Online @ Autogas / LPG:
|
|
Zur Zeit sind 875 Besucher, d.h. 875 Gäste und 0 Mitglied(er), bei Autogas-Einbau-Umbau.de online.Heute neu: | 29 | Gestern neu: | 34 | Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann Artikel und Kommentare mit Ihrem Namen schreiben, ein persönliches Seiten-Design einstellen und viele weitere zusätzliche Features dieser Seite nutzen!
|
Hauptmenü @ Autogas-Portal
|
|
Terminkalender
|
|
Online Werbung
|
|
Online Web - Tipps
|
|
SEO Wettbewerb RankensteinSEO
|
|
RankensteinSEO Contest
|
|
| |
Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
|
|
hayabusa
|
am 14. 7. 2004 um 21:26 |
@ Polkom
Hallo,
bitte rufe folgende Seiten auf, dort ist alles beschrieben, was für dich wichtig sein könnte:
http://gapplus.kfzgewerbenet.de/GAPPLUS/P/D1-1
und
http://gapplus.kfzgewerbenet.de/GAPPLUS/P/D1-2
und
http://gapplus.kfzgewerbenet.de/GAPPLUS/P/D1-3
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben!
hayabusa
|
Polkom
|
am 14. 7. 2004 um 14:05 |
Müssen alle Teile die ECE-R67/01 Nummer aufgedruckt haben, also die Schläuche und ähnliches oder nur die Haupteile???
|
Secret007
|
am 12. 7. 2004 um 07:02 |
Hallo Zusammen,
das eine Prüfung nach Einbau, Reparatur, Zusammenstoss und Feuer durchgeführt werden soll, kann ich ja noch nachvollziehen. Aber alles andere darüber hinaus ist doch wieder typische Bürokratie und Abzocke.
@Freddy:
zum Thema Umbau in Polen kann ich Dir nur empfehlen, alle Fragen (Anlagenhersteller, welche Papiere werden benötigt und evtl. keine Rückstufung der Schadstoffklasse wegen fehlendem Abgasgutachten nach deutscher Richtlinie usw.) im Vorfeld mit einem TÜV/DEKRA Prüfer zu klären. Dann hast Du nachher auch keine Probleme mit der Abnahme.
Grüsse
Secret007
|
hayabusa
|
am 11. 7. 2004 um 18:37 |
Hallo,
siehe Anhang!
Fahrzeuge, bei denen der Gastank auf Grundlage der ECE-R 67/01 bzw. der ECE-R 110 genehmigt ist
Bei diesen Anlagen werden zukünftig die vorgesehenen neuen Vorschriften der §§ 29 und 41a StVZO sowie der entsprechenden Anlagen anzuwenden sein. In den Entwürfen zu den neuen Vorschriften ist vorgesehen, dass Gasanlagenprüfungen (GAP) in folgenden Fällen durchzuführen sind:
nach jedem Einbau
nach jeder Reparatur
nach jedem Fahrzeugzusammenstoß
nach der Einwirkung von Feuer.
Die Gasanlagenprüfung kann in diesen Fällen von anerkannten Kfz-Werkstätten und von den für die Durchführung der HU zuständigen Personen und Stellen (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer - aaSoP - oder Prüfingenieure - PI) durchgeführt werden, wenn diese bereits besonders geschult wurden. Darüber hinaus ist in dem Entwurf zur Überarbeitung der Anlagen VIII und VIIIa StVZO vorgesehen, dass die Gasanlage auch in Zusammenhang mit der HU durch einen aaSoP oder PI überprüft wird. Die Gasanlagenprüfung wird allerdings auch als eigenständiger Teil der HU von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden können. Sie darf zum Zeitpunkt der HU nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
MfG hayabusa
|
Freddy
|
am 11. 7. 2004 um 18:26 |
Was steht in der Eu Norm R67-01 die hier im Forum angesprochen wurde
Worauf muss ich aufpassen wenn ich mir eine Anlage in Polen einbauen lasse
Irgendwo in dem Forum habe ich gelesen das jemand Probleme mit dem Tüv
hatte weil die Nummer auf dem Tank mit 00 geändert hat und nicht mit 01
|
|
Based on XForum by Trollix original script by XMB
Das Forum wurde in 0.0487502 Sekunden geladen.
| |
|