Jan1
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am 16. 11. 2005 um 21:51 |
nicht verschwiegen werden sollte, dass mit der Schlüsselnummer "00" ein Kfz Steuer Satz von 25,36 Euro pro 100ccm einhergeht (ggü. 15,13 für Euro 1 (E2) oder 7,36 für Euro 2 Fahrzeuge. Hinzu kommt, dass aufgrund des Fahrzeugalters eine Umrüstung in diesem Fall meistens wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht...
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isidor80
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am 31. 10. 2005 um 20:29 |
VDTÜV Merkblatt 750
5.2.2 Prüfung der Abgasemissionen
Das Abgasemissionsverhalten des Fahrzeugs muss entweder über einen Musterbericht oder über eine
Einzelbestätigung eines Technischen Dienstes nachgewiesen werden. Insbesondere muss aus der
Bestätigung hervorgehen, dass die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte sowohl im Benzinbetrieb (bei
bivalenten Fahrzeugen) als auch bei Betrieb mit Flüssiggas eingehalten werden.
Die für den Fahrzeugtyp und das Datum seiner ersten Zulassung zum Straßenverkehr zulässigen
Grenzwerte des Abgasemissionsverhaltens müssen eingehalten werden.
Bei Fahrzeugen, denen vor Inkrafttreten der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EWG
(Erstzulassung vor dem 01.01.1993) eine Betriebserlaubnis erteilt wurde und die auf der Grundlage
nationaler Abgasvorschriften als schadstoffarm bzw. bedingt schadstoffarm eingestuft wurden, kann
der Nachweis zum Emissionsverhalten entfallen, wenn eine Rückstufung (Schlüsselnummer „00“) erfolgt.
Anderenfalls muss der Nachweis für die Einstufung als schadstoffarmes bzw. bedingt schadstoffarmes
Kraftfahrzeug erbracht werden.
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wolf123
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am 31. 10. 2005 um 19:18 |
Hallo, weiss jemand wo dies steht ????
Grüße rundum.
Wolf
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