Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt!
Datum: Samstag, dem 23. März 2013
Thema: Auto News & Infos


OpenPr.de: Scheitern Sie auch regelmäßig bei dem Versuch, den vom Hersteller versprochenen Durchschnittsverbrauch Ihres Neuwagens zu erreichen?

Dies liegt oftmals nicht an Ihren Fahrkünsten. Vielmehr sind die Verbrauchsangaben, mit denen Autohersteller in ihren Hochglanzprospekten locken, leider fern jeglicher Realität.

Das Oberlandesgericht Hamm stärkt nun in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az. I-28 U 94/12) die Rechte von Neuwagenkäufern.

Hiernach kann ein Käufer eines Neuwagens vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit das neu erworbene Fahrzeug - unter Testbedingungen - über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben.

Die Rücktrittsberechtigung ergebe sich daraus, dass dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Inhalt des Verkaufsprospektes erwarten dürfe.

OpenPr.de: Scheitern Sie auch regelmäßig bei dem Versuch, den vom Hersteller versprochenen Durchschnittsverbrauch Ihres Neuwagens zu erreichen?

Dies liegt oftmals nicht an Ihren Fahrkünsten. Vielmehr sind die Verbrauchsangaben, mit denen Autohersteller in ihren Hochglanzprospekten locken, leider fern jeglicher Realität.

Das Oberlandesgericht Hamm stärkt nun in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az. I-28 U 94/12) die Rechte von Neuwagenkäufern.

Hiernach kann ein Käufer eines Neuwagens vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit das neu erworbene Fahrzeug - unter Testbedingungen - über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben.

Die Rücktrittsberechtigung ergebe sich daraus, dass dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Inhalt des Verkaufsprospektes erwarten dürfe.





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