EU-Führerschein nicht immer gültig - Bundesgerichtshof entscheidet!
Datum: Donnerstag, dem 02. Oktober 2008
Thema: Auto News & Infos


Wer dachte, mit dem EU-Führerschein in jedem Fall fahren zu dürfen, wurde jetzt eines Besseren belehrt. In seiner Entscheidung vom 11.September 2008 bestimmte der Bundesgerichtshof: Der EU-Führerschein ist nur dann in Deutschland gültig, wenn die auferlegte Sperrfrist abgelaufen ist und ein ausländischer Wohnsitz angegeben wurde. Damit folgt der BGH der Richtlinie des Europäischen Gerichtshof vom Juni diesen Jahres.
Anlass für diesen Beschluss war die Klage eines Passauers auf Schadensersatz vom Land Bayern, da die Behörden seinen tschechischen EU-Führerschein als ungültig erklärt hatten. Grund: Der fehlende ausländische Wohnsitz.

Wer dachte, mit dem EU-Führerschein in jedem Fall fahren zu dürfen, wurde jetzt eines Besseren belehrt. In seiner Entscheidung vom 11.September 2008 bestimmte der Bundesgerichtshof: Der EU-Führerschein ist nur dann in Deutschland gültig, wenn die auferlegte Sperrfrist abgelaufen ist und ein ausländischer Wohnsitz angegeben wurde. Damit folgt der BGH der Richtlinie des Europäischen Gerichtshof vom Juni diesen Jahres.
Anlass für diesen Beschluss war die Klage eines Passauers auf Schadensersatz vom Land Bayern, da die Behörden seinen tschechischen EU-Führerschein als ungültig erklärt hatten. Grund: Der fehlende ausländische Wohnsitz.





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