Bundesverwaltungsrecht schränkt Rechte der Autofahrer ein!
Datum: Freitag, dem 26. September 2008 Thema: Auto News & Infos
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 25.09.2008 eine für Vielfahrer folgenschwerde Entscheidung getroffen:
Die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, hängt davon ab, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat. Es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt durch rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Urteile geahndet waren.
Zwei Kläger hatten nach von ihnen begangenen - aber noch nicht rechtskräftig geahndeten - Verkehrsverstößen an Aufbauseminaren teilgenommen, um damit ihre Punktzahl im Verkehrszentralregister zu reduzieren.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 25.09.2008 eine für Vielfahrer folgenschwerde Entscheidung getroffen:
Die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, hängt davon ab, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat. Es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt durch rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Urteile geahndet waren.
Zwei Kläger hatten nach von ihnen begangenen - aber noch nicht rechtskräftig geahndeten - Verkehrsverstößen an Aufbauseminaren teilgenommen, um damit ihre Punktzahl im Verkehrszentralregister zu reduzieren.
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