rootover
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am 24. 8. 2004 um 07:50 |
hi,
ich hab letztens mit einem - meiner meinung nach - kompetenten umrüster gesprochen (Autohaus Wollenschläger in Kelheim), und dieser teilte mir mit, daß vermutlich ab nächstes Jahr die bestimmungen des tüvs für gas-fahrzeuge geändert werden sollen und ab dann muß sich der tankstutzen fest mit der karosserie verbunden sein, also in den kotflügel eingearbeitet werden.
in 2 wochen bin ich zum umrüsten dran (die stehen ja schon schlange zur umrüstung), dann werd ich da nochmal genau nachfragen, in der stoßstange wärs mir nämlich eh lieber...
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UweHe
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am 17. 8. 2004 um 10:35 |
Hi,
der Tankstutzen muß ausserhalb des Fzgs. sein.
Ciao,
Uwe
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SkybeAT
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am 17. 8. 2004 um 09:48 |
Gruss
Wegen Zulässig oder nicht, hab ich mir noch gar keine Gedanke gemacht. Mir gings um den Optischen Faktor.
Ich würde halt gerne den Stutzen so einbauen lassen, das man ihn nicht sieht.
Kann man den Stutzen auch in den Kofferraum einbauen lassen? also z.B. in die Reserveradmulde oder hinter die Seitenverkleidung im Kofferraum?
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UweHe
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am 15. 8. 2004 um 10:39 |
Hi,
kein Thema, ich halt mich damit zurück. Ändert aber nix. Ist trotzdem so. Die GAP wirds zeigen. Wie bereits gesagt, ich hoffe, daß die Prüfer da ´n Auge zudrücken. Ich werd es wohl tun. Ich bin ja auch der Meinung, daß es Blödsinn ist.
Ich geb´Dir aber in gewisser Weise recht: Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Ciao,
CU,
Uwe
P.S.: Ich werd´mal sehen, ob ich den Spezi von der TAK (Technische Akademie des Handwerks) zu einer offiziellen Stellungnahme überreden Kann. Der ist aber erst mal 2 Wochen in Urlaub.[Bearbeitet am: 15/8/2004 von UweHe][Bearbeitet am: 15/8/2004 von UweHe]
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kalle
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am 15. 8. 2004 um 10:35 |
Hallo,
ich habe im Februar letzten Jahre meine Gasanlage mit einem Tankstutzen in der hinteren Stoßstange bei einem seriösen Bertrieb einbauenlassen. Die TÜV Abnahme war problemlos und die Diesjährige HU auch.
Gruß Kalle
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pingelchen
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am 15. 8. 2004 um 10:23 |
nicht zulässig? uwe, halt den ball flach und mach nicht alle närisch, erstens sagtest du ja selbst, dass eigentlich kein gefahrenpotential davon ausgeht und zweitens gilt die richtlinie, die dies vorschreiben würde in dtl. nicht! es ist zudem eine KANN-bestimmung...
mach nich alle verrückt damit, man muss nicht dinge durchsetzen wollen, die keine wirkliche sinnhaftigkeit haben--> ind en usa gibts eins staat, wo es eigentlich noch vorgeschrieben ist, dass wenn eine FRAU eina uto fährt, jemand vor dem auto mit einer fahne laufen muss und die vom auto ausgehende gefahr singnalisiert mit schwenkbewegungen
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UweHe
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am 15. 8. 2004 um 08:33 |
Hi,
wenn da genügend Platz ist, kein Thema. Müsste man sich ansehen. In die Stossstange ist sowieso nicht zulässig.
CU,
Uwe
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SkybeAT
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am 14. 8. 2004 um 22:16 |
Gruss
Ich bin kurz davor, mir einen neue A3 3.2 DSG zu kaufen.
Und würde den gerne gleich auf Flüssiggas umbauen lassen. Nur welcher Umrüster in Deutschland, verbaut professionell den Gasstutzen neben den Benzineinfüllstutzen?
Sollte natürlich ne Vollseq. Anlage sein.
Ich möchte ungern den schönen Audi mit einem Stutzen in der Stoßstange verschandeln.
Vielen Dank.
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