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Autor: Betreff: Tankstutzen in der Stoßstange

Autogasforum-Experte




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  am 10. 8. 2004 um 23:56
Hi,
ist es jetzt Verboten den Tankstutzen in der Stoßstange einzubauen oder nicht?Nachdem ich das hier gelesen hatte bin ich zu meinen Umrüster der mein Auto vor ca 6 Wochen gemacht hatte und habe ihn Gefragt und der sagte mir das er weder Rundschreiben noch sonstige info davon bekommen hätte.Was hat es mit dieser Gap auf sich?Was kommt da auf uns zu wieder an Extra kosten?Vorallem wer macht diese schwachsinnigen Auflagen?Heute habe ich nen Volvo gesehen wo der Stutzen von hinten unter der Heckleuchte angebracht war.Der war im Blech aber direkt im Stoßbereich.Das wird dann Toleriert aber in der Stoßstange an der seite nicht oder wie?Sollen wir ab jetzt die Stutzen aufs Dach in der mitte montieren damit beim Front oder Heck Aufprall nichts mehr passiert?Was ist eigentlich mit den Autos die überhaupt keinen Füllstutzen haben(meistens Fahrzeuge aus Polen)die haben dann den Füllschlauch im Kofferaum liegen und das ist dann erlaubt oder wie?Also am besten sollte man in Deutschland das Leben verbieten dann kann überhaupt nichts mehr passieren.Was sagen denn so die Experten hier dazu???

Gruß
D.S.

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 11. 8. 2004 um 06:55
Hallo,
also ich will mal versuchen, einige Unklarheiten zu beseitigen:
Es ist definitiv verboten, den Tankstitzen in die Stoßstange zu montieren. Das beste ist aber...eigentlich war es das schon immer!!! Lt. Stvzo sind und waren Veränderungen an der Stoßstange eintragungs- und genehmigungspflichtig. Das hat nichts mit der Sicherheit zu tun (wenn ein Schlauch abreisst, macht ja sowieso ein Ventil zu). Aber da man ja durch ein Loch die Stabilität verändert, dürfte es eigentlich niemand genehmigen.
Und jetzt kommt die GAP (Gasanlagenprüfung) ins Spiel: Ich denke die wird so zum Ende des Jahres richtig aktuell. Die GAP wird immer zum TÜV, bei Reparaturen an der Gasanlage und bei Unfallschäden durchgeführt werden. Bei der GAP gibt es viele Prüfpunkte, z.B. Dichtigkeit, Vorhandensein aller Bauteile, Anordnung des Tankstutzens und...und...und... Ist irgendwas nicht in Ordnung, wird die GAP nicht bestanden und die Gasanlage muß ausser Betrieb gesetzt werden. Zumindest so lange, bis die Mängel beseitigt wurden. Wird also genauso gehandhabt, wie die TÜV-Abnahme oder die AU.
Der Tankstutzen muß also ausserhalb des Fzgs, mit diesem fest verbunden mit dem Blech sein. Also Seitenwand. Was auch geht, wenn eine Anhängerkupplung vorhanden ist, den Stutzen an der AHK mit einem Halter befestigen. Dann muß man sich aber zum Tanken sehr weit bücken.
Über Sinn oder Unsinn dieser Regelung kann man natürlich streiten, aber so will es das Gesetz.
Übrigens...die Druckprüfung für Gastanks gibt es auch nicht mehr. Die Tanks haben ein Verfallsdatum (müssen sie haben, lt. der neuen Richtlinie R67-01 bei LPG, bzw.R110 bei CNG). Wenn das abgelaufen ist, muß der Tank erneuert werden.

In diesem Sinne,

CU,

Uwe[Bearbeitet am: 11/8/2004 von UweHe]

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 11. 8. 2004 um 08:15
Hallo. Auch in meinem Wagen (VW Passat Kombi) ist der Tankstutzen rechts unten im Stoßfänger montiert worden. Der TÜV hatte, bei der Abnahme Anfang Juni, nichts dagegen. Beim Passat besteht der Stoßfänger aus dem Träger und der Abdeckung in welcher im oberen Drittel eine Stoßleiste eingeclipst ist. Wenn bei unseren modernen Autos überhaupt noch von Stoßstangen geredet werden kann, so kann ich mir darunter allenfalls den Träger vorstellen, und dieser befindet sich nicht an den Seiten. @UweHe Du sagtest:" Der Tankstutzen muß also ausserhalb des Fzgs, mit diesem fest verbunden mit dem Blech sein. Also Seitenwand." Bei meinen Preisanfragen und Beratungsgesprächen Ende Mai in insgesamt 3 Firmen wollten alle Umbauer den Tankstutzen seitlich im Stoßfänger montieren. Genau dort wo er jetzt auch ist. Und nicht nur das. Einer sagte sogar er würde auf keinen Fall das seitliche Blech anbohren und damit einen großen Schaden verursachen. Ein Rückbau wäre dann auch nicht mehr möglich! Ich denke dass die Seitliche Abdeckung nicht als Stoßstange gerechnet werden sollte. Die Vorschrift mag jetzt anderes aussagen, aber meine Verwirrung ist schon recht groß, wo der TÜV dies doch abgesegnet hat.
Viele Grüße Herbert

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 11. 8. 2004 um 08:59
Hallo,
ich gebe euch ja völlig Recht. Bedenkt aber bitte folgendes:
1. Der TÜV hat keine Ahnung von Gasanlagen. Der TÜV benötigt ja (was für ein Schwachsinn) auch keine GAP-Schulung. Die machen alles bei 2-3 stündigen internen Seminaren. Wenn TÜV/DEKRA nicht diese Sonnderrechte hätten, dürften die nocht nicht einmal ´ne Abgasuntersuchung machen.
2. Die Umrüster wissen es bisher teilweise. Der Rest wird es noch erfahren. Dauert halt ´ne Weile, bis sich alles herumgesprochen hat.
3. Lt. Stvzo heisst die Stosstange ja auch (ich hasse diese Wortklaubereien :-)) ja auch Stossfänger. Das umfasst alles, was einen evtl. Aufprall dämpft und alles, was damit untrennbar verbunden ist.
4. Die Montage in die Seitenwand ist, wenn es vernünftig gemacht wird, eindeutig die schönere Lösung. Nachteil ist natürlich, und das ist korrekt, bei einer Demontage ist da ein ziemlich hässliches Loch. Allerdings gebe ich folgendes zu bedenken: In einer Stoßstange habe ich dann auch ein Loch. Gut, den Stossfänger kann ich dann erneuert, kostet aber auch, je nach Fahrzeug, mit Lackieren ca. 800,00 - 2500,00 EUR. Sollte man mal durchrechnen, ob das instandsetzen der Seitenwand nicht vielleicht sogar günstiger ist.
Wenn ein Umrüster sagt, er hätte Angst, einen grösseren Schaden zu verursachen, kann ich das zwar einerseits verstehen (einmal abrutschen und das wars), andererseits muß er ja mind. ´ne KFZ-Lehre haben. D.H. er hat ´ne handwerkliche Ausbildung und als solcher sollte er "mit der Hand werkeln" können und das hinkriegen. Es sei denn, er will sich in den Kreis der, groß in Mode gekommenen, Teiletauscher einreihen. In dem Fall ist er aber auf dem Gasmarkt falsch. Auch wenn viele, in erster Linie div. Vertragswerkstätten, das zwar abstreiten, aber wir sind immer noch Handwerker. Und ich, für meinen Teil, bin es gerne.
In diesem Sinne,

CU,

Uwe

P.S.: Wie ist Eure Meinung zum Thema "Handwerk"? Würde mich mal interessieren.[Bearbeitet am: 11/8/2004 von UweHe]

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 11. 8. 2004 um 09:30
OK. ich hab's kapiert. Ab wann und wo wird denn die GAP durchgeführt werden. Sollte es dann Probleme geben und eine Änderung notwendig sein würde ich meinen Tankanschluss neben die, noch nicht, vorhandene aber geplante Anhängerkupplung montieren lassen. Ich denke das damit der Wunsch auf eine abnehmbare Kupplung ausscheidet. Viele Grüße Herbert

 

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  am 11. 8. 2004 um 10:39
Tja,
wenn das so ist dann werden wohl demnächst so um die 10000 Autos stillgelegt weil der Tankstutzen in der Stoßstange ist.Gillt diese GAP auch für Erdgas Autos oder gibts da ne andere Prüfung?Ich könnte mir vorstellen das es dann erlaubt ist den Stutzen in die Stoßstange zu montieren bei Erdgas weil die Gesetze kommen ja von der Bundesregierung .

Gruß
D.S.

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 11. 8. 2004 um 10:58
Hi,
Es ist geplant, die GAP zum 01.01.05 durchzusetzen. Die GAP kann dann bei allen geschulten Umrüstern durchgeführt werden. Bei LPG und CNG gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen.
Übrigens... bei ´ner abnehmbaren AHK kann man auch ´n Halter mit Stutzen befestigen.

Ciao,

Uwe

 

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  am 11. 8. 2004 um 11:15
Wie sieht dass denn jetzt mit Fahrzeugen aus, die wie erwähnt einen Tankstutzen in der Stoßstenge bereits installiert haben?
Werden die weiter geduldet und nur neue Abnahmen mit dem TSt in der Stoßstange gibt es nicht mehr, oder müssen alle die ihren TSt jetzt da sitzen haben noch ein Loch ins Auto bohren und das Ding umsetzten?

 
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  am 11. 8. 2004 um 16:36
Hi, ich nu wieder!!
Genaugenommen heisst es dann, GAP nicht bestanden. Der muß dann eigentlich umgesetzt werden. Allerdings muß die Praxis zeigen, inwiefern man da "die Augen zudrücken" kann. Beim TÜV guckt ja auch nicht jeder Prüfer ganz genau hin, bei versch. Dingen.
Das muß dann die Praxis zeigen.

Ciao,

Uwe

 

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  am 11. 8. 2004 um 20:43
Also,
neue info diesbezüglich:Heute habe ich beim TÜV Hessen vorgesprochen zu diesen Thema und da heisst es das solange nicht im Stoßbereich und am Prallfänger ausgeschnitten wird,kommt es nicht zur beeinträchtigung der Funktion des Stoßfängers und somit würden keine Bedenken bestehen einen Tankstutzen im Zierbereich des Stoßfängers anzubringen.Laut seiner Aussage wäre es dann sinnvoller Festigkeitsgutachten der Bleche in den Radmulden bzw.den Befestigungspunkten der Tanks vom Hersteller zu verlangen usw.Wenn es doch soweit kommen sollte das Tankstutzen im Zierbereich Verboten werden dann werden wohl einige Umrüster (und das sind bestimmt 90%)ein Paar Stoßstangen im Rahmen der Garantie austauschen müssen.Wie auch immer,gesetze machen die Wirtschaft kaputt
und Deutschland steht da an erster Stelle.

Gruß
D.S.

 
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  am 12. 8. 2004 um 06:38
Hallo,
rein praktisch gesehen, gebe ich Dir völlig recht. Dem TÜV aber nicht. Gib´ denen mal ´ne Stvzo zu lesen. Da steht drin, daß Veränderungen am Stoßfänger nicht zulässig sind.
Klar, diese Art von Gesetzen kosten der Wirtschaft richtig Geld und praktisch gesehen finde ich das auch unsinnig, aber wenn Du irgendwo ein Halteverbotsschild siehst, was Du als überflüssig empfindest, darfst Du da trotzdem nicht halten.
Wie gesagt, der TÜV ist nicht (!!!) Schulungspflichtig. Diese Auflagen kriegen nur Werkstätten....

Ciao,

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 12. 8. 2004 um 09:23
Hallo. Ich bin mal gespannt wie die Geschichte im nächsten Jahr über die Bühne geht. Tausende von Autos mit im Stoßfänger verbauten Tankstutzen kommen zur GAP in genau den gleichen Umbaubetrieben welche diese genau dort eingebaut haben, und das vor noch nicht mal langer Zeit. Stellt euch mal das Geschrei vor, wenn uns Kunden dann erzählt wird, dass dieser Anschluss nun geändert werden muss. Und wenn, wie Uwe bereits sagte, dies schon länger in den Vorschriften geregelt ist als der Einbautermin war, werden sich die Umbauer einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Unter anderem wer das bezahlen soll. Bestimmt nicht wenige Umbauer werden da wohl tatsächlich eine(n) neuen Stoßfänger- Stoßstange etc. spendieren dürfen.
Viele Grüße Herbert

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 8. 2004 um 09:44
Hi,
seh´ ich ganz genau so. Das gibt ´n Drama sondergleichen.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 12. 8. 2004 um 11:33
inwieweit ist das überhaupt sicherheitsgefährdent bei einem aufprall, steht der tankschlauch bis zum tank unter den druck des LPG-tanks mit direkter öffnung zum tankinneren ohne (sicherheits)ventil? nen abreissen oder abknicken des schlauchs sollte ja nu nicht den tank grossartig beschädigen bzw. seinen inhalt ins freie lassen?
 
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Autogasforum-Neuling



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  am 12. 8. 2004 um 11:52
Hallo Uwe, Du scheinst dich gut auszukennen. Klar, berufsbedingt. Ich habe mir die Richtlinie R 67-01 lpg mal runtergeladen, finde aber die genaue Passage nicht . Kannst Du mir sagen, wo ich die Passage in der Richtlinie finde ?

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 8. 2004 um 12:22
Hallo,
@pingelchen
Genaugenommen passiert nix. Wenn der Schlauch abreisst, macht sofort ´n Ventil dicht.

@Wotan
Klar kannst Du das nicht finden. Steht ja auch nicht in der R67-01 sondern in der Strassenverkehrszulassungsordnung (Stvzo). Ich guck gleich mal ob ich den richtigen Paragraphen finde, dann schieb ich den nach.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 8. 2004 um 12:40
So, dieses Bürokratendeutsch ist für ´n Normalsterblichen kaum zu verstehen....;-)
Ich habs jetzt: Im $19 der Stvzo steht im wesentlichen alles drin.

CU

Uwe

 

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Autogasforum-Junior



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  am 12. 8. 2004 um 13:43
na wenn nichts passiert ist die verordnung wohl schon hinfällig

da muss dann nur noch einer vor gericht und das mit nem gutachten klären lassen oder die dössbaddel kommens elber drauf und streichen es aus ihrer verordnung

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 8. 2004 um 15:32
Tsts, die Stvzo ist seit dem 28.09.1988 nur geringfügig geändert worden. Ich glaube nicht, daß sich da sobald was tut.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 12. 8. 2004 um 15:36
im anderen forum wird jedenfalls mehr oder weniger über diese aussage gelacht... kommt wohl jedes jahr um die selbe zeit *g*

also gehen wir mal alle davon aus, dass die suppe heisser gekocht, als gegessen wird

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 12. 8. 2004 um 15:43
Ich hoffe es auch. Ich habe auch keine Lust, bei jeder 2. GAP ´n Fzg. durchfallen zu lassen. Der Staat ist ja clever, überlässt die unangenehmsten Sach uns ;-(

Ciao,

Uwe[Bearbeitet am: 12/8/2004 von UweHe]

 

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  am 12. 8. 2004 um 20:28
zitat eines forumsusers:

"Laut GAP-Seite handelt sich um eine internationale LPG/CNG-Nachrüst-Richtlinie (ECE-R 115), die seit November 2003 in Kraft ist. Auf Grund dieser Richtlinie KÖNNEN Nachrüst-Gasanlagen in den EU-Staaten genehmigt werden. Das ist in Deutschland aber bislang nicht der Fall. Bislang erfolgt dort die Genehmigung auf Grundlage der ECE-R 67/01 (LPG) bzw ECE-R 110 (CNG). Das Merkmal KÖNNEN wird von einem Umrüster in Bad Camberg bewußt ignoriert. Er brüstet sich damit, das Gesetz "mitgeschrieben" zu haben - daher vielleicht sein Mitteilungsbedarf. Fakt ist jedenfalls, daß er jedem der es hören oder nicht hören will den Bären vom angeblich falsch montierten Einfüllstutzen aufbindet. Vielleicht kann man dem Herrn ja mal eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift zustellen, damit dieser unnötige Quatsch endich aufhört."

 
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  am 12. 8. 2004 um 22:07
Hallo,
also ich habe nochmal in STVZO geschmökert und leider finde ich da nix über Stoßstangen und deren bauliche Verbotene veränderungen.Hier der Link zur STVZO http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php. /> Wer was findet bekommt nen Punkt
Im Grunde würde ich sagen das der nachträgliche einbau sowieso eine Bauliche Veränderung ist die eingetragen werden muss und wenn der Tüv Prüfer seinen Segen gibt kann der GAP Mann das nicht wieder verwerfen.Wenn man es genau nimmt wäre der einbau im Seitenteil ja auch Verboten weil es ja eine Bauliche Veränderung der Karosserie ist.Mann könnte sich ja die Vorschriften so hin drehen das es überhaupt Verboten ist Tankstutzen an Kraftfahrzeuge zu montieren.

Gruß
D.S.

 
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Autogasforum-Neuling



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Registriert: 11. 5. 2004
Status: Offline

  am 12. 8. 2004 um 22:45
Hallo Leute. Ich hab es mir auch durchgelesen. Dazu auch noch die Seite der GAP selbst. Hier der Link: http://gapplus.kfzgewerbenet.de/GAPPLUS/P/D1-2 Leider kann auch ich nichts konkretes zum Tankstutzen finden. Es wäre schön wenn mal einer sagt wo das genau steht. Ich kann mir die Sache auch kaum noch vorstellen. Weder das ein Großteil der Umbauer keine bzw. nicht genügend Ahnung haben als auch, dass der TÜV Gasanlagen mit in solch großen Umfang falsch montierte Anschlussstutzen abgenommen haben soll. Herbert

 

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Autogasforum-Superexperte



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Registriert: 12. 5. 2004
Status: Offline

  am 13. 8. 2004 um 07:38
Ok Leute,
ich habe mich noch mal intensiv mit der Stoßstangenbefestigung auseinandergesetzt. Ich hab´heute nacht die STVZO gelesen ;-))Und ich sag Euch was: Ich find es lächerlich.
Das folgende gibt also nicht (!!!) meine Meinung wider. Ich hatte gerade ein Telefonat, mit dem Schulungsleiter meiner GAP-Schulung. Hab´ ihn einfach mal angerufen Ergebnis war folgendes:

1. Stvzo §30Abs.3 "Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein."
Da der der Stoßfänger einen Aufpralldämpfer darstellt, ist das auswechseln erschwert.
2. Damit wirkt dann §19Abs.1Satz1 aktiv, in dem es heißt:"Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) entspricht."
3. Lt. ECE R67-01 Abschnitt 17.1.6 heisst es:"Beim Einbau der LPG-Anlage ist auf bestmöglichen Schutz gegen Beschädigung, z.B. durch bewegliche Fahrzeugteile,Zusammenstoß, Steinschlag oder beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder bei Ladungsverschiebung zu achten." Wie gesagt, der Stoßfänger hat die Aufgabe eines Aufpralldämpfers.
4. Noch ein paar Auszüge aus dem Telefonat mit meinem Schulungsleiter (S):
S: Der Stutzen muß so montiert sein, daß er bei einem Unfall nicht beschädigt wird.
U: Was ist denn bei ´nem seitlichen Aufprall, bei dem die Seitenwand beschädigt wird.
S: Dabei wird davon ausgegangen, daß das Fzg. danach nicht mehr Fahrbereit ist, somit ist das dann hinfällig. Bei ´ner Stossfängerbeschädigung geht man davon aus, daß das Auto dann noch fahrbereit ist.

Ich find´s ziemlich dämlich, zumal, wenn denn mal ´n Schlauch abreissen sollte, macht sowieso sofort ´n Ventil zu. Aber wohlgemerkt, der Stoßfänger wird im Gesetz immer als Aufpralldämpfer betrachtet. Tja, als logisch denkender Mensch würde man sagen, was wohl so´n Haufen Plastik für Stösse dämpfen kann. ;-)

So, ich hoffe, es wird jetzt für Euch etwas klarer. Also....für mich nicht!!! :-) Is´aber halt das, was mir jetzt so gesagt wurde.

In diesem Sinne,

viel Spass beim nachforschen.

CU,

Uwe

 

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