Streitfall Totalschaden: Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert wird ermittelt!
Datum: Mittwoch, dem 28. Mai 2008
Thema: Auto News & Infos


Kommt es zum Verkehrsunfall mit Totalschaden, ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Geschädigtem, gegnerischer Versicherung und Gutachter gegeben, wenn es um den Restwert des Unfallfahrzeugs geht. Anders als beim normalen Unfallschaden werden beim Totalschaden nicht die Reparaturkosten zwecks Ausgleich ermittelt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und dem Restwert.
Beim Wiederbeschaffungswert unterscheidet man zwischen dem:
Wiederbeschaffungsneuwert: Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand derzeit neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.

Kommt es zum Verkehrsunfall mit Totalschaden, ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Geschädigtem, gegnerischer Versicherung und Gutachter gegeben, wenn es um den Restwert des Unfallfahrzeugs geht. Anders als beim normalen Unfallschaden werden beim Totalschaden nicht die Reparaturkosten zwecks Ausgleich ermittelt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und dem Restwert.
Beim Wiederbeschaffungswert unterscheidet man zwischen dem:
Wiederbeschaffungsneuwert: Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand derzeit neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.





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