FlorianSander
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 27. 6. 2004 Status: Offline
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am 27. 6. 2004 um 10:12 |
Hallo,
die Überschrift sagt leider nicht alles aus. Mein Problem ist folgendes:
Ich habe eine BRC Anlage in meinen MB W124 E200 89er Baujahr eintragen lassen, was beim 2. Anlauf auch erstaunlich einfach vonstatten ging. Nun hat mir der TÜV allerdings erklärt, dass sie mir das Schadstoffarm aberkennen weil ich kein Abgasgutachten für meine Anlage habe.
Soweit ich weiss müssen Autos vor 93 dieses Gutachten aber garnicht vorweisen, was der TÜV Prüfer mir auch bestätigte, mir aber trotzdem das Schadstoffarm aberkannte. Wie kann das sein? Ich muss nun 200 Euro Steuern mehr im Jahr zahlen und der TÜV kann ja wohl nicht im Ernst meinen dass ich mit Gas mehr Schadstoffe erzeuge, oder???
Wenn mir wer helfen oder einfach nur Trost spenden möchte, wäre ich sehr dankbar.
MfG
Florian Sander |
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proshot
Autogasforum-Junior Beiträge: 288 Registriert: 27. 3. 2003 Status: Offline
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am 27. 6. 2004 um 12:13 |
**** the tüv,,
fahr nach Ostdeutschland zur Dekra und Gut is.
cu |
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FlorianSander
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 27. 6. 2004 Status: Offline
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am 27. 6. 2004 um 12:30 |
Und was soll die Dekra dann anders machen? Ich meine die werden mir mein Schadstoffarm wohl kaum einfach so auf Wunsch wieder reinschreiben oder? |
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proshot
Autogasforum-Junior Beiträge: 288 Registriert: 27. 3. 2003 Status: Offline
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am 27. 6. 2004 um 15:50 |
..wenn die Sache schon gelaufen ist, dann kann man nur sagen: "Dumm gelaufen".
Bei Einstufung Euro 1 und 2 ist die Angelegenheit mit dem Abgasgutachten nämlich eine Ermessensfrage des Gutachters, will sagen: Er kann die Anlage auch eintragen ohne Änderung der Abgasnorm, wenn kein Abgasgutachten vorliegt.
cu |
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FlorianSander
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 27. 6. 2004 Status: Offline
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am 27. 6. 2004 um 15:55 |
Wie er kann? Totale Willkür oder wie? Da muss es doch Regeln geben!? |
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tobi-knobi
Autogasforum-Neuling Beiträge: 31 Registriert: 20. 4. 2004 Status: Offline
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am 28. 6. 2004 um 04:47 |
Es ist einfach so das der Tüv/Dekra Mann da Ermessensspielraum hat. Bei der Dekra in Bautzen wär dir das nicht passiert. Der Mann dort kennt sich einfach besser aus. Und mit dem Wissen kann er verantworten eine Anlage ohne Abgasgutachten entsprechen richtig einzustufen.
Ob man das jetzt noch ändern kan, weiß ich ncht. Müßte man aber. |
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gascharly
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am 28. 6. 2004 um 06:17 |
Soweit ich weiss müssen Autos vor 93 dieses Gutachten aber garnicht vorweisen,
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Nur über 2 liter Hubraum!
Gruß Gascharly ____________________
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FlorianSander
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 4 Registriert: 27. 6. 2004 Status: Offline
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am 28. 6. 2004 um 11:35 |
Richtig!
Das hatte ich ja auch schon geschrieben! Aber wie kann es dann sein, dass man mir die Schadstoffklasse aberkennt? |
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I2C
Autogasforum-Junior Beiträge: 105 Registriert: 6. 7. 2004 Status: Offline
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am 6. 7. 2004 um 10:04 |
Gerade fand ich folgend Information (Zitat):
Leider führt dies gerade z.B. bei älteren Fahrzeugen (Bj. ca. vor 1989), bei denen es durchaus möglich ist, eine
Autogas/Flüssiggas-Anlage nachzurüsten (für die aber kein Abgasgutachten vorliegt) paradoxerweise dazu, daß der G-Kat
ausgetragen wird. => Somit wird die Besteuerung des Fahrzeugs nach "Benziner- nicht schadstoffarm" vorgenommen.
- Abhilfe:
(Zitatende)
Der Prüfer hat also leider recht.
Link:
http://www.autogas-forum.de/links/linkliste.htm#10 |
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