Kann mir mal jemand sagen, welche Antwort richtig ist???? Danke!
Hier die Info vom TÜV:
Sehr geehrter Herr Berninger,
die Bundesregierung ist zur Zeit dabei gesetzliche Bestimmungen zum Einbau
von Gasanlagen zu ändern. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie lange meine
Auskunft aktuell ist. Zur Zeit ist die Bescheinigung über den fachgerechten
Einbau einer Gasanlage durch einen Sachkundigen erforderlich, der nach dem
Gerätesicherheitsgesetz anerkannt ist. Dieser Nachweis kann durch eine
Litauische Firma nicht erbracht werden. Wichtig ist, unabhängig davon, wo
die Gasanlage eingebaut wird, dass zusätzlich neben der ECE-Genehmigung noch
ein Teilegutachten eines Technischen Dienste vorliegt, welches den
Abgasnachweis nach Richtlinie 70/220/EWG in der entsprechenden Fassung
bescheinigt. Ich rate zur Zeit von dem Einbau einer Gasanlage in Litauen ab.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV Hessen
Fachreferent Fahrzeugprüfungen
Und hier die Antwort von der Dekra:
Sehr geehrter Herr Berninger,
vielen Dank für Ihre email - Anfrage vom 24.01.2003. Grundlage für einen Einbau ist das "DVGW - Arbeitsblatt Nr. G 607" , das über den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. in 53058 Bonn, Postfach 14 03 62, bezogen werden kann. Für eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO benötigen Sie die erforderlichen Teilegenehmigungen bzw. Teilegutachten.
Falls kein Teilegutachten vorhanden ist muß eine Begut des Einbaues der Flüssiggasanlage nach §19.2/21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgen. Erforderlich sind dann Genehmigungen nach der ECE-Regelung Nr. 67.01 für besondere Ausrüstungen/Teile einer Autogasanlage ( Tank, Armaturen, Verdampfer usw. ). Ebenfalls muß der Nachweis über das Abgasverhalten geführt werden.
Mit den Aufgaben der Technischen Prüfstelle ist in den neuen Bundesländern und Berlin der DEKRA und in den alten Bundesländern der TÜV betraut.
In der Regel muß zunächst die Abnahme durch einen DVGW - Sachkundigen und dann durch einen Sachverständigen/Prüfingenieur durchgeführt werden.
Der Einbauort der Anlage ist nicht das Wesentliche.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittelund Infosysteme
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Hallo,
ich möchte eine Autogasanlage für meinen SKoda Fabia in Litauen einbauen lassen. Habe dort Verwandtschaft und die kennen gute Firmen dort.
Nun suche ich verzweifelt im Internet nach folgenden Informationen:
1. Welcher EU bzw. welcher UN-Richtlinie muss die Anlage entsprechen, damit ich keine Probleme mit der Eintragung habe? Bekomme ich in Litauen überhaupt Anlagen, die ich in Deutschland problemlos vom TÜV nach Einbau eintragen lassen kann?
2. Kann ich mir in Deutschland eine Anlage kaufen inkl. aller Zertifikate und diese in Litauen einbauen lassen? Zwei Firmen (die allerdings auch selber die Anlagen einbauen) behaupten, dass der Verkauf der Anlagen ohne Einbau in Deutschland verboten sei.
3. Eine Firma behauptet, dass der TÜV die eingebaute Anlage nur in der Werkstatt abnehmen darf, so dass ich in Litauen gar keine Anlage einbauen lassen darf. Stimmt das?
4. Wenn ich direkt in Litauen von einem örtlichen Händler eine Anlage kaufe: muss ich was bei dem Anschluss beachten? Es soll ja verschiedene Anschluss-Stücke geben...
5. Welche Anlagenhersteller könnt ihr empfehlen, von welchen soll ich lieber die Finger lassen?
VIELEN DANK IM VORAUS!!!!
Viele Grüße,
Ralf
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