sobi
|
am 5. 12. 2004 um 12:37 |
Moin,
der Kaufvertrag an sich ist recht einfach: Liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, so ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nun gibt es drei Möglichkeiten bei Streitigkeiten:
1. Nichtigkeit, d.h. der Kaufvertag ist von Anfang an ungültig, Gründe kannst du im BGB § 105,108,138,134,125 nachlesen, kommen hier meiner Meinung nach aber nicht in Betracht.
2. Anfechtbarkeit, einer der Vertagspartner ficht das Geschäft an und will es nachträglich für ungültig erklären. Dies kann bei Irrtum in der Erklärung (§119), Irrtum in der Übermittlung (§120), Anfechtung wg. widerrechtlicher Drohung (§123) und, was hier vorliegen könnte, Anfechtung wg. arglistiger Täuschung (§123). Dabei kommt es vor allem auf deine Formulierung bei e-bay an. Ein Problem könnte sein, dass der Wagen meiner Meinung nach durch die fehlende Eintragung ja überhaupt keine ABE hat und demnach gar nicht angemeldet werden kann. Da das aber nunmal das Wesen eines Autos ist, könnte deine Gegenseite vielleicht so argumentieren.
Wenn die gegnerischen Anwälte das so formuliert haben, wie du das geschrieben hast, ist dass allerdings sehr schwach, das klingt nach Nichtigkeit, was hier definitiv nicht vorliegt.
Sollte auch das mit der Anfechtung nicht hinhauen, weil du alles in dein e-bay Angebot reingeschrieben hast, so ist der Kaufvertag auf jeden Fall gültig, dann könnten dein Käufer nur Schlechtleistung deinerseits reklamieren, würde aber in jedem Fall zur Zahlung des Kaufpreises (sein Teil des Erfüllungsgeschäftes) verpflichtet sein.
Ich bin allerdings kein Anwalt,den solltest du dir auf jeden Fall nehmen! Wenn die gegnerischen Anwälte wirklich so schludrig argumentiert haben, dürfte der kein Problem haben, deine Ansprüche durch zu setzen.
Grüße, Sobi
|
step
|
am 5. 12. 2004 um 10:01 |
hallo,
meiner einschätzung nach ist der kaufvertrag auch rechtswirksam. ich gehe davon auch aus, daß sie dich nur einschüchertn wollen.
wegen der gasanlage: ich würde an deiner stelle mal den vorbesitzer anrufen. du hast doch den fahrzeugbrief.
|
collins
|
am 5. 12. 2004 um 02:42 |
m. E. ist der Kauf rechtskräftig und die wollen Dich einschüchtern.
Gehe auf
wer-weis-was.de
unter Stichwort Haftpflicht. Dort einen Anwalt anmailen und um eine kostenfreie Einschätzung des Falles bitten.
Jetzt rumsuchen wegen der Anlage und was für ein Tank ist unnötig.Auserdem kostet ein Tankwechsel DEN KÄUFER auch nicht alle Welt.Vor Gericht sieht er da auch dumm aus.
Besteht denn KFZ Rechtschutz?
|
masjab
|
am 4. 12. 2004 um 22:18 |
Hey Leute, bräuchte eure Hilfe.
Ich habe einen S560 SEC mit einer Gasanlage gekauft.
Der Wagen wurde als Bastlerfahrzeug gekauft, und der Händler hat mich auch darauf hingewiesen, dass der Tank micht eingetragen ist.
Nun ja, das war vor 7Monaten.Ich habe den wagen nie angemeldet, habe in der Zwischenzeit geheiratet und mich entschlossen den Wagen bei Ebay zu versteigern...(Frau macht ärger...).
Jetzt hat jemand den Wagen ersteigert, und will Ihn nicht haben, obwohl ich in die Artikelbeschreibung DICK REINGESCHRIEBEN HABE, DASS DER TANK NICHT EINGETRAGEN IST.
Nachdem er einfach geboten hat, sich dann den Wagen angesehen hat, und mich fast 2000euro runterhandeln wollte, habe ich den Rechtsweg genommen.
Nun kommt ein Schreiben von seinen Anwälten, dass mein Wagen hochexplosiv sei, und der Verkauf bei Ebay nicht rechtskräftig ist, da ich keine ABE zum Tank habe....
Bla Bla, der Gastank ist top, da explodiert nix...
Kennt jemand von euch vielleicht ne Werkstatt, in der Ich mir zumindest dies bescheinigen lassen kann?
Ich wohne in Münster, sollte nicht zu weit weg sein.
Leider kann ich auch nix über meine Gasanlage in Erfahrung bringen, da steht nirgens was drauf.Auch nicht auf dem Gastank.
Kann mir jemand helfen?Kann ich vielleicht jemanden fotos schicken, vielleicht erkennt ja jemand die anlage.An der Tanke muss ich mir einen Holland-Adapter leihen, wenn ich tanken wollte.
Falls mir jemand in der Nähe helfen könnte, würd ich auch Umkosten für seine Arbeit nicht scheuen...
Danke Jungs
|
|