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Holgi
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am 25. 5. 2004 um 17:25 |
Hallo Artus....!!!
Das wurde auf der GAP Schulung so gesagt.
Schriftlich habe ich das auch leider nicht gesehen .Es ist ja auch noch keine verbindliche Vorschrift.Soll aber so in Zukunft gehandhabt werden.
Beste Grüße
Holgi
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KaeptnBlaubaer
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am 25. 5. 2004 um 13:10 |
Dass ich schon en paar Löcher in Blech akzeptieren muss, war mir von Anfang an klar, mit "Heiligs blechle" neinte ich aber auch eher die lackierden, sofort sichtbaren Bleche, wie z.B. Kotflügel.
Und das, was mich auch bei den kleinen Löcherchen stört, ist, dass genau da der Wagen unheimlich schnell anfängt zu rosten, wenn das Loch nicht einwandfrei behandelt wurde.
Ich hab der Lautsprecher im Kofferraum wegen damals in meinem ersten Wagen zwei Löchlein gebohrt, um die Kabel durchzuführen (war zu faul, die ganze Innenverkleidung auseinanderzupflücken). Nach 3 Jahren, als ich den Karren verscherbelte, waren die Löcher fast doppelt so gross!!!
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azzkikr
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am 25. 5. 2004 um 09:59 |
Ich habe den Tankstutzen mit nem Winkel unter die Stoßstange geschraubt gekriegt, sieht aus wie die Steckdose von der Anhängerkupplung.. Und kein Loch im Blech oder in der Stoßstange.. Aber unten in den Kofferraum muss dann ein Loch gebohrt werden, irgendow muss ja auch die Tankleitung rein.. Aber Tankstutzen innen ist nicht erlaubt.
Grüsse.
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KaeptnBlaubaer
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am 25. 5. 2004 um 08:36 |
@burki: Dank dir für die schnelle Antwort.
Dann werde ich mal schauen, ob und wo ich eine feste Halterung unter/hinter der Stossstange anbringen kann und darf. Ein Loch ins "Heiligs Blechle" kommt nicht in Frage...
Ich frage mich nur, was der Blödsinn soll, dass man mit dem Einfüllstutzen in der Stossstange nicht mehr überm TüV kommen soll, gerade der Einfüllstutzen ist mit mehreren Rückschlagventilen gesichert!!!
Wieviele Autos müssen dann umgebaut werden? Und jedes hat danach ein hässliches Loch in der Stossstange...
Ich denke mal, selbst wenn die Behauptung stimmt, wird sie nur für die zukünftig umgebauten Autos greifen.
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burgi
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am 25. 5. 2004 um 08:16 |
Hallo KaeptnBlaubaer,
ich lasse mir morgen eine Autogasanlage einbauen (Zafira). Mehrere Werkstätten sagten mir vorab, das sich der Tankstutzen aus Sicherheitsgründen nicht im Innern befinden darf.
Gruß burki
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KaeptnBlaubaer
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am 25. 5. 2004 um 08:00 |
Hallo,
da habe ich auch noch eine interessante Frage:
Muss der Einfüllstutzen ausserhalb des Wagens angebracht werden, oder kann man ihn auch sozusagen im Kofferraum, natürlich fest montiert anbringen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich das Auto später noch als Benziner wieder verkaufen möchte und meine Gasanlage mit in den nächsten nehmen möchte, dann ist so ein Loch nicht gerade verkaufsfördernd...
MfG: Blaubär
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artus
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am 25. 5. 2004 um 06:27 |
Hallo Holgi,
Kannst Du bitte Bekant geben, woher Du diese Info hast ? Von offizieller Seite oder vom TÜV wusste keiner was davon.
Eine klare Antwort wäre sehr schön.
Besten Dank dafür artus
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Holgi
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am 25. 5. 2004 um 04:47 |
Hallo...!!
Dein Umrüster hat Recht.
Der Tankstutzen in der Stoßstange wird im Moment noch eingetragen aber bald wird es so sein daß der bei einer Tüv Abnahme dann umgebaut werden muß.
Also besser gleich woanders einbauen.
Gruß
Holger
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Hans
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am 24. 5. 2004 um 21:20 |
Öhm, mein Umrüster ist da recht individuell. Irgendwo an die Stosstange wo´s passt. Hauptsache dat Dingens sitzt gescheit. Kann mir nicht vorstellen dass sich jemand deswegen ins Höschen macht.
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timmle
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am 24. 5. 2004 um 20:04 |
Hallo,
ich will mein Auto mit Autogas nachrüsten lassen, und hätte gern den Gasanschluß hinten in der Stoßstange. Ein Umrüster sagt, das ist kein Problem. Ein anderer sagt, das kann in 2 Jahren Probleme geben und die Anlage muß dann umgebaut werden, weil der TÜV das nicht abnimmt.
Mir gefällt der häßlich schwarze Einfüllstutzen aber nicht an der Seite des Autos. Weiß jemand Genaueres über die rechtliche Lage?
Gruß Uwe
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