Autogas/LPG in Schweizer Parkhäuser/Tiefgaragen erlaubt!
Datum: Dienstag, dem 05. Oktober 2010 Thema: Autogas News & Infos
OpenPr.de: Die Einfahrt in Parkhäuser und Tiefgaragen wird Autogas-Fahrern teilweise verwehrt. Dies vor allem in der Westschweiz. Der Schweizer Verein des Gas und Wasserfaches (SVGW) räumt das Missverständnis aus dem Weg. „Grundsätzlich ist eine Einfahrt erlaubt.“ Wirkung zeigt diese Ankündigung bereits in Neuenburg. Die Betreiber des Parkhauses Maladière haben die Verbotstafeln entfernt.
LPG, die Abkürzung für Liquefied Petroleum/Propan-Gas, kennen mittlerweile einige tausend Autofahrer in der Schweiz. Denn Sie fahren täglich mit dem alternativen Treibstoff. LPG-Autogas ist nichts anderes als das Gas, welches Grilleure vom Gasgrill her kennen.
Der Einsatz von Autogas (LPG) entlastet nicht nur das Portemonnaie, sondern bringt im Vergleich zu herkömmlichen Treibstoffen auch Klimavorteile.
OpenPr.de: Die Einfahrt in Parkhäuser und Tiefgaragen wird Autogas-Fahrern teilweise verwehrt. Dies vor allem in der Westschweiz. Der Schweizer Verein des Gas und Wasserfaches (SVGW) räumt das Missverständnis aus dem Weg. „Grundsätzlich ist eine Einfahrt erlaubt.“ Wirkung zeigt diese Ankündigung bereits in Neuenburg. Die Betreiber des Parkhauses Maladière haben die Verbotstafeln entfernt.
LPG, die Abkürzung für Liquefied Petroleum/Propan-Gas, kennen mittlerweile einige tausend Autofahrer in der Schweiz. Denn Sie fahren täglich mit dem alternativen Treibstoff. LPG-Autogas ist nichts anderes als das Gas, welches Grilleure vom Gasgrill her kennen.
Der Einsatz von Autogas (LPG) entlastet nicht nur das Portemonnaie, sondern bringt im Vergleich zu herkömmlichen Treibstoffen auch Klimavorteile.
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