Gasjeeper
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am 12. 11. 2005 um 13:17 |
Genau dieses Schreiben von TÜV/Dekra dürfen die auch nicht einbehalten, denn das hast Du beim TÜV bezahlt, gehört zum abgenommenen Teil und ist wie das Gutachten Dein Eigentum und ist das wichtigste Schreiben der Gutachtensgeschichte, nämlich der Nachweis über die ordnungsgemäße Abnahme beim TÜV.
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Jan1
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am 12. 11. 2005 um 12:21 |
Die Zulassungsstelle behält das Gutachten im keinen Fall ein. Allerdings erhält man ein Schreiben vom TÜV/Dekra welche Ziffern in den Zulassungspapieren verändert werden, das behalten die schon mal, ist allerdings auch nicht die Regel.
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Gasjeeper
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am 12. 11. 2005 um 09:19 |
Der TÜV soll das Abgasgutachten einziehen - nicht die Zulassungsstelle. Der TÜV kann aber auch dieses wieder zurück geben indem er es spezifisch für Dein Auto mit Fahrgestellnumer usw. versieht und damit erkennt das kein anderer TÜV im Normalfall für ein anderes Auto mehr an. Das hat der TÜV bei meinem Fahrwerksgutachten auch gemacht. Was machst Du z.B. wenn die Gasanlage z.B. Euro 4 erfüllt und Dein Auto im Moment nur Euro 2 und später rüstet Du durch Vorkat auf auf Euro 3 od. KLR? Dann brauchst Du wieder dieses Abgasgutachten od. willst Du Dir wieder ein neues Gutachten kaufen? Das kann ja wohl nicht sein?
Das TÜV-Gutachten, welches Dir der TÜV schreibt für die Gasanlage zur Eintragung bei der Zulassungsstelle muss die Zulassungsstelle zurückgeben.[Bearbeitet am: 12/11/2005 von Gasjeeper]
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isidor80
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am 12. 11. 2005 um 00:11 |
auf dem abgasgutachten vom TÜV Saarland steht drauf, dass es vom TÜV eingezogen werden soll und nur zum einmaligem Gebrauch benutzt werden soll.
ausserdem wird es ja auch nicht mehr benötigt, ist doch nur für die eintragung im brief, dass der wagen z.b. euro4 behält.
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Gasjeeper
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am 11. 11. 2005 um 23:16 |
quote:
das tüv gutachten (abgasgutachten) wird vom tüv einbehalten, brauchst du nicht mehr, da es nur verwendet wird, damit deine gasanlage eingetragen wird, steht ja jetzt in den papieren.
FALSCH.
Das Gutachten ist Dein Eigentum. Der Unsitte Gutachten einzubehalten sollte man konsequent Einhalt gebieten. Die können sich eine Kopie machen, aber das Gutachten müssen die wieder rausrücken.
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Scirocco
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am 11. 11. 2005 um 19:39 |
Hi ihr,
vielen Dank ür eure Antworten!
@ Secu,
wieviel zahlt man für so ein Gutachten? Bin ich jetzt reich?
Tschüss
Peter
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isidor80
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am 10. 11. 2005 um 23:11 |
das tüv gutachten (abgasgutachten) wird vom tüv einbehalten, brauchst du nicht mehr, da es nur verwendet wird, damit deine gasanlage eingetragen wird, steht ja jetzt in den papieren.
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secu351
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am 10. 11. 2005 um 21:20 |
Das wollen die bestimmt weiter verkloppen. Hol Dir das mal schnell zurück!
Gruß
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Scirocco
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am 10. 11. 2005 um 20:56 |
Hallo geschätztes Forum,
war heute im Strassenverkehrsamt meine Autronic Venturi Anlage eintragen lassen. Es gab keine Probleme oder Diskussionen. Beim ganzen Trubel, neuen Papieren und Bescheinigungen ist es mir erst zu Hause aufgefallen, das daß Straßenverkehrsamt das TÜV Gutachten einbehalten hat. Ist das rechtens? Verbleibt das Gutachten nicht beim meinen Unterlagen?
Für eure Info schon jetzt vielen Dank.
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