Der Kfz-Schein im Fahrzeug stellt keine Gefahrerhöhung bei Diebstahl dar!
Datum: Montag, dem 07. März 2011
Thema: Auto News & Infos


OpenPr.de: Verbleibt der Kfz-Schein im Fahrzeug und wird das Fahrzeug gestohlen, so begründet dies keinen Haftungsausschluss der Kaskoversicherung (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, Az. 5 U 153/09).
Sachverhalt: Lkw des Klägers wird entwendet. Im Handschuhfach liegt ständig der Kfz-Schein. Die Kaskoversicherung verweigert die Regulierung, da durch den Kfz-Schein eine Gefahrerhöhung eingetreten sei.
Rechtsgründe: Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor. Der Diebstahlsentschluss ist unabhängig vom Kfz-Schein im Fahrzeug. Die erleichtete Verwertbarkeit mit Kfz-Schein ist nicht gegeben. An der Schengenaußengrenze werden insbesondere die Fahrzeugidentifikationsnummern kontrolliert. Ist das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben, wird es festgehalten. Innerhalb des Schengengebiets ist immer der Kfz-Brief für die Veräußerung notwendig.

OpenPr.de: Verbleibt der Kfz-Schein im Fahrzeug und wird das Fahrzeug gestohlen, so begründet dies keinen Haftungsausschluss der Kaskoversicherung (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2010, Az. 5 U 153/09).
Sachverhalt: Lkw des Klägers wird entwendet. Im Handschuhfach liegt ständig der Kfz-Schein. Die Kaskoversicherung verweigert die Regulierung, da durch den Kfz-Schein eine Gefahrerhöhung eingetreten sei.
Rechtsgründe: Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor. Der Diebstahlsentschluss ist unabhängig vom Kfz-Schein im Fahrzeug. Die erleichtete Verwertbarkeit mit Kfz-Schein ist nicht gegeben. An der Schengenaußengrenze werden insbesondere die Fahrzeugidentifikationsnummern kontrolliert. Ist das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben, wird es festgehalten. Innerhalb des Schengengebiets ist immer der Kfz-Brief für die Veräußerung notwendig.





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