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UweHe
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am 27. 4. 2005 um 15:53 |
@gasbombe
Bei Gasanlagen ist es nach neuer Regelung lt. ECE R67/01 und ECE R115 und dem Merkblatt VdTÜV 750 sehr wohl richtig. Gasbauteile, die nicht diese Richtlinien erfüllen, werden weder neu geprüft, noch abgenommen, noch eingetragen.
@LPG-Banause
Die Nummer stehen auf den Bauteilen drauf!!
CU,
Uwe
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LPG-Robby
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am 27. 4. 2005 um 14:47 |
@ Gasbombe
Zitat:
Wenn du dir einen anderen Tank einbauen lässt, weil der alte nicht dicht ist (kaum denkbar), muss der neue Tank natürlich den aktuellen Voschriften entsprechen
GASTANKS können sehr wohl undicht sein:
Mein neuer Tank war noch 10 Monaten undicht !!!
Du glaubst gar nicht, was ich für ein Gfrett mit meinem Ümrüster damit gehabt habe...
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Gasbombe
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am 27. 4. 2005 um 13:49 |
Ich bin sicher, dass die Anlage nicht darum ausgewechselt werden muss, weil sie nicht neuesten Voschriften entspricht, denn es gilt die Regel: Was damals zulässig war, ist es heute auch, wenn es nicht schlechter als damals ist. Es stimmt also nicht was UweHe hier gesagt hat.
Andernfalls würde man Oldtimer nicht mehr fahren dürfen. Man denke an Blinker, Bremsen, Abgasnorm usw.
Jedoch muss die Anlage die Prüfung natürlich bestehen. Ich würde einen Betrieb fragen, der Gasanlagen prüft. Appelt&Thiem in Berlin oder Fa. Jäger. (Telefon googeln).
Wenn du dir einen anderen Tank einbauen lässt, weil der alte nicht dicht ist (kaum denkbar), muss der neue Tank natürlich den aktuellen Voschriften entsprechen.
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LPG-Banause
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am 27. 4. 2005 um 11:19 |
Hallo zusammen,
danke für die schnellen Antworten.
Die Anlage ist ja schon eingetragen, muß sie dann erneut eingetragen werden? Wo kann man ablesen ob sie die ECE R67/01 erfüllt? Ich glaube nicht das der Vorbesitzer die Papiere der Anlage noch hat, ist es im Brief abzulesen? Der Tankstopfen ist an der Stossstange. Muss er bei neuem Tankeinbau geändert werden?
Nochmals Danke für die bisherigen Infos.
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NiteCrow
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am 27. 4. 2005 um 11:16 |
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Tank durch die Prüfung durchfällt? Da kann man sich ja fast überlegen einfach gleich nen neuen einzubauen
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UweHe
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am 27. 4. 2005 um 11:07 |
Wichtig ist, dass alle Bauteile die ECE R67/01 erfüllen. Dass ist bei älteren Anlagen wahrscheinlich nicht der Fall. Alles andere wird aber nicht mehr eingetragen.
CU,
Uwe
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Andre2206
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am 27. 4. 2005 um 11:02 |
Hallo , nach 10 Jahren muss der Tank entweder druckgeprüft oder erneuert werden .
Diese Druckprüfung wird nicht ganz so günstig sein , ein neuer Tank mit Einbau aber sicher auch nicht .
Also am besten vorher beim Tüv anrufen und fragen was die Abnahme kostet (wenn sie diese überhaupt durchführern können) .
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LPG-Banause
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am 27. 4. 2005 um 10:51 |
Hallo,
ein Freund von mir hat sich überzeugen lassen und will ein gebrauchten Wagen mit Gasanlage billig kaufen. Jetzt hat er 2 Angebote gefunden wo die Gasanlage vor 10 Jahren eingebaut war und mit der er nochmals zum TÜV fahren müßte.
Ist dies eine große/schwierige Angelegenheit bzw. kann es Auflagen geben .... also teuer werden? Was könnte anfallen?
So viel ich weiß sind es Venturi Anlagen.
Besten Dank im voraus.
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