UweHe
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am 18. 8. 2004 um 18:08 |
Sorry, Du hast natürlich Recht. Hab´ mich falsch ausgedrückt.
CU
Uwe
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Werner
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am 18. 8. 2004 um 17:08 |
@ Uwe
genau! Da hast du recht Uwe. Du hast aber von garantie gesprochen, und die ist definitiv futsch bei dem umgerüsteten Teil, also dem Motor. Hättest du gleich die gesetzliche Sachmängelhaftung angesprochen, hätt ich nix drauf geschrieben, denn das ist korrekt!
In diesem Sinne, viel Erfolg mit Gasumrüstungen:-))
Gruß
Werner
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UweHe
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am 18. 8. 2004 um 16:53 |
Hallo Werner,
sorry, aber ich muß Dir widersprechen: Was Du meinst ist die freiwillige Garantie. Die kann erlöschen, beschränkt werden, was auch immer. Die ist eben freiwillig.
Was ich meine ist die gesetzl. Sachmängelhaftung. Die darf nicht eingeschränkt werden. Die gilt immer. Ohne Ausnahme. Die dauert auch immer 2 Jahre. Da gibt es keine Kompromisse.
CU,
Uwe
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Werner
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am 18. 8. 2004 um 16:16 |
Neuwagengarantie:
Uwe als sachkundiger "Gaser" hat leider nicht recht! Da die Garantieleistungen der Hersteller eine freiwillige Leistung darstellen,(deshalb gibt es Garantien zwischen 2 und 5 Jahren je nach hersteller und Modell) sind sich fast alle Hersteller einig! Die Garantie erlischt bei dem umgebauten Teil, also auf den Motor!! Derzeit einzige bekannte Ausnahme: KIA erhält die garantie, wenn ein zertifizierter KIA-Betrieb den Umbau durchgeführt hat.Zum Thema: sobald der KFZ-Schein beim Zafira durchgefaxt wird, meldet sich der Umrüster nicht mehr: das ist nicht speziell beim Zafira so, sondern deshalb, weil dann offenbar der Umrüster nicht über das betreffende Abgasgutachten verfügt.Aber nicht aufgeben!
Ich habe bei einer Firma umgerüstet, die alles von A-Z geregelt hat und klasse gearbeitet hat, Gutachten und Eintrageungen waren vorbildlich, null problemo!
Gruß
Werner
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kallemachtgas
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am 18. 8. 2004 um 12:20 |
Bin sehr überrascht - ich habe mit einigen Autogasaufrüstern telefonisch gesprochen und habe dann schriftlich um ein Aufrüstangebot gebeten. Sobald ich dort die Ablichtung des KFZ-Schein hinfaxte und die 2-jährige Neuwagengarantie für unseren Opel Zafira erwähnte lehnte man die Umrüstung ab. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Habe auch gezielt Opelautohäuser angesprochen, die Umrüstungen durchführen. Selbst dort würde die Neuwagengarantie erlöschen. In Frankreich wird die Aufrüstung vom Staat gefördert und Opel-France bietet dort Aufrüstsätze für nahezu alle Benzinmodelle mit Beibehaltung der Werksgarantie an. Dort wird auch darauf verwiesen das die Aufrüstsätze mit von Opelingenieuren entwickelter Software ausgestattet sind. Wer hat das schon mal in Frankreich / Benelux oder den Niederlanden machen lassen und kennt dort deutschsprachige Opelfachwerkstätten? Werden dort nur NECAM Anlagen verbaut? Sind das die offiziellen Opel Aufrüstsätze?
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Hanuschke
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am 10. 8. 2004 um 15:45 |
In Mannheim ist gerade Deutschland größter Autogasteileanbiter entschtanden, alles von A bis Z Teile Anlagen, Zubehör, TÜV, alles aus einer Hand, und genial mit CASHBACK!!!
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Bereits umgerüstete Fahrzeuge wie SL 60 AMG, M3, 4,4 l BMW usw Service usw. alles von profesioneller Hand ( Einbau bereits von ca. 6000 Fahrzeugen)
Geld zurück Effekt von CASHBACK!!!!
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UweHe
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am 4. 8. 2004 um 17:40 |
Hi,
ist ´n heikles Thema. Die aktuelle Rechtsprechung lautet wie folgt: Die Neuwagengarantie erlischt nicht (!!!) Es sei denn, der Hersteller kann beweisen, daß der Schaden durch die Gasanlage entstanden ist. in diesem Fall muß aber dann der Umrüster haften.
Das Problem ist nur, daß sich einige Fzg.-hersteller dagegen wehren. Das bringt dann manchmal ´ne Menge Ärger mit sich. Die Rechtslage ist aber "Pro" Verbraucher.
In diesem Sinne,
Ciao,
Uwe
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gasimauto
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am 4. 8. 2004 um 17:17 |
Hallo,
es geht um Garantie und Gewährleistung bei Umrüstung von Neuwagen.
ich weiss das dieses Thema schon besprochen wurde ich kann es aber leider nicht finden kann mir jemand helfen.
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