5Lt. 24V EZ 1997
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