Gutachten: Bundesweite Tests mit Gigalinern sind rechtswidrig !
Datum: Donnerstag, dem 16. September 2010 Thema: Auto News & Infos
Ministerium opfert Sicherheit im Straßenverkehr!
(ddp direct) Berlin. Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw sind rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Deutschen Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erstellt hat. Nach unserer Einschätzung ist die Lage eindeutig, sagte Difu-Leiter Professor Klaus J. Beckmann am Mittwoch in Berlin. Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben.
Laut Rechtsgutachten ist die maximale Fahrzeug-Länge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen, erläuterte Beckmann.
Ministerium opfert Sicherheit im Straßenverkehr!
(ddp direct) Berlin. Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahrten mit Riesen-Lkw sind rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Deutschen Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erstellt hat. Nach unserer Einschätzung ist die Lage eindeutig, sagte Difu-Leiter Professor Klaus J. Beckmann am Mittwoch in Berlin. Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben.
Laut Rechtsgutachten ist die maximale Fahrzeug-Länge vom Verordnungsgeber auf 18,75 Meter begrenzt worden, um alle Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren gerade durch überlange Fahrzeuge zu schützen. Mit einer einfachen Ausnahmeverordnung kann das Verkehrsministerium dieses Schutzziel nicht außer Kraft setzen, erläuterte Beckmann.
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