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christoph69
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am 14. 8. 2004 um 15:01 |
Hi,
mir hat ein Umrüster in Deutschland gesagt das er vom Anlagenhersteller ein Gutachten für mein Fahrzeug bekommt und es nicht Tüv abgenommen werden muss. Damit muss ich dan nur noch zum Straßenverkehrsamt um es in die Papiere einzutragen.Was ist den nun richtig?
Christoph69
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uFrank
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am 14. 8. 2004 um 14:14 |
Nein reicht nicht aus. Mit Einbau der Autogasanlage wurde eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen die die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lässt.
Ohne Betriebserlaubnis ist auch die Versicherungsschutz für das Fahrzeug erloschen.
Das Fahrzeug darf, streng genommen , nicht mehr betrieben werden und ist unverzüglich beim TÜV vorzustellen damit eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO erfolgen kann.
Vorzulegen ist :
Einbaubestätigung eines in Deutschland zugelassenen Einbaubetriebes mit Sachkundenachweis;
Betriebsanleitung in deutscher Sprache ( Benutzerhandbuch);
Abgasgutachten speziell auf das Fahrzeug und die Anlage bezogen;
Zertifikat vom Tank nach R67-01,
( steht aber auch alles in der Einbaubestätigung die der zertifizierte und in Deutschland zugelassene Einbaubetrieb erstellt hat.
Dann ist eine problemlose Abnahme des Fahrzeugs möglich. Anschließend mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt und die Fahrzeugänderungen eintragen lassen, dabei wird die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug neu erteilt.
Hoffe die Angaben sind ausreichend.
Tach auch
UFrank
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zewayi
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am 14. 8. 2004 um 13:19 |
Hallo,
habe mir in Holland eine Landi LSI in meínen Chrysler Stratus einbauen lassen.
Nun sagt der Umrüster es ist lt Rücksprache mit dem Anlagenhersteller keine Tüv Abnahme sowie Eintragung in Fahrzeugschein/-brief notwendig.
Ich bekomme in der nächsten Woche ein EU-Zertifikat zugeschickt und dies reicht aus. Lediglich bei der nächsten HU wir die Anlage mit aufgenommen.
Stimmt das? Keine Tüv Abnahme? Keine Eintragung notwendig?
Vielen Dank für eure Antworten.
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