Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG), appelliert an die Bundesregierung: Jetzt den Steuervorteil für Autogas verlängern!
Datum: Freitag, dem 27. Januar 2017
Thema: Autogas News & Infos


Zum Steuervorteil für Autogas:

Berlin (ots) - Anlässlich der aktuell bekannt gewordenen Pläne, den Steuervorteil für Autogas ab 2019 zu streichen, hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) einen Appell an die Bundesregierung gerichtet:

Die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus sei im Koalitionsvertrag verankert. Davon abzurücken sei angesichts des positiven umwelt- und klimapolitischen Beitrags des Alternativkraftstoffes nicht nachvollziehbar.

"Die rund 480.000 Autogas-Nutzer haben darauf vertraut, dass die mehrfach bekundete politische Absicht zur Verlängerung des Steuervorteils für Autogas in die Tat umgesetzt wird."

Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG, den bekannt gewordenen Entwurf des Energiesteuergesetzes, der die steuerliche Begünstigung für Autogas ab 2019 streicht. Verbraucher wie Energieversorger hätten bis heute über 1,5 Milliarden Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert.

Der umwelt- und klimapolitische Beitrag, den der Alternativkraftstoff leiste, sei eindrucksvoll belegt: Autogas-Pkw seien beim Stickoxid-Ausstoß Diesel-Fahrzeugen und bei den Feinstaubemissionen Benzinern gegenüber drastisch überlegen.

Zudem leiste Autogas im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen einen substanziellen Beitrag zur Vermeidung von CO2.

Scharr appellierte an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil für Autogas über 2018 hinaus zu verlängern.

Mit 7.000 Tankstellen in Deutschland stehe für Autogas-Fahrzeuge eine Infrastruktur zur Verfügung, wie sie kein anderer alternativer Kraftstoff vorweisen könne.

Die Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Steuervorteils für Autogas sei auch ein starkes Signal dafür, diese Infrastruktur zu schützen.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.

Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

(Weitere interessante News zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Kleinanzeigen rund um das Thema Autogas gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Videos zum Thema finden sich hier.)

hr4: Vor- und Nachteile von Autogas
(Youtube-Video, hessischerrundfunk, Standard-YouTube-Lizenz, 15.11.2016):

"hr4-Moderator Jörg Machenbach erklärt die Vor- und Nachteil von Autogas."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/112641/3545688, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zum Steuervorteil für Autogas:

Berlin (ots) - Anlässlich der aktuell bekannt gewordenen Pläne, den Steuervorteil für Autogas ab 2019 zu streichen, hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) einen Appell an die Bundesregierung gerichtet:

Die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus sei im Koalitionsvertrag verankert. Davon abzurücken sei angesichts des positiven umwelt- und klimapolitischen Beitrags des Alternativkraftstoffes nicht nachvollziehbar.

"Die rund 480.000 Autogas-Nutzer haben darauf vertraut, dass die mehrfach bekundete politische Absicht zur Verlängerung des Steuervorteils für Autogas in die Tat umgesetzt wird."

Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG, den bekannt gewordenen Entwurf des Energiesteuergesetzes, der die steuerliche Begünstigung für Autogas ab 2019 streicht. Verbraucher wie Energieversorger hätten bis heute über 1,5 Milliarden Euro in Fahrzeuge und Infrastruktur investiert.

Der umwelt- und klimapolitische Beitrag, den der Alternativkraftstoff leiste, sei eindrucksvoll belegt: Autogas-Pkw seien beim Stickoxid-Ausstoß Diesel-Fahrzeugen und bei den Feinstaubemissionen Benzinern gegenüber drastisch überlegen.

Zudem leiste Autogas im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen einen substanziellen Beitrag zur Vermeidung von CO2.

Scharr appellierte an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil für Autogas über 2018 hinaus zu verlängern.

Mit 7.000 Tankstellen in Deutschland stehe für Autogas-Fahrzeuge eine Infrastruktur zur Verfügung, wie sie kein anderer alternativer Kraftstoff vorweisen könne.

Die Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Steuervorteils für Autogas sei auch ein starkes Signal dafür, diese Infrastruktur zu schützen.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.

Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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"hr4-Moderator Jörg Machenbach erklärt die Vor- und Nachteil von Autogas."



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