Notorische Verkehrssünder riskieren ihren Führerschein!
Datum: Freitag, dem 15. Februar 2013
Thema: Auto News & Infos


OpenPr.de: „Notorische Verkehrssünder müssen damit rechnen, ihren Führerschein zu verlieren. Selbst wenn es sich immer nur um kleinere Delikte wie Falschparken handelt“, erklärt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

„Irgendwann summieren sich einfach die Verstöße – unabhängig davon, wie viele Punkte der Betroffene bereits im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt hat“, so der Jurist.

Zwar sieht das Straßenverkehrsgesetz vor, dass der Führerschein erst bei 18 Punkten in Flensburg entzogen wird, doch unter bestimmten Umständen kann dies auch eher geschehen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss v. 10.09.2012, Az.: VG 4 L 271.12).

Die Richter hielten es in dem Fall für rechtens einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, da er in kurzer Zeit 144 Mal gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hatte.

OpenPr.de: „Notorische Verkehrssünder müssen damit rechnen, ihren Führerschein zu verlieren. Selbst wenn es sich immer nur um kleinere Delikte wie Falschparken handelt“, erklärt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

„Irgendwann summieren sich einfach die Verstöße – unabhängig davon, wie viele Punkte der Betroffene bereits im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt hat“, so der Jurist.

Zwar sieht das Straßenverkehrsgesetz vor, dass der Führerschein erst bei 18 Punkten in Flensburg entzogen wird, doch unter bestimmten Umständen kann dies auch eher geschehen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss v. 10.09.2012, Az.: VG 4 L 271.12).

Die Richter hielten es in dem Fall für rechtens einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, da er in kurzer Zeit 144 Mal gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hatte.





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