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Autogasforum-Anfänger Beiträge: 2 Registriert: 22. 2. 2007 Status: Offline
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am 22. 2. 2007 um 12:40 |
Hallo,
Ich habe vor kurzem einen PKW erworben (MB 500SEC, EZ: 01.03.1991), der Ende 1994 mit einer Gasanlage der Firma Witte van Moort durch eine Firma in NL ausgerüstet wurde. Die Firma existiert dummerweise nicht mehr.
Leider ist die Gasanlage nicht in dem deutschen Kfz-Brief eingetragen.
Laut Aussage des letzten Vorbesitzers wurde ihm von dem vorherigen Besitzer mitgeteilt, dass der PKW bei Eintragung in den Brief eine schlechtere Schadstoffeinstufung bekommen würde!?
Der PKW ist in 2003 mit einem EGS-System von GAT nachgerüstet worden und ist schadstoffarm D3.
Ich möchte die Anlage nun gerne eintragen lassen. Laut meinen bisherigen Recherchen benötige ich für die Abnahme folgende Unterlagen:
1. Einbaubestätigung eines in Deutschland zugelassenen Einbaubetriebes mit Sachkundenachweis - (Liegt mir nicht vor, da in NL eingebaut)
2. Betriebsanleitung in deutscher Sprache (Benutzerhandbuch) - (Habe ich auch nicht)
3. Abgasgutachten speziell auf das Fahrzeug und die Anlage bezogen - (lt. tel. Aussage des TÜV nicht unbedingt erforderlich)
4. Zertifikat vom Tank nach R67-01 - (Was ist das?)
Ich habe folgende Unterlagen vorliegen:
1. Vom Hersteller Witte van Moort die "Bescheinigung über die erstmalige Prüfung an 110 LPG-Gastanks"
2. Ein Servicehaft für die Gasanlage mit der "Einbauendkontrolle" des NL-Betriebes, der nicht mehr existiert
3. Eine Bescheinigung des TÜV über die wiederkehrende Prüfung eine Treibgastanks aus dem Jahr 2004.
Auf meinem Tank steht weder eine Herstellerbezeichnung noch sind irgendwelche Aufkleber vorhanden.
Welche Unterlagen benötige ich noch für die TÜV-Abnahme? Benötige ich eine Abgasuntersuchung? Würde sich durch die Eintragung die Schadstoffklaase tatsächlich ändern? Mit welchen Gesamtkosten muss ich ca. rechnen?? Fragen über Fragen ...
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!
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