Propan Rheingas GmbH & Co. KG weist Vorwürfe des Bundeskartellamtes in aller Schärfe zurück!
Datum: Dienstag, dem 28. April 2009
Thema: Autogas News & Infos


Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, einer der führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige Energienutzung im Bereich Flüssiggas, hat den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf, an einem sogenannten Kundenschutzkartell beteiligt gewesen zu sein, mit allem Nachdruck zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007 Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen. Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.
In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass "gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH, Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Mio. € verhängt" wurden.

Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, einer der führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige Energienutzung im Bereich Flüssiggas, hat den vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwurf, an einem sogenannten Kundenschutzkartell beteiligt gewesen zu sein, mit allem Nachdruck zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007 Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen. Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.
In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass "gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH, Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Mio. € verhängt" wurden.





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