Online @ Autogas / LPG:
|
|
Zur Zeit sind 356 Besucher, d.h. 356 Gäste und 0 Mitglied(er), bei Autogas-Einbau-Umbau.de online.Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann Artikel und Kommentare mit Ihrem Namen schreiben, ein persönliches Seiten-Design einstellen und viele weitere zusätzliche Features dieser Seite nutzen!
|
Hauptmenü @ Autogas-Portal
|
|
Terminkalender
|
|
Online Werbung
|
|
Online Web - Tipps
|
|
SEO Wettbewerb RankensteinSEO
|
|
RankensteinSEO Contest
|
|
| |
Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
|
|
kft410
Autogasforum-Neuling Beiträge: 57 Registriert: 31. 8. 2006 Status: Offline
|
am 12. 9. 2006 um 05:55 |
Hallo Gaser,
habe mal eine Frage zum Eintrag in die KFZ Papiere.
Der Umrüster fährt das Fahrzeug über den Tüv und gibt mir die Tüvgutachten.
Mit diesen Gutachten gehe ich zur KFZ-Stelle und lasse die Gasanlage in die Kfz Papiere schreiben.
Wenn ich nun die Unterlagen vom Tüv dort vorlege,verlangt dann die Kfz Stelle auch noch das Abgasgutachten,oder hat der Tüv dies einbehalten?
Ist mir noch nicht klar,wer kann mir die Frage beantworten,die da lautet:
Was passiert mit dem Abgasgutachten und wer behällt es?
Danke
Gruss kft410 |
|
|
|
|
|
Based on XForum by Trollix original script by XMB
Das Forum wurde in 0.0723729 Sekunden geladen.
|
|
|