GG
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 5. 3. 2005 Status: Offline
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am 5. 3. 2005 um 16:50 |
Hi
wir kaufen uns demnächst einen Toyota Avensis Kombi und wollen dann auf Autogas umrüsten lassen ( nicht von Toyota). Toyota läßt dann aber die 3-jährige Werksgarantie fallen und zwar für alles und nicht nur für Dinge die den Motor betreffen!!
Snuppy69 hat in einem Beitrag von 2004 geschrieben Toyota würde Garantien weiter laufen lassen nach Umrüstung auf Autogas!!??
1.) Weiß jemand wie die Sachlage ist?
2.) Hat jemand nen Tip, wie man Toyota noch rumkriegt?
3.) Mercedes und Subaru belassen wohl die Weksgarantien, ist das richtig?
4.) Gibt es andere Kfz Hersteller , die Garantien nicht antasten nach Umrüstung?
Nach all den Fragen noch eine aktuelle Info:
Volvo macht nach LPG-Umrüstung keine Abstriche bei den Werksgarantien!! das gilt zumindestens für den Volvo-Händler in Hildesheim Niedersachsen und bei Einbau durch diesen, Preis so um 2000 €.
Gruß
GG
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pingelchen
Autogasforum-Junior Beiträge: 263 Registriert: 2. 7. 2004 Status: Offline
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am 6. 3. 2005 um 18:19 |
im forum von toyotas.de war sogar ein forumel, das sich erkundigte, ob der preis seines toyotahändlers für eine gasumrüstung geht...
also es gibt sogar toyotahändler, die umrüsten
der preis war mit 3200 euro natürlich etwas happig ____________________
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UweHe
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am 7. 3. 2005 um 08:25 |
Hallo GG,
irgendwo in den Tiefen dieses Forums solltest Du noch Beiträge von mir finden, wo ich das Thema mal zerpflückt hatte!!
Benutz´ mal einfach die Suche....
CU,
Uwe ____________________
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ak1412
Autogasforum-Neuling Beiträge: 94 Registriert: 2. 6. 2004 Status: Offline
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am 7. 3. 2005 um 09:14 |
Ich hab von einem Toyota-Händler die gleiche Auskunft bekommen, mich danach aber etwas schlauer gemacht. Ergebnis: Eine solche Einschränkung würde gegen EU-Recht versoßen und wäre damit unwirksam
Selbst wenn ich während des Garatiezeitraums Arbeiten von einer Nicht-Vertragswerkstatt durchführen lasse, geht die Gewährleistung NUR dann verloren, wenn die dort ausgeführten Arbeiten fehlerhaft waren, da eine anderenfalls die Rechte des Verbrauchers auf frei Wahl der Werkstatt verloren ginge und somit ein Wettbewerbsverstoß vorläge. Link zur entsprechenden Seite der EU weiter unten.
Allerdings: Recht haben und Recht bekommen ist ja oft zweierlei un auf Kulanz darf man dann natürlich auch nicht hoffen (bei der sprichwörtlichen Zuverlässigkeit von Toyota aber vielleicht nicht unbedingt erforderlich)
Ich geh übrigens davon aus, dass es sich um den Avensis 1.8 handelt; der 2.0 ist meines Wissens ein Direkteinspritzer und daher nich auf Gas umrüstbar.
Wen es genauer interessiert, der kann hier auf Seite 49, Frage 37 nachlesen :
http://europa.eu.int/comm/competition/car_sector/explanatory_brochure_de.pdf />
PS: Habe gerade festgestellt, dass direktes anklicken de Links nicht funktioniert, aber kopieren (bis einschl.".pdf", OHNE " />" ) und in die Adressleiste kopieren, dann klappt es.
[Bearbeitet am: 7/3/2005 von ak1412] |
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lexa63
Autogasforum-Neuling Beiträge: 68 Registriert: 14. 9. 2004 Status: Offline
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am 10. 3. 2005 um 17:32 |
Hallo GG!
Fahre selber einen 1 jährigen Toyota, allerdings einen 1,4 Corolla. Das Problem mit der Werksgarantie ist etwas kompliziert.
Erstmal muß man unterscheiden was was ist. Toyota bietet freiwillig eine 3-Jahresgarantie. Die ist völlig unabhängig von der 2 Jahresgewährleistung. Erste ist wie gesagt freiwillig und da kann Toyota die Bedingungen für den Eintritt der Garantie selbst bestimmen. Da steht dann sinngemäß: Bei Einbau von Bauteilen die nicht von Toyota genehmigt wurden gibts nix auf Garantie! Da sind sie auch im Recht!
Die Gewährleistung können sie aber nicht ausschließen wegen dem Einbau einer Gasanlage. Hier muß nachgewiesen werden, das der Schaden ursächlich mit der Gasanlage zu tun hat. Dann sind sie auch da raus, dafür ist aber dein Ümrüster dann dein Ansprechpartner. Bei wem jetzt aber die Beweislast liegt(Toyota oder du) weiß ich nicht, da ich kein Jurist bin.
Es soll aber Händler geben, die sagen Gaseinbau macht kein Problem mit der Garantie. Ist scheinbar auslegbar.
Internette Grüße
lexa63 |
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GG
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 5. 3. 2005 Status: Offline
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am 11. 3. 2005 um 16:23 |
Hey,
also ak1412 vielen Dank für den link, aber ich bin da nicht reingekommen, kopieren ging leider auch nicht und die manuelle Eingabe klappte auch nicht, würde mich aber weiter interessieren, bitte hilf mir noch mal weiter, wie ich da ran komme...! Danke
Lexa63 auch Dir danke für den Tipp! Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass die ganze 3 jährige Garantie (auch wenn freiwillig) weggfallen soll, wenn ich eine Gaseinlage einbauen lasse....was ist mit Teilen, die damit nichts zutun haben???? Ich habe mal etwas von einer Ausfallversicherung gelesen, d.h. der Gaseinbauer würde dann die Garantien übernehmen, falls deswegen Garantieleistungen wegfallen. Leider habe ich nur das gefunde´n und keine weiteren Details. Habt Ihr schon mal so etwas gehört?
Übrignes klaro haben wir nur den 1,8 L Avensis bestellt, damit wir überhaupt umrüsten können.
Grüße GG |
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Snuppy69
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am 13. 3. 2005 um 21:31 |
Die dürften nur den Motor ausschließen und maximal noch die Lamdasonde.
Andere Teile sind nicht davon betroffen. ____________________
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GasMatrix
Autogasforum-Junior Beiträge: 142 Registriert: 5. 4. 2005 Status: Offline
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am 11. 4. 2005 um 10:26 |
Hast du denn schon einmal bei Toyota Deutschland angefragt?
Ich habe für meine Umrüstung meinen Generalimporteur auch befragt umd folgende Antwort bekommen (bestimmt auch interessant für andere Hyundai-Fahrer oder Kaufinteressenten).
Sehr geehrter Herr Xlubumfinupfu,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 23.03.2005.
Die Umrüstung des Hyundai Matrix für den Betrieb mit Gas ist seitens des
Herstellers nicht freigegeben. Wir können auch nicht beurteilen, ob oder
inwieweit dies technisch machbar ist und wer solche Umrüstungen durchführen
könnte, da uns hierzu keine Erfahrungswerte vorliegen.
Auch wäre durch eine solche Umrüstung die umfassende Fahrzeuggarantie
betroffen, da wir für Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem
Einbau oder dem Betrieb einer Gasanlage stehen, keine Haftung übernehmen.
Solche Schäden können nicht im Rahmen der umfassenden Fahrzeuggarantie
kostenfrei übernommen werden. Deswegen empfehlen wir, Ihren Hyundai Matrix
im Serienzustand zu belassen.
Gerne haben wir Sie informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hyundai Motor Deutschland GmbH
i.A.
Ömmes Eumel
Kundendienstförderung
i.A.
Li schung zing Wäng
Kundenbetreuung
Hyundai Motor Deutschland GmbH
Kundenbetreuung
Postfach 12 55
74149 Neckarsulm
Tel: 07132 487-281
Fax: 07132 487-282
Anmerkung:
Alle Namen habe ich verändert denn die Tun ja hier erstmal nix zur sache, hat also keinen Sinn bei Hyundai nach Herrn Eumel oder Wäng zu fragen
Laut meiner Auslegung verstehe ich das so das Hyundai nur Schäden ausschliesst welche im ursächliche Zusammenhang mit der Umrüstung stehen (so stehts oben ja auch), alle anderen Schäden aber sehr wohl noch übernimmt (das steht oben nicht, aber ich interprätiere das so).
Ich hoffe mal ich liege damit nicht falsch.
Vieleicht kann sich ja mal ein Rechtsgelehrter dazu äussern ob es mir im Schadensfall etwas hilft diese Mail zu haben, oder ob ich mir damit denn Allerwertesten reinigen kann ____________________
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