Radarwarner dürfen nicht kurzfristig einsetzbar sein!
Datum: Montag, dem 16. Juni 2008
Thema: Auto News & Infos


Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen ein Zeichen im Hinblick auf die umstrittenen Radarwarner, Laserwarner, Störsender und ähnliches technisches Gerät gesetzt. Danach reicht es für ein Bußgeld und Punkte in Flensburg nicht aus, dass ein solches Gerät potenziell genutzt werden kann. Ist – wie im vorliegenden Fall – im Auto gar kein geeignetes Stromversorgungskabel vorhanden, um das Gerät in Betrieb nehmen zu können, sind die Merkmale der gesetzlichen Vorgabe nicht erfüllt (AG Lüdinghausen, 14.03.08, AZ: 19 OWi-89 Js 103/08-16/08). „Das Gesetzt verlangt ein betriebsbereites Mitführen des Gerätes“, erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „ohne passendes Kabel und ohne Akku ist so ein Gerät aber eben nicht betriebsbereit.“
Die Verwendung von Radarwarnern etc., die einem regelmäßig mit dem Hinweis, der Betrieb sei nur im europäischen Ausland erlaubt, zum Kauf angeboten werden, ist in Deutschland nicht zulässig. Wer mit einem solchen Gerät erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 € sowie vier Punkten in Flensburg rechnen.

Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen ein Zeichen im Hinblick auf die umstrittenen Radarwarner, Laserwarner, Störsender und ähnliches technisches Gerät gesetzt. Danach reicht es für ein Bußgeld und Punkte in Flensburg nicht aus, dass ein solches Gerät potenziell genutzt werden kann. Ist – wie im vorliegenden Fall – im Auto gar kein geeignetes Stromversorgungskabel vorhanden, um das Gerät in Betrieb nehmen zu können, sind die Merkmale der gesetzlichen Vorgabe nicht erfüllt (AG Lüdinghausen, 14.03.08, AZ: 19 OWi-89 Js 103/08-16/08). „Das Gesetzt verlangt ein betriebsbereites Mitführen des Gerätes“, erläutert Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, „ohne passendes Kabel und ohne Akku ist so ein Gerät aber eben nicht betriebsbereit.“
Die Verwendung von Radarwarnern etc., die einem regelmäßig mit dem Hinweis, der Betrieb sei nur im europäischen Ausland erlaubt, zum Kauf angeboten werden, ist in Deutschland nicht zulässig. Wer mit einem solchen Gerät erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 € sowie vier Punkten in Flensburg rechnen.





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